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Die Kleine Anfrage 3437 vom 3. Juni 2015 hat folgenden Wortlaut:
Am 22. Mai 2015 wurde bekannt, dass das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) entschieden hat, entgegen vorherigen Planungen bei der Reaktivierung der Westtrasse in Trier für den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Die neuen Haltestationen können durch die EBA-Entscheidung so erst zwei Jahre später als geplant ab dem Jahr 2020 bedient werden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 25. Juni 2015 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Das Projekt „Reaktivierung der Weststrecke Trier“ umfasst den Neubau von insgesamt fünf Bahnstationen, den Neubau eines weiteren Bahnsteigs an einer bestehenden Station sowie die Wiedereinrichtung der Verbindungskurve Ehrang Personenbahnhof – Weststrecke Trier. Nach § 18 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes ist für eine derartige Änderung der Bahnanlagen ein Planfeststellungsverfahren notwendig. Dazu bedarf es keiner gesonderten Entscheidung des Eisenbahn-Bundesamts (EBA). Neu an dieser Entwicklung ist, dass das EBA auf einem gemeinsamen Planfeststellungsverfahren für die Stationen und die Verbindungskurve besteht. Zudem rechnet die DB AG derzeit nach den bisherigen Erfahrungen mit der Dauer von Planfeststellungsverfahren für derartig umfangreiche Projekte damit, dass alleine für den Verfahrensablauf zwei Jahre anzusetzen sind, wenn das Projekt nicht beklagt wird.
Zu Frage 2:
Nach Mitteilung der DB AG kann die Inbetriebnahme der Weststrecke Trier einschließlich der neuen Haltepunkte bei gutem Planungsverlauf im Dezember 2020 erreicht werden.
Zu Frage 3:
Zwischen dem Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur des Großherzogtums Luxemburg, dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord und dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur des Landes Rheinland-Pfalz ist vereinbart, dass die geplante neue, grenzüberschreitende Nahverkehrslinie Wittlich – Trier – Hauptbahnhof Luxem burg – Pfaffenthal-Kirchberg ab Ende 2018 eingeführt wird und bis zur Inbetriebnahme der Weststrecke über Trier Hauptbahnhof geleitet wird. Mit Inbetriebnahme der Weststrecke verkehrt diese Strecke dann nicht mehr über Trier Hauptbahnhof sondern über die Weststrecke. Die ebenfalls über die Weststrecke Trier geplante Regionalbahnlinie Trier Hafenstraße – Konz mit Verlängerung im Berufsverkehr nach Saarburg kann erst mit Inbetriebnahme der Weststrecke eingerichtet werden.
Zu Frage 4:
Derzeit besteht zwischen Wittlich und Luxemburg grundsätzlich ein Stundentakt mit den Regionalexpress-Zügen der Linie Koblenz – Trier – Luxemburg/Saarbrücken.
Zu Frage 5:
Die neue grenzüberschreitende Nahverkehrslinie Wittlich – Trier Hauptbahnhof/Weststrecke – Luxemburg soll zusätzlich zum bisherigen Angebot im Stundentakt verkehren und auch den Haltepunkt Rote Brücke/Pfaffenthal-Kirchberg in Luxemburg anfahren.
Zu Frage 6:
Die derzeitige Regionalexpress-Verbindung Wittlich – Hauptbahnhof Luxemburg weist grundsätzlich die Zwischenhalte Schweich, Trier Hauptbahnhof, Trier Süd, Kreuz Konz, Igel, Wasserbillig, Wecker, Munsbach und teilweise Sandweiler-Contern auf. Die neue geplante Regionalbahnlinie von Wittlich bis Pfaffenthal-Kirchberg in Luxemburg soll bei Führung über die Weststrecke zwischen Wittlich und Ehrang an allen heutigen Nahverkehrsstationen halten, anschließend soll in Trier Hafenstraße, Trier Pallien, Trier West, Trier Euren, Trier Zewen und Igel gehalten werden. In Luxemburg sind derzeit die Zwischenhalte Wasserbillig, Wecker, Munsbach, Howald und Hauptbahnhof Luxemburg vorgesehen.
In Vertretung:
Randolf Stich
Ministerialdirektor
Hier Kleine Anfrage (PDF) herunterladen
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