Kleine Anfrage 16-5887

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Einigung bei Regionalisierungs- und Entflechtungsmitteln

und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur


Die Kleine Anfrage 3919 vom 12. November 2015 hat folgenden Wortlaut:
Am 15./16. Oktober 2015 haben Bundestag und Bundesrat einer Einigung zur Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (Regionalisierungs- und Entflechtungsmittel) zugestimmt. Bei der Verteilung der Regionalisierungsmittel unter den Ländern konnte jedoch im Vermittlungsausschuss am 14. Oktober 2015 noch keine Verständigung erzielt werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Ergebnisse wurden im Einzelnen zwischen dem Bund und den Ländern erzielt?
  2. Welche Auswirkungen haben die Ergebnisse des Bund-Länder-Kompromisses hinsichtlich der Regionalisierungs- und Entflechtungsmittel für Rheinland-Pfalz?
  3. Gab es bei den bislang erzielten Ergebnissen eine Verständigung hinsichtlich der seit Jahren steigenden Trassen- und Stationsgebühren durch die Deutsche Bahn AG?
  4. Können alle geplanten Weiterentwicklungen des Rheinland-Pfalz-Taktes im Fahrplanangebot und im Streckennetz mit den jetzt zur Verfügung stehenden Mitteln umgesetzt werden?

 

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 30. November 2015 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Im Rahmen der Besprechung der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regie rungschefs der Länder zur Asyl- und Flüchtlingspolitik am 24. September 2015 ist auch festgelegt worden, dass die Regionalisierungsmittel im Jahr 2016 auf 8 Milliarden Euro erhöht und in den Folgejahren mit einer Rate von 1,8 Prozent dynamisiert werden. Darüber hinaus sollen diese Mittel, dem Vorschlag der Länder entsprechend, zeitlich verlängert und zwar bis zum Jahr 2031 und nach ihrem Vorschlag – dem sogenannten „Kieler Schlüssel“ – auf die Länder verteilt werden. Zusätzlich werden Bund und Länder nach dem Beschluss die Dynamik des Anstiegs der Trassenpreise begrenzen.

Zu den Fragen 2 und 4:
Bei der Umsetzung dieses Beschlusses im Vorfeld der Beratungen im angerufenen Vermittlungsausschuss ist es nicht gelungen, eine einvernehmliche abschließende Regelung zur Verteilung der Regionalisierungsmittel auf die Länder zu treffen. Im Vermittlungsausschuss wurde deshalb vereinbart, dass der Bund zunächst gesetzlich nur die bisherige Dynamisierung von 1,5 Prozent für 2015 nachholt und den Grundbedarf für 2016 von 8 Mrd. Euro sowie die Dynamisierungsrate für die Jahre 2017 bis 2031 in Höhe von 1,8 Prozent festlegt. Die Verteilung der Mittel auf die Länder soll nunmehr unter Zugrundelegung der Entwicklung der Verkehrsleistung und der Bevölkerungsentwicklung durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrats erfolgen.

In den anschließenden Gesprächen des Bundes und der Länder konnte hinsichtlich der Verteilungsregelung der Regionalisierungsmittel auf die Länder bislang keine Verständigung erzielt werden. Bei Anwendung des sogenannten Kieler Schlüssels entsprechend dem Gesetzentwurf der Länder kann das Land im Jahr 2016 mit rd. 419 Millionen Euro rechnen, womit das geplante Angebotsvolumen des Rheinland-Pfalz-Taktes finanziert werden kann.

Im Rahmen des Flüchtlingsgipfels am 24. September 2015 ist außerdem festgelegt worden, dass die Mittel des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) im Rahmen der Neuregelung der Bund-/Länder-Finanzbeziehung ungekürzt über das Jahr 2019 hin aus fortgeführt werden. Nach Auslegung des Bundes handelt es sich hierbei nur um die GVFG-Mittel für Bundesprojekte, nicht dagegen um die Entflechtungsmittel. Deren Zukunft ist derzeit noch offen.

Zu Frage 3:
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes (Bundestagsdrucksache 18/6370) sieht vor, dass die Dynamik des Anstiegs der Infrastrukturentgelte, insbesondere der Station- und Trassenentgelte im Schienenpersonen-Nahverkehr der bundeseigenen Eisenbahninfrastrukturunternehmen, nach Maßgabe des Eisenbahnregulierungsrechts zu begrenzen ist. Da das Bundeskabinett noch nicht den endgültigen Entwurf für das Eisenbahnregulierungsgesetz beschlossen hat, kann derzeit noch nicht beurteilt werden, in welcher Form diese Regelung des Regionalisierungsgesetzes in das Eisenbahnregulierungsgesetz übernommen werden wird.


Roger Lewentz
Staatsminister

 

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