Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler, Katharina Raue und Nicole Besic-Molzberger (BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN) zu Barrierefreiheit am Bahnhof Kobern-Gondorf

und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur


Die Kleine Anfrage 3056 vom 29. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut:
Die Landesregierung Rheinland-Pfalz hat in den vergangenen Jahren zusammen mit der Deutschen Bahn AG erhebliche Investitionen in den barrierefreien Ausbau der Bahnhöfe geleistet. Von den bestehenden 422 Haltestationen sind inzwischen 239 vollständig, 49 weitere teilweise barrierefrei ausgebaut. In den nächsten Jahren soll die Barrierefreiheit an zahlreichen weiteren Bahnhöfen umgesetzt werden. An Verkehrsstationen mit relativ geringen Fahrgastzahlen fanden zudem Modernisierungsmaßnahmen statt, ohne dass eine vollständige Barrierefreiheit zur Umsetzung gelangte. Als Beispiel ist hier der Bahnhof Kobern-Gondorf zu nennen. Dort gibt es trotz Investitionen in Höhe von 1,3 Mio. Euro im Jahr 2011 keinen barrierefreien Zugang zum Bahnsteig.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Aus welchem Grunde ist im Rahmen der Investitionen in die Modernisierung des Bahnhofs Kobern-Gondorf die Barrierefreiheit nicht umgesetzt worden?
  2. Was sind die Maßstäbe dafür, dass auch kleinere Verkehrsstationen barrierefrei gestaltet werden können?
  3. Welche Hilfen zur Nutzung des Bahnhofs sieht die Landesregierung für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen?
  4. Welche weiteren Stationen in Rheinland-Pfalz können nach den heutigen bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen nicht barrierefrei ausgebaut werden?
  5. Welcher finanzielle Aufwand wäre nötig, alle Stationen in Rheinland-Pfalz barrierefrei zu realisieren?


Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat auf Grundlage einer Stellungsnahme der DB Station&Service AG als Eigentümerin der Personenbahnhöfe die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 24. Februar 2015 wie folgt beantwortet:


Zur Frage 1:
Nach Rückmeldung der DB S&S AG wurde die Modernisierung der Verkehrsstation Kobern-Gondorf im Rahmen der Konjunkturpakete des Bundes realisiert. Aufgrund der zeitlichen Befristung der Konjunkturpakete konnten nur kurzfristig umsetzbare Maßnahmen ohne erforderliche Genehmigungsläufe umgesetzt werden. Eine umfangreichere Modernisierung der Verkehrsstation Kobern-Gondorf, wie zum Beispiel der barrierefreie Ausbau, hätte ein Genehmigungsverfahren erforderlich gemacht. Damit wäre eine Umsetzbarkeit innerhalb des vorgegebenen Zeitrahmens der Konjunkturpakete nicht möglich gewesen. Unabhängig vom zeitlichen Faktor wäre auch aufgrund der Reisendenzahlen (unter 1 000 Reisende am Tag) eine barrierefreie Erschließung der Verkehrsstation
seitens der DB S&S AG nicht umgesetzt worden.


Zu Frage 2:
Bei Bahnhofsmodernisierungen, an denen sich die DB AG aufgrund der Reisendenzahlen nicht an einem barrierefreien Ausbau finanziell beteiligt, besteht – unter dem Vorbehalt der technischen Realisierbarkeit – grundsätzlich die Möglichkeit, diese als kommunale Vorhaben zu realisieren. Die hierdurch entstehenden Kosten müssten durch die Kommunen und gegebenenfalls aus Fördermitteln finanziert werden. Weiterhin wären gegebenenfalls auch die sich ergebenden Folgekosten von den Kommunen zu tragen.

Je nach Größenordnung belasten solche Investitionen und deren Folgekosten die Haushalte der Gemeinden auf Jahre hinweg und schränken damit den finanziellen Handlungsspielraum für andere kommunale Vorhaben stark ein. Es muss daher im Einzelfall geprüft werden, welche Maßnahmen erforderlich sind, welche Kosten und Folgekosten hiermit verbunden sind und ob diese Maßnahmen wirtschaftlich vertretbar sind. Seitens des Landes als möglicher Fördermittelgeber sind die Grundsätze einer wirtschaftlichen und sparsamen Bewirtschaftung der Haushaltsmittel zu beachten. Mit Blick auf die angespannte Haushaltslage im Förderbereich „Verbesserung der baulichen Anlagen des ÖPNV/SPNV des Landes“ können Zuwendungen nur noch für besonders dringende Fördervorhaben gewährt werden.


Zu Frage 3:
Nach Auskunft der DB S&S AG als Eigentümerin und Betreiberin des Bahnhofes können am Bahnhof Kobern-Gondorf keine Hilfen für Menschen mit Mobilitätsbeschränkungen angeboten werden.


Zu Frage 4:
Bundesgesetzliche Rahmenbedingungen, die einem barrierefreien Ausbau von Verkehrsstationen in Rheinland-Pfalz entgegen stehen, sind nicht bekannt.


Zu Frage 5:
Nach Auskunft der DB S&S AG wurde der finanzielle Aufwand, der für eine Realisierung der Barrierefreiheit aller Stationen in Rheinland-Pfalz nötig wäre, bislang seitens der DB S&S AG nicht ermittelt, weil für jede Bahnstation eine Machbarkeitsuntersuchung einer barrierefreien Erschließung einschließlich einer Ermittlung der Grobkosten zu erstellen wäre.


In Vertretung:
Günter Kern
Staatssekretär

Drucksache 16/4672 hier als PDF herunterladen



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Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>

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