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Die Kleine Anfrage 1746 vom 5. Juli 2013 hat folgenden Wortlaut:
Immer wieder hört man vom Anstieg der Fälle von Holzdiebstahl. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. Juli 2013 wie folgt beantwortet:
Das gesamte Landesgebiet von Rheinland-Pfalz ist in 45 räumlich abgegrenzte Forstamtsbezirke eingeteilt. Ausgenommen davon sind Wald im Alleineigentum des Bundes oder Privatwald unter der Leitung eigener Bediensteter mit der Befähigung für den höheren Forstdienst. Die Einteilung der Forstamtsbezirke richtet sich nicht allein nach Verwaltungsgrenzen, sondern auch nach anderen Kriterien wie betrieblichen Belangen oder natürlichen und örtlichen Gegebenheiten. Daher decken sich die Grenzen der Forstamtsbezirke vielfach nicht mit denen der Landkreise. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 1746 namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1:
Landkreis Bernkastel-Wittlich: Sechs Forstamtsbezirke liegen ganz oder teilweise im Gebiet des Landkreises. Die sechs staatlichen Forstämter umfassen auf dem Kreisgebiet rund 56 100 Hektar Wald (Holzbodenfläche) und betreuten 2012 einen Holzeinschlag von rund 254 000 Festmetern.
Rhein-Hunsrück-Kreis: Sechs Forstamtsbezirke liegen ganz oder teilweise im Gebiet des Landkreises. Die sechs staatlichen Forstämter umfassen auf dem Kreisgebiet rund 41 600 Hektar Wald (Holzbodenfläche) und betreuten 2012 einen Holzeinschlag von rund 161 000 Festmetern.
Zu den Fragen 2 und 3:
Die für die Betreuung der Waldflächen im Landkreis Bernkastel-Wittlich und im Rhein-Hunsrück-Kreis zuständigen staatlichen Forstämter haben mitgeteilt, dass seit 2008 keine Fälle von Holzdiebstahl zu Lasten der Waldbesitzenden bekannt geworden sind. Lediglich im Bereich der Brennholz-Selbstwerbung wurde über einzelne Fälle berichtet, bei denen geringe Mengen von bereits aufgearbeitetem und bezahltem Holz gestohlen wurden.
Im Forstamt Hochwald wurde bereits an einen gewerblichen Brennholzhändler verkauftes Holz im Wert von 1500 Euro entwendet und vom Kunden zur Anzeige gebracht. Im Übrigen liegen den Forstämtern keine konkreten Zahlen zu Umfang und Wert dieser vereinzelten Diebstahlsfälle vor. Über Wald, der nicht von einem staatlichen Forstamt betreut wird, liegen der Landesregierung keine Erkenntnisse im Zusammenhang mit Holzdiebstählen vor.
Zu Frage 4:
Den Waldbesitzenden gingen keine Vermögenswerte verloren. Bei den Brennholz-Selbstwerbern sind der Landesregierung keine gesicherten Zahlen über verloren gegangene Vermögenswerte bekannt (siehe Antwort zu den Fragen 2 und 3).
Zu den Fragen 5 und 6:
Die Organisationsform des Gemeinschaftsforstamtes in Verbindung mit dem Reviersystem stellt grundsätzlich sicher, dass qualifiziertes Forstpersonal landesweit im Wald präsent ist und damit eine flächendeckende Kontrolle im Rahmen der Ausübung des Revierdienstes durchgeführt werden kann.
Die staatlichen Forstämter empfehlen darüber hinaus ihren Holzkunden die schnelle Aufarbeitung und Abfuhr des Brennholzes und unterstützen dies durch arbeitsorganisatorische Maßnahmen.
Dazu zählen der Verkauf an Sammelterminen – oft als Versteigerung – mit sofortiger Rechnungsstellung oder die Vermittlung von Transportunternehmen, die das Holz in langer Form zum Kunden fahren. Das Aufsetzen des Meterholzes im Wald zum Zwecke der Vermessung wird durch Schätzungen oder andere neuere Messverfahren (Kranwaage) ersetzt. Durch diese Maßnahmen wird der Diebstahlgefahr im Wald entgegengewirkt.
Ulrike Höfken
Staatsministerin
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