Kleine Anfrage 17/10234

der Abgeordneten Pia Schellhammer und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Barrierefreier Notruf
Drucksache 17/10406


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/10234 –vom 7. Oktober 2019 hat folgenden Wortlaut:

Das Absetzen eines Notrufs kann für Menschen mit Behinderung zu einer unüberwindbaren Herausforderung werden, wenn sie ihr Hilfeersuchen etwa aufgrund von sprachlichen Beeinträchtigungen nur schwer oder gar nicht formulieren können. Es ist Aufgabe des Staats, den besonderen Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung Rechnung zu tragen. Dies ist umso wichtiger in Notfallsituationen, wenn regelmäßig das Leben oder die körperliche Unversehrtheit auf dem Spiel stehen. Medienberichten zufolge ist eine bundesweite Notruf-App in Planung, mit der der Standort des Notrufabsetzenden automatisch an die Leitstelle übermitteltwerden solle.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie ist der Stand der Umsetzung hinsichtlich der bundesweiten barrierefreien Notruf-App?
2. Welche technischen Möglichkeiten (Apps, SMS o. ä.) existieren in Rheinland-Pfalz für Menschen mit Behinderung, um einen Notruf abzusetzen?
3. Welcher Nutzerkreis steht bei der barrierefreien Notruf-App im Fokus?
4. Wie viele Personen in Rheinland-Pfalz können von einem barrierefreien Notruf profitieren?


Das Ministerium des Innern und für Sport hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 25. Oktober 2019wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Im September 2019 wurde von den Bundesländern eine Ländervereinbarung zur gemeinsamen Beschaffung und Einführung einerbundeseinheitlichen Notruf-App geschlossen. Das Bundesland Nordrhein-Westfalen führt stellvertretend für alle Bundesländer einentsprechendes Vergabefahren durch. Die Bundesländer beteiligen sich am Prozess durch die Mitarbeit in Arbeitsgruppen sowiedurch die Bildung eines Beirates.

Zu Frage 2:
Daneben existiert in Rheinland-Pfalz ein Notruf-Fax, und die Firma Tess – Sign & Script Relay-Dienste für hörgeschädigte Menschen GmbH bietet ihren Kunden einen deutschlandweiten Service an, bei der Gebärdendolmetscher über Videotelefonie mit den Hilfesuchenden kommunizieren und gleichzeitig über Telefon mit den örtlich zuständigen Notrufabfragestellen sprechen. Hier kooperieren die rheinland-pfälzischen Notrufabfragestellen mit dem Anbieter.

Zu Frage 3:
Die Notruf-App soll vorrangig für all diejenigen Menschen konzipiert werden, welche den sprachbasierten Notruf aufgrund einer Behinderung nicht nutzen können, jedoch in der Lage sind, ein modernes internetfähiges Endgerät (z. B. ein Smartphone oder Tablet) selbstständig bedienen zu können. Der Notruf-App-Dienst soll jedoch offen für alle Menschen sein. Auch ohne körperliche Beeinträchtigung sind Notfallsituationen denkbar, in denen eine Verständigung über Sprache nicht möglich ist.

Zu Frage 4:
Das Statistische Landesamt hat auf Anfrage mitgeteilt, dass Ende 2017 in Rheinland-Pfalz 316 764 schwerbehinderte Menschen (mit Schwerbehindertenausweis) lebten. Hiervon hatten 9 619 Beeinträchtigungen der Kategorien Sprach- oder Sprechstörungen,Taubheit oder Schwerhörigkeit jeweils ohne zusätzliche Störung der geistigen Entwicklung als schwerste Behinderung.

Zu dieser Zielgruppe kommen noch Menschen mit mehreren Behinderungen, deren Beeinträchtigung des Hör- oder Sprechvermögens nicht die schwerste Art der Behinderung darstellt. Hierüber liegen der Landesregierung jedoch keine genauen Zahlen vor.

Letztendlich werden jedoch alle in Rheinland-Pfalz lebenden Menschen, welche ein geeignetes Endgerät besitzen, von der Notruf-App profitieren können, unabhängig davon, ob bei ihnen eine schwere Behinderung vorliegt oder nicht.


In Vertretung:
Randolf Stich
Staatssekretär

 

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