Kleine Anfrage 16-6265

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler, Ruth Ratter und Dr. Fred Konrad (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Gesamtwirtschaftlichen Bewertung des Gesamtausbaus der B 10

und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur


Die Kleine Anfrage 4080 vom 17. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut:
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat als Antwort auf die schriftliche Anfrage 251/Januar der Bundestagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zur gesamtwirtschaftlichen Bewertung des Ausbaus der B 10 am 5. Februar 2016 mitgeteilt, dass die Kostenschätzung für den Abschnitt Wellbachtal (B 48) – Annweiler Ost in Höhe von 158,7 Mio. Euro nach wie vor aktuell sei.

In der „Rheinpfalz“ vom 16. Januar 2016 wird hingegen der zuständige Landesbetrieb Mobilität mit Ausgaben in Höhe von 260 Mio. Euro zitiert.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für die Realisierung des Abschnitts Wellbachtal (B 48) – Annweiler Ost?
  2. Wie erklärt sich die Landesregierung die unterschiedlichen Aussagen des LBM und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Höhe der Baukosten?
  3. Welche Auswirkungen hat diese offensichtliche Diskrepanz der Baukosten für die gesamtwirtschaftliche Bewertung des Gesamtausbaus der B 10?


Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 11. März 2016 wie folgt beantwortet:


Zu den Fragen 1 bis 3:
Es gibt keine unterschiedlichen Angaben des Landesbetriebs Mobilität Rheinland-Pfalz und des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur zur Höhe der Baukosten. In dem zitierten Zeitungsartikel beziehen sich die Angaben auf den Abschnitt Wellbachtal (B48) – Godramstein.

Die Kostenschätzung für den Abschnitt Wellbachtal (B 48) – AS Annweiler Ost (inklusive Tunnel) in Höhe von 158,7 Mio. Euro ist nach wie vor aktuell.

Insofern ist eine Überarbeitung der gesamtwirtschaftlichen Bewertung des Gesamtprojekts Ausbau B 10 für den Bundesverkehrswegeplan 2015 nicht erforderlich.

Roger Lewentz
Staatsminister

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