Kleine Anfrage 16-5200

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Zusätzliche Sicherungsmaßnahmen beim Bau des Hochmoselübergangs und Planungen für die Fortführung der
B 50 neu bis Büchenbeuren

und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur



Die Kleine Anfrage 3432 vom 3. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut:
Nach Medienberichten und Informationen durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM) hat dieser im Zuge der baubegleitenden Untersuchungsmaßnahmen zur Hochmoselbrücke weitere Sicherungsmaßnahmen bei der Pfeilergründung auf der Eifelseite im sogenannten „Rutschhang“ als notwendig erachtet. Dem vorausgehend fanden verschiedene Fachgespräche mit Professor Dr. Dr. Rafig Azzam, Experte für Ingenieur- und Hydrogeologie und Inhaber des Lehrstuhls für dieses Fachgebiet an der RWTH Aachen, statt. Gleichzeitig wird die Fortführung der B 50 neu über den Moselsporn zur B 327 bei Morbach und von dort nach Büchenbeuren geplant.


Ich frage die Landesregierung:

  1. Um welche zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen handelt es sich?
  2. Haben diese zusätzlichen Sicherungsmaßnahmen Auswirkungen auf den Bauzeitplan und die Baukosten?
  3. In wie vielen Abschnitten ist die Fortführung der B 50 neu ab Hochmoselübergang Richtung Hunsrück geplant?
  4. Werden bestehende Straßenverbindungen stillgelegt und wenn ja, aus welchen Gründen?
  5. In welchem Stadium befinden sich die einzelnen Abschnitte (bereits bestehendes Baurecht, Planfeststellungsverfahren, Entwurfsplanung)?
  6. Welche Maßnahmen sind entlang der B 50 neu bis Büchenbeuren für den langsam fahrenden Verkehr vorgesehen?
  7. Wie soll die Anbindung der Gemeinde Lötzbeuren an die B 50 neu erfolgen?

 


Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. Juni 2015 wie folgt beantwortet:


Zu Frage 1:
Zur besseren Kontrolle und Festlegung von möglichen weiteren Sicherungsmaßnahmen wurden seitens des Landesbetriebs Mobilität zusätzliche Beobachtungs- und Messpunkte eingerichtet. Die dafür vorgesehene Beobachtungsmethode nach DIN bzw. der europäischen Norm EC 7 sieht vor, dass im Vorfeld der Bauarbeiten bereits Maßnahmen ausführungsreif geplant werden, die bei entsprechenden Messergebnissen im Rahmen des Monitorings zur Anwendung kommen, um in allen Bauphasen ein ausreichendes Sicherheitsniveau zu erreichen. Im Zuge dieses Verfahrens erfolgen nun die Planung eines Entwässerungsschachts (Durchmesser 5 m) mit Horizontalbohrungen zur Grundwasserabsenkung sowie die Planungen für unterirdische Betonsäulen mittels Düsenstrahlverfahren zur vorsorglichen weiteren Stabilisierung in mittleren Tiefen. Nach derzeitigem Planungsstand würden die Maßnahmen bei Bedarf zwischen den Achsen 2 und 3 errichtet.


Zu Frage 2:
Beide Maßnahmen werden derzeit noch planerisch ausgearbeitet. Daher können noch keine detaillierten Angaben hierzu gemacht werden. Auch wird in Abhängigkeit vom weiteren Monitoring zu entscheiden sein, inwieweit diese Maßnahmen in der Gänze zur Anwendung kommen. Die Kosten hierfür werden auf bis zu 10 Millionen Euro geschätzt.


Zu den Fragen 3 und 5:
Die Planungen zum Ausbau der B 50 zwischen Longkamp und dem Flughafen Frankfurt-Hahn stellen sich in den gebildeten drei Ausbauabschnitten wie folgt dar:

Longkamp bis „Zolleiche“
Die Ortsbezeichnung „Zolleiche“ steht für die Einmündung der Straße von der alten Holzladestelle (Bahnhof Morbach) „An der Zolleiche“ in die B 327. Dort endet das Gemeindegebiet von Morbach und beginnt die Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues bzw. die Gemeinde Hochscheid.

Für den Ausbau der B 50 zwischen Longkamp und der „Zolleiche“ werden derzeit die Entwurfsunterlagen erstellt. Die Fertigstellung ist für 2015 vorgesehen. Die Unterlagen müssen dann dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur (ISIM) zur Genehmigung und dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zur Erteilung des Gesehenvermerks vorgelegt werden.

Zur sicheren Abwicklung des Verkehrs in diesem Bauabschnitt erfolgt vorab ab Mitte 2015 der Umbau der Kreuzung B 50/B 327/L 159 zu einem Kreisverkehrsplatz. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich rund neun Monate. Derzeit ist die Ausschreibung der Maßnahme im Gange.

                    
„Zolleiche“ bis Kreisgrenze Bernkastel-Wittlich/Rhein-Hunsrück-Kreis
Für den Streckenabschnitt zwischen der „Zolleiche“ und der Kreisgrenze Bernkastel-Wittlich/Rhein-Hunsrück-Kreis wird derzeit die Entwurfsplanung sowie die naturschutzfachliche Planung erstellt. Ziel ist es, die Unterlagen bis zum Ende des III. Quartals 2015 fertigzustellen und dem ISIM zur Genehmigung und dem BMVI zur Erteilung des Gesehenvermerks vorzulegen.

Kreisgrenze Bernkastel-Wittlich/Rhein-Hunsrück-Kreis bis zur Anschlussstelle zum Flughafen Frankfurt-Hahn
Für diesen Streckenabschnitt wird derzeit die Vorplanung erstellt. Aufgrund des an die Bundesstraße angrenzenden FFH-Gebiets „Ahringsbachtal“ wird derzeit eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt.


Zu Frage 4:
Grundsätzlich werden bestehende klassifizierte Straßenverbindungen stillgelegt oder aufgegeben, wenn sie ihre bisherige Funktion im bestehenden Straßennetz nicht mehr erfüllen können.
Der heutige Knotenpunkt B 50/B 327/K 77 nördlich von Wahlenau wird zukünftig entfallen. Diese Entscheidung wurde in Abstimmung mit den Kommunen getroffen. Hintergrund ist der zu geringe Abstand zu den benachbarten, verkehrlich wichtigen Knotenpunkten B 50/L 190 bei Hirschfeld Bahnhof und B 50/K 74 bei Büchenbeuren West. Außerdem wären ansonsten erhebliche Eingriffe
in das vorhandene FFH-Gebiet Ahringsbachtal erforderlich gewesen.


Zu den Fragen 6 und 7:
In den Planungen ist zwischen Longkamp und dem derzeitigen Knotenpunkt B 50/B 327/K 77 nördlich von Wahlenau der Bau einer neuen Trasse parallel zur vorhandenen Hunsrückhöhenstraße vorgesehen. Der langsam fahrende Verkehr könnte in diesem Bereich über die alte Hunsrückhöhenstraße geführt werden.

Zwischen dem Knotenpunkt B 50/B 327/K 77 nördlich von Wahlenau und der Anschlussstelle Büchenbeuren West werden derzeit  verschiedene Varianten der Weiterführung einer parallel zur B 50 verlaufenden klassifizierten Straße zur Nutzung durch den langsam fahrenden Verkehr und der Anbindung der Gemeinde Lötzbeuren straßenplanerisch ausgearbeitet und im Rahmen einer FFHVerträglichkeitsprüfung bewertet. Die Ergebnisse der Untersuchungen und die Abstimmungen mit den Kommunen bleiben abzuwarten.


In Vertretung:
Randolf Stich
Ministerialdirektor

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Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>

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