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Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/1229 – vom 6. Oktober 2016 hat folgenden Wortlaut:
Radschnellwege werden mittlerweile im Nahverkehr nachgefragt und als einen wichtigen Baustein gesehen, um der steigenden Nachfrage von Pendlerinnen und Pendlern nach einem verkehrssicheren Umstieg auf alternative Verkehrsträger nachzukommen. Die Regierungs koalition in Rheinland-Pfalz hat sich zum Ziel gesetzt, in dieser Legislaturperiode die Infra struktur für den Radverkehr – auch im Segment Radschnellwege – auszubauen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Oktober 2016 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Auf der Grundlage einer Potenzialanalyse wurden sieben grundsätzlich geeignete Korridore für Radschnellverbindungen in Rheinland-Pfalz ermittelt. Für die Verbindung Mainz – Ingelheim – Bingen wurde im Rahmen eines Pilotprojektes eine Machbarkeitsanalyse durchgeführt.
Im Ergebnis wurde in Abstimmung mit den betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften eine Trassenführung festgelegt und ein Maßnahmenpaket zur Optimierung der weitgehend vorhandenen Trasse entwickelt. Derzeit wird ein Konzept für eine erste Realisierungsstufe erarbeitet. Für weitere Radschnellverbindungen werden derzeit erste Machbarkeitsuntersuchungen durchgeführt.
Zu Frage 2:
Die Planungen für Radschnellverbindungen erfolgen stets in Abstimmung mit den betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften. Über die Ergebnisse der Potenzialstudie hinaus gibt es derzeit keine kommunalen Initiativen für Radschnellverbindungen.
Zu Frage 3:
Im Rahmen des Pilotprojektes Mainz – Ingelheim – Bingen wurde auch eine Expertenrunde eingerichtet, in der unter anderem der Allgemeine Deutsche Fahrradclub, der Verkehrsclub Deutschland und landwirtschaftliche Interessenverbände mitwirkten.
Zu Frage 4:
Der Ausbau einer Radschnellverbindung ist nach Landesverkehrsfinanzierungsgesetz – kommunale Gebietskörperschaften (LVFGKom) grundsätzlich förderfähig. Das besondere Landesinteresse wird zudem durch einen 10 Prozent erhöhten Fördersatz verdeutlicht.
Dr. Volker Wissing
Staatsminister
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