Kleine Anfrage 17/12212

der Abgeordneten Daniel Köbler, Katharina Binz und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Schließungen von Karstadt und Kaufhof in Rheinland-Pfalz
Drucksache 17/12362


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/12212 – vom 26. Juni 2020 hat folgenden Wortlaut:

Der Warenhauskonzern Galeria Karstadt Kaufhof hat am 19. Juni 2020 bekannt gegeben, deutschlandweit zahlreiche Filialen zu schließen. Darunter sind mit Mainz, Trier, Landau und Worms auch Standorte in Rheinland-Pfalz.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
1. Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind von der Schließung der Filialen von Karstadt und Kaufhof in Rheinland-Pfalz betroffen?
2. Wie verteilen sich die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die von der Schließung betroffenen Standorte Mainz, Trier, Landau und Worms?
3. Wie wirken sich die Schließungen auf den Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz insgesamt und jeweils regional an den vier Standorten aus?
4. Welche weiteren Folgen sind an den vier Standorten beispielsweise für die Attraktivität der Innenstädte zu erwarten?


Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 10. Juli 2020 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
In Rheinland-Pfalz hat die Warenhauskette Galeria Karstadt Kaufhof zehn Filialen in Bad Kreuznach, Koblenz, Landau, Mainz (Karstadt Ludwigstraße), Mainz (Kaufhof Schusterstraße), Speyer, Trier (Kaufhof Simeonstraße), Trier (Kaufhof Fleischstraße), Trier (Karstadt Simeonstraße) und Worms. Insgesamt werden ca. 640 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei Galeria Karstadt Kaufhof (ohne Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der eingemieteten Firmen) beschäftigt.

Die Anzahl der betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann aktuell nur schwer beziffert werden, da bereits seit letztem Jahr massiv Stellen abgebaut werden. Die Landesregierung geht davon aus, dass ca. 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter betroffen sind. Hierbei sind die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der in den Häusern eingemieteten Unternehmen noch nicht berücksichtigt.

Zu Frage 2:
Die Landesregierung geht davon aus, dass in Mainz ca. 60, in Worms ca. 50, in Trier ca. 80 und in Landau ca. 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Schließung betroffen sind.

Zu Frage 3:
Die Auswirkungen der Schließungen auf den Arbeitsmarkt in Rheinland-Pfalz sind aktuell noch nicht absehbar. Derzeit verhandelt der Generalbevollmächtigte Arndt Geiwitz mit der Geschäftsführung des Hauptsitzes der Galeria Karstadt Kaufhof in Essen. Der Generalbevollmächtigte plant die Einrichtung einer Transfergesellschaft. Die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sind von folgenden Faktoren abhängig:

1. Wie viel Beschäftigte sind von Entlassungen betroffen? Hierzu sind noch keine verlässlichen Daten verfügbar.
2. Wie ist die Struktur der entlassenen Beschäftigten (Alter, Qualifikation)? Auch hier liegen noch keine verlässlichen Erkenntnisse vor.
3. Wie ist die Motivation der betroffenen Beschäftigten, in eine Transfergesellschaft zu wechseln und gegebenenfalls noch eine Weiterbildung zu machen? Derzeit liegen hierzu noch keine Informationen vor.
4. Wie sind die Vermittlungsaussichten für die betroffenen Beschäftigten, die aus einer Transfergesellschaft heraus vermittelt werden sollen? Wie aufnahmefähig ist der regionale Arbeitsmarkt? Hier kommt es auch auf das Einstellungsverhalten der regionalen Arbeitgeber während der Corona-Krise an, das derzeit eher verhalten ist.

Erst wenn diese Faktoren ermittelt sind, ist es der Landesregierung möglich, die Auswirkungen der Standortschließungen auf die regionalen Arbeitsmärkte Mainz, Trier, Landau und Worms zu beurteilen. Die Landesregierung steht dazu mit der Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit im engen Austausch.

Zu Frage 4:
Kaufhäuser hatten lange Zeit Magnetfunktion für das Publikum in den Städten. Sie haben jedoch seit vielen Jahren erheblich an Marktanteilen verloren: Von rund 15 Prozent in den 1970-er Jahren auf rund 3 Prozent um das Jahr 2010 und auf gut 2 Prozent im Jahr 2018. Im Gegenzug ist der Marktanteil des Online-Handels von 0,2 Prozent im Jahr 2000 auf 4,7 Prozent im Jahr 2018 gestiegen.

Sowohl die Unternehmen im stationären Einzelhandel selbst als auch die Kommunen als Planungsverantwortliche sind angesichts der Veränderungen im Handel gefordert, Warenangebote und Innenstädte attraktiv zu gestalten. Dies gilt für alle Städte im Land, nicht nur für diejenigen, die derzeit von der Schließung der Kaufhäuser betroffen sind.

In Mainz ist die Planung zur Umgestaltung des derzeitigen Standorts des Karstadthauses inzwischen kurz vor der Umsetzung. In Trier bleiben von drei Standorten zwei erhalten. In Landau ist die Umgestaltung der bisherigen Kaufhoffläche ebenfalls bereits in Planung. Von Worms sind noch keine konkreten Planungen bekannt. Da sich die Kaufhausimmobilien in attraktiven Innenstadtlagen befinden, ist davon auszugehen, dass eine Nachnutzung gut möglich ist und diese Städte durch die Schließung von Karstadt-Kaufhof keine größeren Einbußen in ihrer Attraktivität erfahren.


Sabine Bätzing-Lichtenthäler
Staatsministerin

 

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