Kleine Anfrage 17/12432

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Radweg zwischen Koblenz-Lay und Koblenz-Moselweiß
Drucksache 17/12603


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/12432 – vom 16. Juli 2020 hat folgenden Wortlaut:

Der Radweg zwischen den Koblenzer Stadtteilen Lay und Moselweiß wird seit Jahren im Interesse einer umweltgerechten Verkehrsanbindung des Stadtteils Lay gefordert. Auch zur Förderung des Rad-Tourismus ist dieser Radweg positiv zu bewerten. Seit April 2019 liegt der Planfeststellungsbeschluss für den Radweg entlang der Bundesstraße vor. Nachdem zunächst mit dem Baubeginn im Jahr 2021 geplant worden war, wurde vom LBM zuletzt in der Rhein-Zeitung der Baubeginn erst für das Jahr 2022 angekündigt. Eine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Koblenzer Stadtrat vom Februar 2020 ergab, dass vor einer detaillierten Ausführungsplanung „geotechnische Erkundungen“ durchgeführt werden müssten.

Ich frage die Landesregierung:
1. Wurden die oben erwähnten „geotechnischen Erkundungen“ bereits durchgeführt bzw. beauftragt? Falls nein, warum nicht?
2. Zu welchem Zeitpunkt ist mit einer detaillierten Ausführungsplanung zu rechnen?
3. Zu welchem Zeitpunkt wird die Ausschreibung der Baumaßnahmen erfolgen?
4. Wie soll die Finanzierung der Maßnahme durch Land, Bund und Stadt Koblenz aufgeteilt werden?
5. Inwiefern könnten durch die lange Realisierungsphase – Planfeststellungsbeschluss April 2019 – die Kosten der Gesamtmaßnahme steigen?
6. Welche Umweltentlastungspotenziale werden einer zügigen Realisierung der oben genannten Radwegverbindung beigemessen?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. August 2020 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Die geotechnischen Erkundungen sind beauftragt und werden nach derzeitigem Stand Mitte August 2020 begonnen. Die voraussichtliche Dauer der Feldarbeiten beträgt sieben Wochen.

Zu Frage 2:
Eine belastbare Aussage zum Zeitpunkt der Fertigstellung der Ausführungsplanung ist erst nach Vorliegen des geotechnischen und umwelttechnischen Berichts und der Vorbemessung der Bauwerke möglich.

Zu Frage 3:
Die Ausschreibung erfolgt im Anschluss an die Ausführungsplanung.

Zu Frage 4:
Die Kosten werden nach dem Prinzip der Baulastträgerschaft verteilt. Kostenträger für die Maßnahme sind der Bund als Baulastträger der Bundesstraße sowie die Stadt Koblenz für einen ca. 90 m langen Abschnitt in Koblenz-Moselweiß.

Zu Frage 5:
Eine Fortschreibung der Baukosten erfolgt grundsätzlich im Zuge der weiteren Ausführungsplanung. Eine belastbare Aussage hinsichtlich einer Steigerung der veranschlagten Baukosten kann erst nach der Auftragsvergabe erfolgen.

Zu Frage 6:
Der Radwegebau an der B 49 im Raum Koblenz kann auf dieser Strecke zu einer veränderten Wahl der Verkehrsmittel beitragen, die unter mehreren Aspekten (Lärmschutz, Emissionsvermeidung, Raumbedarf parkender Fahrzeuge) positiv zu bewerten wäre. Quantitative Aussagen hinsichtlich möglicher Umweltauswirkungen durch den Radwegebau an der B 49 liegen der Landesregierung nicht vor.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

Hier Drucksache (PDF) herunterladen



zurück

Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>