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Die Kleine Anfrage 2325 vom 15. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut:
Der Mainzer Stadtrat hat sich am 7. Mai 2014 beim geplanten Ausbau der A 643 auf rheinland-pfälzischem Gebiet mehrheitlich der Positionierung der Landesregierung zur Neuaufstellung des kommenden Bundesverkehrswegeplans 2015 angeschlossen und eine sogenannte 4+2-Variante statt einer sechsspurigen Fahrbahn gefordert. Das Bundesverkehrsministerium beharrt hingegen auf einer sechsspurigen Variante und hat hierzu der Landesregierung Rheinland-Pfalz eine Weisung zur weiteren Planung dieser umstrittenen Maßnahme erteilt.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Mai 2014 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Landesregierung ist gemeinsam mit der Stadt Mainz weiterhin der Auffassung, dass ein Ausbau der A 643 mit einer zeitweisen Mitbenutzung der Standstreifen eine sowohl den verkehrlichen als auch den Umweltanforderungen gerecht werdende Lösung ist. Aufgrund der Weisung ist zu befürchten, dass es zu langwierigen Klagen gegen den sechsstreifigen Ausbau kommen wird.
Zu Frage 2:
Die Landesregierung hat sowohl auf fachlicher Ebene als auch in politischen Kontakten die Vorzüge einer 4+2-Lösung für den Ausbau der A 643 mit dem Bundesverkehrsministerium erörtert. Herr Minister Lewentz hat persönlich den früheren Bundesverkehrsminister Herrn Dr. Ramsauer angeschrieben und sich für eine 4+2-Lösung ausgesprochen. Anlässlich einer Verkehrsministerkonferenz hat er ebenfalls persönlich die Angelegenheit mit ihm erörtert. Nach dem Regierungswechsel hat er sich erneut an den neuen Bundesverkehrsminister, Herrn Dobrindt, gewandt und nochmals gebeten, die Position des Bundes in dieser Frage zu überdenken.
Zu Frage 3:
Das Land ist als Auftragsverwaltung des Bundesverfassungsrechtlich gehalten, die vom Bund für den sechsstreifigen Ausbau der A 643 zwischen der Anschlussstelle Mainz-Mombach und der Anschluss stelle Mainz-Gonsenheim angewiesene sechsstreifige Planung vorzulegen. Dessen ungeachtet wird sich das Land auch weiterhin insbesondere für die verbleibende Strecke bis zum Autobahndreieck Mainz für eine 4+2-Lösung einsetzen.
In Vertretung:
Günter Kern
Staatssekretär
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