Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ulrich Steinbach und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Sponsoring und sponsoringähnliche Maßnahmen durch die Flughafen Frankfurt Hahn GmbH (FFHG) und


Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur


Die Kleine Anfrage 1830 vom 28. August 2013 hat folgenden Wortlaut:
Laut einem Medienbericht vom 27. August 2013 sponsert die Flughafen Frankfurt Hahn GmbH (FFHG) den Förderverein des regionalen Handballvereins HSG Irmenach-Kleinich-Horburch seit 2004 mit etwa 43 500 Euro im Jahr.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viel Geld hat die FFHG an die HSG Irmenach-Kleinich-Horburch oder ihren Förderverein insgesamt überwiesen (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
  2. Welche Gegenleistungen wurden vereinbart, welche hat die FFHG dafür erhalten?
  3. Welche weiteren Sponsorenverträge der FFHG mit regionalen Sportvereinen oder vergleichbaren Vereinen und Institutionen bestehen (bitte der Höhe nach aufschlüsseln)?
  4. Welche weiteren Sponsoring- oder sponsoringähnlichen Maßnahmen wurden durch die FFHG seit 2004 durchgeführt?
  5. Waren die Sponsoring- oder sponsoringähnlichen Maßnahmen den weiteren Organen der Gesellschaft (Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung) bekannt?
  6. Wie bewertet die Landesregierung diese Art von Sponsoring durch die Gesellschaft?


Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 19. September 2013 wie folgt beantwortet:

Die Kleine Anfrage beantworte ich nach Angaben der Geschäftsführung der Flughafen Frankfurt Hahn GmbH (FFHG) wie folgt:


Zu Frage 1:
Die FFHG hat den Förderverein der HSG Irmenach-Kleinich-Horburch im angefragten Zeitraum seit 2004 mit insgesamt 504 077,41 Euro gefördert. Der Betrag gliedert sich nach Jahren getrennt wie folgt auf:


2004: 43 500,00 Euro
2005: 47 211,29 Euro
2006: 51 500,00 Euro
2007: 51 500,00 Euro
2008: 51 500,00 Euro
2009: 51 500,00 Euro
2010: 67 037,77 Euro
2011: 51 828,35 Euro
2012: 51 500,00 Euro
2013: 37 000,00 Euro.


Zu Frage 2:
Gegenstand der Vereinbarungen waren eine Reihe von Sponsoringleistungen, insbesondere Trikotwerbung auf den Trikots der 1. und 2. Herren- sowie der 1. Damenmannschaft; Bandenwerbung an beiden Vorwänden der Hirtenfeldhalle Kleinich; weitere Anzeigenwerbungen; Logowerbung auf der Rückseite der Eintrittskarten (bis 2010); Pressearbeit in Form von gemeinsamen Pressepräsentationen und -konferenzen; Zusammenarbeit im Bereich Marketing. Diese Leistungen hat der Sponsoringpartner erbracht.


Zu Frage 3:
Hierzu wird auf die Tabelle „Sponsoringverträge mit regionalen Sportvereinen“ in der Anlage verwiesen.


Zu Frage 4:
Hierzu wird auf die Tabelle „Sonstige Sponsoring- oder sponsoringähnliche Maßnahmen“ in der Anlage verwiesen. Nach Angaben der FFHG beinhaltet diese Aufstellung auch Maßnahmen, die unter „Sponsoring“ gebucht wurden.


Zu Frage 5:
Konkrete Sponsoring- oder sponsoringähnliche Maßnahmen waren zumindest seit der Übernahme der FRAPORT-Anteile an der FFHG durch das Land Rheinland-Pfalz in 2009 nicht Gegenstand von Beschlussfassungen in den Gesellschaftsgremien.


Zu Frage 6:
Sponsoring ist ein durchaus übliches Mittel in der Wirtschaft, auf das eigene Unternehmen aufmerksam zu machen. Wenn staatlich finanzierte Unternehmen wie die FFHG Sponsoring betreiben, dann sollten die Sponsoringbeiträge in einem angemessenen Verhältnis auch zur Wirtschaftskraft des Unternehmens stehen. Der Aufsichtsrat der FFHG hat in seiner jüngsten Sitzung entschieden, das Budget für solche Maßnahmen zu reduzieren.


Roger Lewentz
Staatsminister

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