Was sind Anfragen?
Parlamentarische Anfragen können von allen Mitgliedern des Landtags an die Landesregierung gestellt werden.
- Kleine Anfragen werden schriftlich an die Regierung gestellt und geben Auskunft über bestimmte Sachverhalte. Sie dürfen höchstens sieben Einzelfragen beinhalten und müssen innerhalb von 3 Wochen von der Regierung beantwortet werden.
- Große Anfragen an die Landesregierung werden von einer Fraktion oder mindestens acht Abgeordneten eingebracht. Hinsichtlich der Anzahl der Fragen ist keine Begrenzung vorhanden. Hier muss die Regierung innerhalb von 6 Wochen antworten.