Kleine Anfrage 17/4215

der Abgeordneten Andreas Hartenfels und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
„Fuel Dumping“: Kerosinablass über Rheinland-Pfalz– Drucksache 17/4363


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/4215 – vom 21. September 2017 hat folgenden Wortlaut:

In den letzten Wochen wurde erneut Treibstoff über Rheinland-Pfalz abgelassen, da ein Flug zeug kurz nach dem Start zurück zum Frankfurter Flughafen fliegen musste. Damit die Maschine gefahrlos laden kann, ließen die Piloten 75 Tonnen Kerosin ab.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Welche Informationen hat die Landesregierung über das Ablassen von Kerosin in den vergangenen zwei Jahren (bitte Details angeben)?
2. Wer entscheidet im Notfall über das Ablassen von Kerosin?
3. Nach welchen Kriterien wird festgelegt, über welchen Gebieten Treibstoff abgelassen wird?
4. Was hat die Landesregierung unternommen, um eine Gefährdung für Mensch und Umwelt zu minimieren.

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Oktober 2017 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Die Fälle von Treibstoffablässen in den vergangenen zwei Jahren hat die Bundesregierung in ihrer Antwort vom 6. Oktober 2016 (Bundestagsdrucksache 18/9917) auf die Kleine Anfrage von Bundestagsabgeordneten zum „Ablassen von Treibstoff durch Militärflugzeuge und zivile Luftfahrzeuge“ sowie auf Anfrage der Landesregierung mit Schreiben des BMVI vom 10. August 2017 mitgeteilt. Hiernach gab es im Jahr 2015 23 Ereignisse durch zivile und militärische Luftfahrzeuge, darunter fünf Ereignisse, die Rheinland-Pfalz betreffen. Für das gesamte vergangene Jahr 2016 wurden 16 Treibstoffschnellablässe durch zivile und militärische Luftfahrzeuge mitgeteilt, darunter sechs Ereignisse, die Rheinland-Pfalz betreffen.

Die gemeldeten Vorfälle aus den Jahren 2015 und 2016 sind folgender Übersicht zu entnehmen:

Zu Frage 2:
Die Bundesregierung hat in der Bundestagsdrucksache 18/9917 mitgeteilt, dass der jeweilige Luftfahrzeugführer über die Notwendigkeit des Ablassens von Treibstoff entscheidet. Die Flugsicherung weist dem Piloten ein Gebiet zum Ablassen des Treibstoffes zu.

Zu Frage 3:
Die Bundesregierung hat auf Anfrage der Landesregierung mitgeteilt, dass für Luftfahrzeuge, die sich in einer Notlage befinden und Treibstoff ablassen müssen, jedes nahegelegene Gebiet mit einer eher geringen Besiedlung und einer niedrigen Flugverkehrsdichte die Voraussetzungen erfülle, um als Gebiet für Treibstoffschnellablässe zugewiesen werden zu können.

Zu Frage 4:
Bis heute gibt es bundesweit keine aktuellen validen Daten über die Auswirkungen von aus Flugzeugen abgelassenem Kerosin auf die Bevölkerung und auf die Umwelt (insbesondere auf die Tier- und Pflanzenwelt sowie auf Oberflächengewässer und Grundwasser). Angesichts der Häufigkeit und des Ausmaßes der Ereignisse im laufenden und in den vergangenen Jahren sieht die Landesregierung im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger dringenden Aufklärungsbedarf in Bezug auf mögliche gesundheitliche Gefährdungen aufgrund des sogenannten „Fuel Dumpings“.

Auf Antrag von Rheinland-Pfalz hat die Umweltministerkonferenz auf ihrer Sitzung am 3./4. Mai 2017 beschlossen, den Bund zu bitten, eine aktuelle Bewertung über den Umfang und die Auswirkungen von Treibstoffablässen auf neuesten wissenschaftlichen Grundlagen vorzunehmen und über die Ergebnisse in der 91. Umweltministerkonferenz schriftlich zu berichten. Dieser Beschluss soll dazu dienen, den wissenschaftlichen Erkenntnisstand in Bezug auf die Verteilung, den Abbauprozess, das Sedimentationsverhalten und die daraus resultierenden bodennahen, unterschwelligen Belastungen inkl. Grundwasser zu aktualisieren und neu zu bewerten.


In Vertretung:
Andy Becht
Staatssekretär


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Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>

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