Kleine Anfrage

der Abgeordneten Ulrich Steinbach und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Sanierungsstau bei Bundesfernstraßen durch nicht ordnungsgemäße Mittelverwendung verschuldet?

und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur


Die Kleine Anfrage 2316 vom 12. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut:
Der Bundesrechnungshof hat 2013 in seinen Bemerkungen (Nr. 38) festgestellt, dass in den Jahren 2010 bis 2012 mehr als zehn Prozent der eingeplanten Mittel nicht ordnungsgemäß für den Erhalt der Bundesfernstraßen eingesetzt wurden. Stattdessen flossen diese Zuwendungen zum Teil in den Neu- und Ausbau von Straßen. Somit wäre der Sanierungsstau der Bundesfernstraßen zum Teil durch die Zweckentfremdung der vorgesehenen Mittel verschuldet. Auf Landesebene haben SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Koalitionsvertrag dem Erhalt von Landesstraßen Vorrang vor einem Neu- und Ausbau eingeräumt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Sind der Landesregierung Fälle in Rheinland-Pfalz bekannt, in denen Bundesmittel für den Erhalt von Fernstraßen zweckentfremdet in den Neubau von Fernstraßen geflossen sind? Falls ja, welche Projekte sind betroffen?
  2. In welchem Umfang hat das Land Rheinland-Pfalz nach Haushaltsplan Mittel für den Bau, Erhalt und Betrieb von Landesstraßen in den Jahren 2010 bis 2013 zur Verfügung gestellt (aufgeteilt in Bau, Erhalt und Betrieb)?
  3. 3In welchem Umfang wurden laut Haushaltsrechnung diese Mittel tatsächlich für den Bau, Erhalt und Betrieb von Landesstraßen ausgegeben in den Jahren 2010 bis 2013?
  4. Wie stellt die Landesregierung sicher, dass die Mittel zum Erhalt im Straßenbau auch für den tatsächlich vorgesehenen Zweck eingesetzt werden?


Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 3. Juni 2014 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Nein. Die vom Bund zu Beginn der jeweiligen Haushaltsjahre für Erhaltungsmaßnahmen zugewiesenen Mittel wurden regelmäßig zweckentsprechend eingesetzt.

Zu den Fragen 2 und 3:
Folgende Baumittel wurden vom Land zur Verfügung gestellt (jeweils Ansatz und IST-, Beträge in Mio. Euro):

2010201120122013
Neubau (ohne HMÜ)HH-Ansatz11,812,66,36,2
Ist-Buchungen10,59,66,13,7
Erhaltung, Um- und AusbauHH-Ansatz79,778,966,864,0
Ist-Buchungen74,073,861,069,2


Die Abweichungen zwischen den Haushaltsansätzen und den Ist-Buchungen ergeben sich daraus, dass bei der Aufstellung der Bauprogramme Annahmen zur zeitlichen Umsetzung der Projekte und damit zum Mittelabfluss getroffen werden müssen, die tatsächliche Umsetzung der Bauprogramme aber durch nicht planbare Faktoren beeinflusst wird.

So konnten im Jahr 2010 Projekte und Investitionsmittel nicht wie geplant umgesetzt werden, weil witterungsbedingt nur rund sieben Monate für die Bautätigkeit zur Verfügung standen (siehe Vorlage 15/5971). Im Jahr 2011 haben sowohl die Witterung als auch Verzögerungen bei Planungs- und Baurechtsverfahren der vorgesehenen Projekte sowie die Beteiligung des LBM an Maßnahmen zur Konsolidierung des Landeshaushalts zu einem reduzierten Bauumsatz geführt (siehe Vorlage 16/1137).
Auch in 2012 konnten Projekte und Baumittel nicht wie geplant umgesetzt werden, da der Bund in 2011 und 2012 zusätzliche Mittel für den Straßenbau in Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt hat, deren vorrangige Umsetzung entsprechende Personalkapazitäten des LBM für Planung, Ausschreibung und Baubetreuung gebunden hat, sodass Projekte des Landesstraßenbaus in Verzug kamen (siehe Vorlage 16/2294).

Die Mehrausgaben im Jahr 2013 wurden aus in Vorjahren nicht verausgabten und auf das Jahr 2013 übertragenen Investitionsmitteln finanziert. Die Ausgaben für den Betrieb des Straßennetzes (z. B. Materialaufwand, Personalaufwand) werden im Wirtschaftsplan des LBM ohne Differenzierung nach dem Verwendungszweck (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) ausgewiesen. Zudem werden Fahrzeuge und Geräte (FuG) im Rahmen des Betriebsdienstes für alle Straßenklassen gemeinschaftlich genutzt, sodass auch hier im Wirtschaftsplan eine Differenzierung nach Bundes-, Landes und Kreisstraßen nicht möglich ist.

Unter Berücksichtigung der tatsächlich geleisteten Ausgaben für den Betriebsdienst insgesamt und der vom Bund und den Kreisen geleisteten Kostenbeiträge auf Basis der bestehenden Regelungen von Bund und Ländern zur „Kostenregelung über die Abrechnung des Direkt- und Gemeinschaftsaufwandes für die gemeinsame Unterhaltung der Bundes-, Landes und Kreisstraßen“ (auch „Pauschalierung“ genannt) ergeben sich für den Betriebsdienst auf den Landesstraßen für die Jahre 2010 bis 2013 folgende Werte:

JahrSummen in Mio. €
201055,7
201154,2
201252,7
201357,6


Die Ausgaben des Betriebsdienstes unterliegen im Übrigen in besonderem Maße auch witterungsbedingten Einflüssen, wie etwa beim Winterdienst.

Zu Frage 4:
Zu Beginn jedes HH-Jahres werden in den Bauprogrammbesprechungen auf der Basis von mittelfristigen Investitionsplänen sowie auf der Grundlage der vom Haushaltsgesetzgeber für Erhaltung, Um-, Aus- und Neubau beschlossenen Bauprogramme mit jedem regionalen LBM die Erhaltungsziele Bund/Land besprochen. Auf dieser Grundlage werden die hierfür eingeplanten Finanzmittel für das jeweilige Jahr zugewiesen.

Im Laufe des HH-Jahres werden zum jeweiligen Monatsende das vorhandene Ergebnis im IST und die weiteren festgelegten Finanzmittel bis zum Jahresende zentral vom LBM RLP überprüft und bei gegebenem Anlass erforderliche Finanzmittelumschichtungen zwischen den LBM auch für die Erhaltungsmaßnahmen veranlasst.

Roger Lewentz
Staatsminister


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