Kleine Anfrage

der Abgeordneten Anne Spiegel und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Entwicklungen am Speyerer Flugplatz seit Erweiterung der Landebahn 2011

und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur

Die Kleine Anfrage 2208 vom 26. Februar 2014 hat folgenden Wortlaut:
Im September 2011 wurde nach einjähriger Bauzeit die auf 1 677 Meter verlängerte Start- und Landebahn des Flugplatzes Speyer in Betrieb genommen. Im Mai 2013 wurde das neue Tower- und Terminalgebäude eingeweiht, sodass der Ausbau des Flugplatzes nun abgeschlossen ist.
Im Zuge der Erweiterung gab es Befürchtungen von Anwohnerinnen und Anwohnern, dass der Fluglärm in den Wohngebieten und der Speyerer Innenstadt zunehmen könnte und durch Eingriffe in das natursensible Gebiet des geschützten Auwalds ein wertvolles Ökosystem gefährdet würde.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Flugbewegungen verzeichnet der Flugplatz Speyer seit Erweiterung der Landebahn im September 2011?
  2. Wie stellen sich die Veränderungen der Flugbewegungen im Vergleich zum Betrieb vor September 2011 dar?
  3. Welche Art von Flügen werden am Flugplatz Speyer seit September 2011 durchgeführt (bitte um Aufschlüsselung der Daten nach Geschäftsflügen, sogenannten Hobbyfliegern, Frachtflügen etc.)?
  4. Zu welchen Zeiten sind Flugbewegungen möglich (früheste/späteste Start-/Landezeit)?
  5. Wie viele Flüge finden pro Tag am Flugplatz Speyer statt (bitte nach Uhrzeit aufgeschlüsselt)?
  6. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Flugbewegungen seit der Erweiterung der Landebahn in Hinblick auf die wirtschaftliche Lage des Flugplatzes?
  7. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Flugbewegungen seit der Erweiterung im Hinblick auf den Schutz der Anwohnerinnen und Anwohner vor Fluglärm und Umweltbelastung?


Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 22. März 2014 wie folgt beantwortet:


Zu Frage 1:
Nach Auskunft des Platzbetreibers waren am Verkehrslandeplatz Speyer in dem Jahr der Inbetriebnahme der verlängerten Start- und Landebahn (2011) insgesamt 29 243 Flugbewegungen zu verzeichnen. In den Folgejahren gab es im Jahr 2012 insgesamt 27 399 und 2013 insgesamt 31 462 Flugbewegungen.

Zu Frage 2:
Es sind keine signifikanten Veränderungen der Flugbewegungen im Vergleich zum Betrieb vor September 2011 feststellbar. Nach Auskunft des Platzbetreibers gab es beispielsweise im Jahr 2009 insgesamt 31 851 und in 2010 insgesamt 30 514 Flugbewegungen.

Zu Frage 3:
Nach der luftverkehrsrechtlichen Genehmigung des Verkehrslandeplatzes Speyer dient der Platz dem allgemeinen Verkehr nach Sichtflugregeln am Tag und in der Nacht, wobei Einschränkungen des Nachtflugbetriebs im Planfeststellungsbeschluss geregelt sind. Entsprechend den Bestimmungen des Planfeststellungsbeschlusses aus dem Jahr 2008 dürfen auf diesem Flugplatz Flugzeuge bis zu einem höchstzulässigen Abfluggewicht von 10 000 kg verkehren. Flugzeuge über 10 000 kg bis zu 20 000 kg bedürfen der vorherigen Genehmigung des Flugplatzbetreibers.

Zugelassen sind auch Hubschrauber und selbststartende Motorsegler, Segelflugzeuge oder nichtselbststartende Motorsegler mit Winden- oder Flugzeug schleppstart sowie Ultraleichtflugzeuge und Freiballone. Eine Aufschlüsselung der Flugbewegungen seit September 2011, unterteilt nach Geschäftsreiseverkehr-, Privat- und Frachtflügen, ist mangels entsprechender Erfassung und Mitteilung der Luftfahrzeugführer gegenüber dem Platzbetreiber nicht möglich.

Zu Frage 4:
Flugbewegungen sind am Verkehrslandeplatz Speyer zu den veröffentlichten Betriebszeiten möglich. Im Sommer ist Flugbetrieb unter der Woche zwischen 7.00 und 20.00 Uhr und am Wochenende zwischen 9.00 und 20.00 Uhr möglich und im Winter unter der Woche zwischen 7.00 und 2.00 Uhr und am Wochenende zwischen 9.00 Uhr und dem Zeitpunkt des Sonnenuntergangs zuzüglich einer halben Stunde. Nach vorheriger Genehmigung des Platzbetreibers sind außerdem Spätabfertigungen in der Zeit von 20.00 bis 24.00 Uhr und Frühabfertigungen von 5.00 bis 7.00 Uhr möglich. Allerdings ist bezüglich der Flugbewegungen in den Nachtrandstunden (von 22.00 bis 24.00 Uhr und 5.00 bis 6.00 Uhr) aus Lärmschutzgründen eine Kontingentierung zu beachten.

Zu Frage 5:
Am Flugplatz Speyer gibt es pro Tag durchschnittlich bis zu 160 Flugbewegungen, wobei an den Wochenenden die Anzahl häufig höher als an Werktagen ist. Die Anzahl der Flugbewegungen ist ferner insbesondere abhängig von den Jahreszeiten und Wetterbedingungen. Die statistische Erfassung der Anzahl der Flugbewegungen erfolgt nicht aufgeschlüsselt nach Uhrzeiten.

Zu Frage 6:
Die Verlängerung der Start- und Landebahn des Verkehrslandeplatzes Speyer hat dazu beigetragen, dass Strahlflugzeuge im individuellen Geschäftsreiseverkehr insbesondere an diesem Flugplatz und damit in der Metropolregion Rhein-Neckar weiter verkehren können. Damit wurde ein Beitrag zur Stabilisierung der Flugbewe gungen geleistet und die wirtschaftliche Sicherung des Verkehrslandeplatzes Speyer unterstützt.

Zu Frage 7:
Im Hinblick auf eine möglichst geringe Lärmbelastung der Anwohner erfolgte bereits im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens eine Begutachtung, auf deren Basis ein Lärmschutzkonzept erstellt wurde. Nach diesem lärmmedizinischen Gutachten wird die Wohnbebauung selbst bei prognostizierten jährlichen Steigerungsraten von über neun Prozent im Taxi- und Werkflugverkehr nicht von lärmmedizinisch relevanten Pegeln berührt. Aktuell ist eine derartige Steigerung der Flugbewegungen im Vergleich zu den Vorjahren nicht erkennbar. Die vom Verkehrslandeplatz ausgehende Lärmbelastung war im Übrigen Gegenstand einer höchstrichterlichen Rechtsprechung, die den Planfeststellungsbeschluss bestätigt hat.

Roger Lewentz
Staatsminister

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