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Die Kleine Anfrage vom 1. Februar 2013 hat folgenden Wortlaut:
Ich frage die Landesregierung:
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastrukturhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 28. Februar 2013 wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung: Die Verlegung der B 39 in Neustadt an der Weinstraße wird unter kommunaler Hoheit geplant. Gleichzeitig obliegt die Zuständigkeit für ein Gesamtverkehrskonzept der Stadt. Ebenso ist die Kommune zuständig für die Abwicklung des Nahverkehrs.
Vor diesem Hintergrund beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:
Zu Frage 1:
Aufgrund der nachrangigen Einstufung einer Ortsumgehung von Neustadt a. d. W. im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen undwegen des dringenden Bedarfs, die heutige Stadtdurchfahrt im Zuge der B 39 zu verbessern, hat die Stadt im Jahr 2004 eine Machbarkeitsstudie zur Neugestaltung der Stadtdurchfahrt von Neustadt erstellen lassen. Dabei wurde die gesamte Stadtdurchfahrt im Zuge der B 39 auf einer Länge von rund 2 km im Kernbereich untersucht. Ergebnis der Machbarkeitsstudie ist, dass ein reiner Ausbau der bestehenden B 39 im Stadtgebiet danach nicht zu den gewünschten Verbesserungen der Leistungsfähigkeit der Stadtdurchfahrt sowie der Wohn- und Lebensqualität in den betroffenen Stadtvierteln führen kann.
Deshalb hat die Stadt Neustadt eine Planung entwickelt, die eine Verlegung der Amalienstraße im Zuge der B 39 parallel an die Bahngleise vorsieht. Ziel dieser Planung ist auch eine Untertunnelung des Bahnhofs mit geschätzten Kosten von rund 31,4 Mio. EUR. Die Verlegung der B 39 im Stadtgebiet von Neustadt an der Weinstraße wurde als Um- und Ausbaumaßnahme zwischen Vertretern des BMVBS und der Stadt unddem Land Rheinland-Pfalz vereinbart. Die ursprüngliche Planung der Nordumfahrung wird auf Wunsch der Stadt Neustadt nicht weiterverfolgt.
Zu Frage 2:
Das Land Rheinland-Pfalz ist Auftragsverwaltung des Bundes und führt daher auf der Fachebene die notwendige Abstimmung durch. Am 30. November 2010 hat ein Abstimmungsgespräch zum weiteren Verfahren stattgefunden. Die Stadt Neustadt hat zwischenzeitlich das Ergebnis der konzeptionellen Untersuchungen zum Ausbau der B 39 in der Öffentlichkeit vorgestellt. Am 21. Juni 2011 erfolgte der Beschluss im Stadtrat für die europaweite Ausschreibung zur Beauftragung eines Planungsbüros. Zeitgleichsollen Bürgerversammlungen und -informationen stattfinden. Nach Erstellung der Detailplanung und Zustimmung des BMVBS zudem Entwurf wird sich ein Baurechtsverfahren anschließen.
Zu Frage 3:
Das Land erwartet, dass diese Thematik in der weiteren Planung der Stadt untersucht wird.
Zu den Fragen 4 und 5:
Der Ausbau der B 39 zwischen dem Viadukt und der Talpost ist nur ein Baustein innerhalb der Gesamtverkehrsplanung für die Stadt Neustadt an der Weinstraße. Die Gesamtverkehrsplanung basiert auf den Ergebnissen der Fortschreibung 2001 des Generalverkehrsplans Neustadt an der Weinstraße. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Stadt, alle Verkehrsträger zu berücksichtigen.
Zu Frage 6:
Vor dem Hintergrund der durch die Stadt zugesagten Kostenübernahme für den städtebaulichen Anteil und für die Ablösekosten des Tunnels hat das BMVBS am 23. September 2010 einer Beauftragung der Detailplanung mit einem Tunnel unter dem Bahnhofsvorplatz zugestimmt. Das Vorhaben wird von der Stadt Neustadt selbst im Rahmen einer bestehenden Vereinbarung mit dem Land betrieben. Durch die Vereinbarung wurde der Stadt die Zuständigkeit für die B 39 in der Orts durch fahrt übertragen. Für denFall einer Realisierung des Vorhabens ist eine Kostenteilung zwischen den Beteiligten zu erarbeiten. Das Land als Auftragsverwaltung des Bundes wird der Stadt Neustadt Bundesmittel für die Teile des Vorhabens zur Verfügung stellen, welche die B 39 direkt betreffen. Gleichzeitig könnten auch Mittel des Landes aus dem Straßenbauhaushalt für Knotenpunktebereitgestellt werden, bei denen Landesstraßen beteiligt sind, basierend auf den Regelungen im Landesstraßengesetz. Für die städtebaulichen Begleitmaßnahmen wurden Fördermittel in Aussicht gestellt. Erst auf der Grundlage weiterer Planungsschritte wird eine realistische Kostenteilung möglich sein, auf deren Grundlage eine Vereinbarung zur Kostentragung erarbeitet werden kann. Zudem stellt das Land Städtebauförderungsmittel für die Aufwertung der Innenstadt bereit.
Roger Lewentz
Staatsminister
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