Mündliche Anfrage 17/7317

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Fahrverbote vermeiden – Gesundheit und saubere Luft sichern: Auswirkungen des Diesel-Skandals auf Rheinland-Pfalz
- PlPr 17/66 -


Beim Dieselgipfel von Bund, Ländern und deutschen Autobauern vor einem Jahr wurden verschiedene Maßnahmen für eine verbesserte Luftreinhaltung insbesondere in den Städten vereinbart. Von den Vereinbarungen ausgeschlossen blieben jedoch Hardware-Nachrüstungen von Diesel-Pkw auf Kosten der Hersteller. Nachdem das Bundesverwaltungsgericht im Februar 2018 den Weg für Diesel-Fahrverbote freigemacht hatte, wurden mehrere Bundesländer (u. a. Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg) zu zonalen Diesel-Fahrverboten verpflichtet, zuletzt das Land Hessen im Falle von Frankfurt am Main. Es ist zu erwarten, dass von dieser Gerichtsentscheidung auch rheinland-pfälzische Pendlerinnen und Pendler sowie Gewerbetreibende betroffen sein werden. In Rheinland-Pfalz sind die Städte Mainz, Ludwigshafen und Koblenz von NOx-Grenzwertüberschreitungen betroffen. Am 24. Oktober 2018 wird das Verwaltungsgericht Mainz die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Stadt Mainz verhandeln.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie viele Pendlerinnen und Pendler aus Rheinland-Pfalz sind nach Kenntnis der Landesregierung vom Diesel-Fahrverbot der Stadt Frankfurt am Main betroffen?
2. Welche Maßnahmen haben sich bislang als erfolgreich erwiesen, um drohende Fahrverbote in den von NOx-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städten (Mainz, Koblenz, Ludwigshafen) in Rheinland-Pfalz abwenden zu können?
3. Wie viele Menschen (Pendlerinnen und Pendler, Einwohnerinnen und Einwohner) wären nach Kenntnis der Landesregierung von einem Diesel-Fahrverbot in Mainz, Ludwigshafen und Koblenz betroffen?
4. Welche der durch das Aktionsprogramm der Landesregierung „Saubere Mobilität“ geförderten Maßnahmen zur Luftreinhaltung in den Städten befinden sich bereits in der Umsetzung?


Andy Becht, Staatssekretär:
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich sehr, dass die Abgeordneten Blatzheim-Roegler und Schellhammer das aktuelle Thema „Saubere Mobilität“ in Verbindung mit möglichen Fahrverboten aufgegriffen haben.

Wie Sie sicher alle wissen, sind nach der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts im Februar 2018 zur Zulässigkeit von Fahrverboten weitere Klageverfahren anhängig. Das Ergebnis der aktuellen Klageverfahren, insbesondere das Urteil Frankfurt betreffend vom 5. September 2018, lässt derzeit keine Entwarnung für die rheinland-pfälzischen Städte prognostizieren.

Die vom Verwaltungsgericht Wiesbaden angekündigten Fahrverbote in Frankfurt können auch auf rheinland-pfälzische Verkehrsteilnehmer, insbesondere für Menschen, die dort arbeiten, Auswirkungen haben. Auch rheinland-pfälzische Unternehmen und Handwerksbetriebe können betroffen sein.

Zur Beurteilung der Situation sind zunächst die Zustellung der schriftlichen Entscheidungsgründe sowie die Rechtsmittelfrist des Urteils abzuwarten. Ob von Kläger- oder Beklagtenseite Rechtsmittel gegen das Urteil vom 5. September 2018 eingelegt werden, ist der Landesregierung nicht abschließend bekannt. Den aktuellen Presseinformationen vom 19. September zufolge beabsichtigt das Land Hessen, juristisch gegen das Frankfurter Dieselfahrverbot vorzugehen. Dies vorangestellt, beantworte ich die Mündliche Anfrage namens der Landesregierung wie folgt:

Zunächst zu Frage 1:
Da zu der Gerichtsentscheidung vom 5. September 2018 zu Fahrverboten in Frankfurt der Landesregierung keine Urteilsbegründung vorliegt und die Rechtsmittelfrist noch abzuwarten ist, können keine belastbaren Aussagen zu den Auswirkungen getroffen werden. Zudem ist die Einleitung von Rechtsmitteln vonseiten des Landes Hessen angekündigt.

Auch unter der Annahme, dass das Urteil Rechtskraft erlangt, bestehen viele offene Fragen, die Einfluss auf den Betroffenenkreis haben. Insbesondere sind hierbei die Ergebnisse der Verhältnismäßigkeitsprüfung, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem Grundsatzurteil zur Zulässigkeit von Fahrverboten betont, zu nennen. Diese dürften auch mit Ausnahmeregelungen verbunden sein. Die Ausgestaltung dieser Ausnahmeregelungen kann erheblichen Einfluss auf die möglichen Einschränkungen auch für rheinland-pfälzische Verkehrsteilnehmer mit Ziel Frankfurt haben.

Zur Frage 2:
Die aktuellen Messwerte belegen, dass Rheinland-Pfalz mit den betroffenen Städten dem Ziel einer Einhaltung der Stickstoffdioxid-Grenzwerte einen wichtigen Schritt näher gekommen ist. Nach den am 31. Mai 2018 vom Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichten finalen Ergebnissen der Stickstoffdioxid-Messungen ist die Belastung der Luft mit Stickstoffdioxid im Jahr 2017 im Vergleich zum Vorjahr zurückgegangen. Besonders erfreulich aus rheinland-pfälzischer Sicht ist, dass das Ergebnis für Koblenz bestätigt und im Jahr 2017 der Grenzwert von 40 μ g/m ³ (Mikrogramm pro Kubikmeter) eingehalten wurde. Auch die positive Entwicklung der Messwerte in Mainz und Ludwigshafen mit den erkennbaren Minderungen der Emissionen wurde nun bestätigt.

Maßnahmen, die Fahrverbote in Rheinland-Pfalz erfolgreich abwenden werden, können angesichts der bereits vorliegenden Urteile für andere Städte nicht mit Sicherheit benannt werden. Hierzu gibt es auch kein Patentrezept; die einzelnen Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls in den Städten betrachtet werden.

Die für die Stadt Mainz eingeleiteten Maßnahmen – Bau der Mainzelbahn, Busnachrüstungen und die vorgezogene Neubeschaffung von Euro 6-Bussen – scheinen jedenfalls geeignet zu sein, Fahrverbote abzuwenden, da auf der von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Parcusstraße ein hohes ÖPNV-Verkehrsaufkommen herrscht. In Mainz sollen mit den dort geplanten Maßnahmen die Grenzwerte bis 2020 eingehalten werden. Ob Fahrverbote dennoch verhältnismäßig wären, obliegt der Entscheidung des Gerichts.

Zu Frage 3:
Aktuelle Urteile hinsichtlich Klageverfahren zur Luftreinhaltung liegen für rheinland-pfälzische Städte nicht vor. Von daher wären Angaben zu einem potenziellen Betroffenenkreis reine Spekulation.

Zu Frage 4:
Die Maßnahmen der Städte Mainz, Koblenz und Ludwigshafen im Zuge des Aktionsprogramms „Saubere Mobilität“ des Landes sind nach Kenntnis der Lan- desregierung nahezu alle in Bearbeitung. Der konkrete Umsetzungsstand liegt der Landesregierung nicht zu jeder Einzelmaßnahme vor.

Weit fortgeschritten ist die Beschaffung moderner und damit schadstoffarmer Euro 6-Busse in Mainz. Die Busse sind nach den Angaben der MVG bereits bestellt, die Lieferung ist auch noch für das Jahr 2018 terminiert.

Vielen Dank.

 

Hier gesamtes Plenarprotokoll (PDF) lesen

zurück

Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>