Kleine Anfrage 17/2862

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) - Drucksache 17/3032 -
Alltagsradverkehr in Rheinland-Pfalz


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/2862 – vom 19. April 2017 hat folgenden Wortlaut:

Rheinland-Pfalz bekommt für sein Angebot für den Radtourismus regelmäßig Bestnoten und bietet den Radfahrern eine gute Anzahl ausgeschildeter und gewarteter Themen- und Verbin dungsrouten. Das Fahrrad gewinnt aber auch im Alltag zunehmend an Bedeutung. Um diesem Nutzungs verhalten gerecht zu werden, muss die Infrastruktur auf kommunaler und überörtlicher Ebene verbessert und ausgebaut werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Fahrradnutzung im Alltag seit dem Jahr 2007 quantitativ entwi ckelt?
2. Welche konkreten verkehrsinfrastrukturellen Maßnahmen zur Förderung des Radverkehrs hat die Landesregierung im Jahr 2016 umgesetzt und welche sind für die Jahre 2017 und 2018 geplant?
3. Welche weiteren Maßnahmen (wie etwa die Errichtung von sicheren Abstellmög lichkeiten, bessere Anbindung an und Vernetzung mit dem ÖPNV) hat die Landes regierung zur Verbesserung des Radverkehrs im Jahr 2016 ergriffen und welche sind für die Jahre 2017 und 2018 geplant?
4. In welcher Höhe sind Bundes- und Landesmittel im Jahr 2016 zur Realisierung die ser Maßnahmen verausgabt worden und welche finanziellen Mittel stehen dem Land zur Umsetzung dieser Maßnahmen für die Jahre 2017 und 2018 zur Verfü gung?
5. Hat Rheinland-Pfalz für 2017 und 2018 Mittelbedarf beim Bund gemeldet? Falls ja, für welche Maßnahmen und in welcher Höhe?
6. In welchem Prüfungs-, Planungs- und Realisierungsstadium befinden sich die Rad schnellverbindungen, deren Potenziale im Jahr 2013 in einer Studie des Landesbe triebs für Mobilität Rheinland-Pfalz identifiziert wurden? Gibt es weitere Verbin dungen, die sich derzeit in der Prüfung befinden?
7. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit mit den Landkreisen und Kommunen zur besseren Abstimmung beim Ausbau des Alltagsradverkehrs?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Mai 2017 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Das Land verfügt nicht über Daten, die es ermöglichen würden, die Entwicklung des Alltagsverkehrs quantitativ abzubilden. Aktuelle Daten für Deutschland auf Grundlage von „Mobilität in Deutschland“ (MiD) werden erst 2018 vorliegen.

Zu Frage 2:
Das Land baut mittels des Landesbetriebs Mobilität (LBM) sogenannte unselbstständige Radwege im Zuge klassifizierter Straßen (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen). Die Finanzierung erfolgt bei Bundes- und Landesstraßen aus dem entsprechenden Haushaltstitel. Auch wenn Radwege im Zuge von Kreisstraßen vom LBM gebaut werden, werden diese von den Landkreisen finanziert. Das Land fördert diese Projekte aber finanziell auf Grundlage des Landessverkehrsfinanzierungsgesetz (LVFGKom) vom 26. Mai 2009 und des Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) vom 30. November 2009: Selbstständige Radwege in kommunaler Baulast werden in der Regel ohne Einbindung des Landes von den Kommunen gebaut. Sie können auf die gleiche Weise vom Land finanziell gefördert werden wie unselbstständige Radwege an Kreisstraßen. Eine Trennung nach Alltagsverkehr und touristischem Radverkehr ist nicht möglich.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Frage Nr. 2 wie folgt:
Die folgenden Radwege in der Baulast des Bundes wurden 2016 fertiggestellt:

Zu Frage 3:
Das Land kann den Ausbau von zentralen Bushaltestellen oder Bahnhöfen und in diesem Zusammenhang die Errichtung von B+R-Anlagen, Fahrradboxen sowie Fahrradstationen finanziell fördern. Initiator und Baulastträger sind die Kommunen. Eine Auflistung der Maßnahmen war in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich.

Zu Frage 4:
In 2016 wurden folgende Mittel in Rheinland-Pfalz ausgegeben:
Radwege an Bundesstraßen: rund 3,766 Mio. Euro,
Radwege an Landesstraßen: rund 3,436 Mio. Euro,
Förderung für Radwege nach LVFGKOM/LFAG: rund 1,115 Mio. Euro.

In 2016 wurden folgende Mittel in Rheinland-Pfalz ausgegeben:
Radwege an Bundesstraßen: rund 3,766 Mio. Euro,
Radwege an Landesstraßen: rund 3,436 Mio. Euro,
Förderung für Radwege nach LVFGKOM/LFAG: rund 1,115 Mio. Euro.

Für 2017 sind folgende Mittel bereitgestellt worden:
Radwege an Bundesstraßen: rund 9,620 Mio. Euro,
Radwege an Landesstraßen (projektbezogen): rund 2,385 Mio. Euro,
Förderung für Radwege nach LVFGKOM/LFAG: rund 3,0 Mio. Euro.

Für 2018 ist vorgesehen, folgende Mittel bereitzustellen:
Radwege an Bundesstraßen: rund 10,275 Mio. Euro,
Radwege an Landesstraßen (projektbezogen): rund 2,049 Mio. Euro,
Förderung für Radwege nach LVFGKOM/LFAG: rund 3,0 Mio. Euro.

Über die im Bauprogramm 2017/2018 des Landes genannten Vorhaben hinaus können weitere Radwegeprojekte begonnen werden. Insgesamt können Bauausgaben von bis zu 5 Mio. Euro eingeplant werden.

Zu Frage 5:
Folgender Mittelbedarf für Radwege wurde zum Bundeshaushalt 2017 und 2018 gemeldet und dem Land für das Jahr 2017 bereits zugewiesen:
Mittelbedarf Radwege Bund 2017 9,620 Mio. Euro.
Mittelbedarf Radwege Bund 2018 10,275 Mio. Euro.

Zu Frage 6:
Im Rahmen einer Potenzialstudie wurden in 2014 sieben infrage kommende Korridore ermittelt. Zu diesen kann Folgendes mitge- teilt werden: Mainz – Bingen – Ingelheim Als Modelprojekt für eine Machbarkeitsanalyse wurde der Korridor Mainz – Ingelheim ausgewählt. Diese ist abgeschlossen. Im Ergebnis wurde eine Trassenführung vorgeschlagen und Maßnahmen zu deren Optimierung entwickelt. In einer ersten Realisierungsstufe sollen nun vordringliche Maßnahmen zur Verbesserung der Fahrtgeschwindigkeit, des Komforts und der Sicherheit mit Unterstützung der Kommunen umgesetzt werden. Aktuell laufen noch die abschließenden Abstimmungen mit den Kommunen. Konz – Trier – Schweich Hierfür wird aktuell die Ausschreibung für die Bearbeitung einer Machbarkeitsstudie durchgeführt. Karlsruhe/Wörth – Worms („Oberrhein“) Für diesen Korridor sind keine eigenen Aktivitäten in Rheinland-Pfalz bekannt. Ein Projekt des Planungsverbandes Rhein-Neckar bezieht sich aber auch auf Orte, die in diesem Korridor liegen. So hat der Planungsverband Rhein-Neckar eine Studie für einen Radschnellweg auf der rechten Rheinseite ab Darmstadt vorgelegt. Dieser soll über Mannheim und Ludwigshafen eine Abzweigung nach Schifferstadt bekommen. Koblenz – Boppard Der LBM Cochem-Koblenz hat vorerst ergebnislos nach einer leicht umsetzbaren Trasse gesucht. Kaiserslautern – Landstuhl Vor Ort besteht der Wunsch, den sogenannten Bachbahnradweg von Reichenbach-Steegen nach Kaiserslautern zu realisieren, dieser ist Teil des o. g. Korridors. Hierzu gibt es erste planerische Überlegungen. Offen bislang ist der Finanzierungsansatz. Zu den Korridoren bei Landau und bei Remagen liegen keine Informationen hinsichtlich des Tätigwerdens einzelner Akteure vor.

Zu Frage 7:
Der LBM und seine regionalen Dienststellen sind bei allen Themen des Radverkehrs ein Ansprechpartner für die Landkreise und Kommunen. Dies gilt insbesondere zu Fragen der Unterhaltung und Wartung der Wegweisung. Da der LBM seinen Schwerpunkt grundsätzlich beim Bau von Infrastruktur hat, kann es bei anderen Fragen des Alltagsradverkehrs hilfreich sein, spezialisierte Planungsbüros miteinzubeziehen.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

Hier Drucksache (PDF) herunterladen

zurück

Aktuelle Termine

Landesdelegiertenversammlung

in Lahnstein

Mehr

Kreistagssitzung

Sitzungssaal Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

Mehr

Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>