Kleine Anfrage 17/450

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Drucksache 17/656 -

Illegale Autorennen in Rheinland-Pfalz


Die Kleine Anfrage - Drucksache 17/450 - vom 14. Juli 2016 hat folgenden Wortlaut:
Auf Bundesebene wird zurzeit auf Initiative verschiedener Bundesländer über eine Verschärfung der Gesetzes gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer illegaler Autorennen diskutiert. Hintergrund sind mehrere schwere Unfälle u. a. mit Todesfolge in den vergangenen Monaten.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über illegale Autorennen in Rheinland-Pfalz vor?
  2. Gibt es eine statistische Auswertung über die Zahl der Unfallopfer als Folge illegaler Autorennen in Rheinland-Pfalz für die vergangenen drei Jahre?
  3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, illegale Autorennen einzudämmen, bzw. vor deren Beginn zu unterbinden?
  4. Welche Position vertritt die Landesregierung in der aktuellen Bundesratsinitiative u. a. der Länder Nordrhein-Westfalen, Hessen und Bayern?

Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. August 2016 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:
Gemäß § 29 Absatz 1 StVO sind „Rennen mit Kraftfahrzeugen“ verboten. Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Die Länder Nordrhein-Westfalen und Hessen haben den „Entwurf eines Strafrechtsänderungsgesetzes – Verbot nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr –“ vorgelegt. Dieser sieht diesbezüglich die Einführung eines Straftatbestands vor. Im September wird der Rechtsausschuss des Bundesrats federführend damit befasst sein.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:
In Kaiserslautern existiert nach Angaben der Polizei eine sogenannte „Tuning-Szene“. In den vergangenen Jahren gab es insbesondere im Zusammenhang mit Veranstaltungen dieser Szene Hinweise auf illegale Rennen, überwiegend in der Innenstadt von Kaiserslautern sowie in Gewerbegebieten. Einzelne Ermittlungsvorgänge wegen Nötigung im Straßenverkehr bzw. Gefährdung des Straßenverkehrs wurden der zuständigen Staatsanwaltschaft vorgelegt.

Aktuell fand am 23. Juli 2016 eine durch die Stadt Kaiserslautern genehmigte Tuningveranstaltung auf dem Parkplatz Schweinsdell statt. Etwa 4 500 Personen mit ca. 2 500 Fahrzeugen nahmen daran teil. Die Veranstaltung wurde im Rahmen von polizeilichen Kontrollmaßnahmen überwacht. Dabei wurden u. a. Geschwindigkeitsmessungen auf den angrenzenden Bundesautobahnen 6 und 63 durchgeführt. Illegale Rennen wurden dabei nicht festgestellt. Die Polizei kontrolliert bei entsprechenden Beobachtungen sowie bei Veranstaltungen konsequent „getunte“ Fahrzeuge. Das hat dazu geführt, dass die Anzahl von Feststellungen rückläufig ist.

Das Polizeipräsidiums Koblenz berichtet für den Bereich Nürburgring, insbesondere auf der Nordschleife, über wiederkehrende Beschwerden zu verhaltensauffälligen Verkehrsteilnehmern. In diesem Zusammenhang würde es auch zu Mitteilungen über Rennen kommen. Die Verifizierung dieser Sachverhalte ist nach dem Eintreffen der Polizei vor Ort oftmals nicht möglich.

Im Januar 2016 ereignete sich in Ludwigshafen ein Verkehrsunfall, dem ein Rennen vorausgegangen sein soll. Dabei verunglückte ein Pkw. Eine Frau wurde getötet, drei weitere Insassen wurden schwer verletzt. Ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung wird gegenwärtig durch die Staatsanwaltschaft Frankenthal geführt. Im Juli 2016 ereignete sich in Trier ein Verkehrsunfall mit einer Leichtverletzten. Nach Zeugenschilderungen ergaben sich Anhaltspunkte für ein Rennen mit vier beteiligten Fahrzeugen. Die Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung und Gefährdung des Straßenverkehrs dauern an. Eine darüber hinausgehende statistische Auswertung über die Zahl der Unfallopfer als Folge illegaler Autorennen in Rheinland-Pfalz liegt nicht vor.

Zu Frage 3:
Bei bekannten Veranstaltungen und sonstigen Treffen der Tuningszene führt die Polizei intensive Kontrollmaßnahmen durch. Dazu gehören auch entsprechende Geschwindigkeitsmessungen. Beim Verdacht auf illegale Rennen trifft sie unverzüglich die erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren bzw. zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten. Das gilt auch für Feststellungen über unerlaubte technische Veränderungen an Fahrzeugen.

Zu Frage 4:Nach Auswertung der Rückmeldungen der Polizeipräsidien ist kein Anstieg von illegalen Rennen zu verzeichnen. Die unter Frage 2 aufgeführten Verkehrsunfälle beinhalten mögliche Verstöße, die bereits aktuell im Rahmen von einschlägigen Straftatbeständen sanktioniert werden können. Vor diesem Hintergrund bedarf es einer weiteren intensiven Abwägung, ob ein zusätzlicher Straftatbestand erforderlich ist. Die diesbezügliche Prüfung ist noch nicht abgeschlossen und wird Gegenstand der Erörterungen in den beteiligten Bundesratsausschüssen sein.


Roger Lewentz
Staatsminister

 

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