Kleine Anfrage 17/13262

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Planfeststellungsverfahren zur Reaktivierung der Hunsrückbahn
Drucksache 17/13442


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/13262 – vom 5. Oktober 2020 hat folgenden Wortlaut:

Um die Anbindung der Hunsrückregion zu verbessern, hält die Landesregierung daran fest, die Hunsrückbahn auf dem Streckenabschnitt Langenlonsheim – Abzweig Büchenbeuren (Flughafen Hahn) für den SPNV zu reaktivieren. Das Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts wird durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) durchgeführt und befindet sich aktuell in Planungsphase 4 (Genehmigungsphase). Aufgrund der Vielzahl von Einwendungen dauert das Verfahren deutlich länger als ursprünglich angenommen. Die Landesregierung weist immer wieder darauf hin, dass eine Einflussmöglichkeit auf die Verfahrensdauer ihrerseits nicht bestehe. Die Inbetriebnahme der Hunsrückbahn bleibt abhängig vom weiteren Verlauf des Planfeststellungsverfahrens, den Verhandlungen zur Finanzierung mit der DB Netz AG sowie der Ge samtsituation im ÖPNV/SPNV zu dem Zeitpunkt der Pläne. Jüngst hat sich der Kreistag Rhein-Hunsrück in einer Resolution für die Reaktivierung der Hunsrückbahn eingesetzt.

Ich frage die Landesregierung:
1. Inwieweit unterstützt der LBM in Vertretung für das Land das derzeit laufende Planungsverfahren?
2. Inwieweit kann die Landesregierung aktuell eine Aussage zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Planfeststellungsverfahrens treffen?
3. Mit welchem Zeitraum rechnet die Landesregierung für die Ertüchtigung bzw. Inbetriebnahme der Strecke nach jetzigem Kenntnisstand?
4. Mit welchen Kosten rechnet die Landesregierung für die Ertüchtigung bzw. Inbetriebnahme der Strecke?
5. Welchen Einfluss könnten die jüngsten Änderungen an der Förderkulisse auf Bundesebene (Änderungen des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes, Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung III etc.) auf die Investitionskosten zur Wiederinbetriebnahme auf Landesseite nehmen?
6. Mit welcher Taktung bzw. welcher Zuggattung soll nach aktuellem Planungsstand die Strecke wieder in Betrieb genommen werden?
7. Welchen Einfluss könnte die geplante Inbetriebnahme der Hunsrückbahnstrecke Büchenbeuren – Hermeskeil durch das schweizerische Güterverkehrsunternehmen WRS auf die Ertüchtigung bzw. Inbetriebnahme der übrigen Strecke nehmen?


Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Oktober 2020 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Der Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM) ist beim derzeitigen Stand der geplanten Reaktivierung der Hunsrückbahn im Auftrag des Eisenbahn-Bundesamtes (EBA) die Anhörungsbehörde für das Planfeststellungsverfahren und ist somit Teil des Verfahrens.

Zu den Fragen 2 und 3:
Die Reaktivierung der Hunsrückbahn befindet sich weiterhin in der Planungsphase 4 – Genehmigungsplanung – nach der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Das Planfeststellungsverfahren zur Erlangung des Baurechts wird durch das EBA durchgeführt. Durch die Vielzahl an Einwendungen im Anhörungsverfahren, dauert das Verfahren deutlich länger als ursprünglich angenommen. Aber auch die erhöhten gesetzlichen Anforderungen an einigen Stellen, die eine ergänzende Bearbeitung der Antragsunterlagen notwendig machen, führen zu den beschriebenen Verzögerungen. Da eine Einflussmöglichkeit seitens des Landes auf die Verfahrensdauer nicht besteht, kann derzeit keine belastbare Aussage zu einem möglichen Zeitpunkt für den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens getroffen werden. Vor diesem Hintergrund und auch mit Blick auf die in der Anfrage erwähnten Finanzierungsverhandlungen zur Realisierungs- und Finanzierungsvereinbarung mit der DB Netz AG ist auch eine Aussage zum geplanten Zeitpunkt der Fertigstellung nicht möglich.

Zu Frage 4:
Die vorliegenden Kostenberechnungen können abschließend erst nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses in Vorbereitung der Verhandlungen zum Realisierungs- und Finanzierungsvertrag (RuFV) überarbeitet werden. Es ist nach ersten Berechnungen der DB Netz aber absehbar, dass sich die Kosten für die Ertüchtigung der Strecke gegenüber den bisherigen Planungen erhöhen.

Zu Frage 5:
Der ursprüngliche vorgesehene Finanzierungsmix sah eine Finanzierung aus Mitteln der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung (LuFV) des Bundes mit der Deutschen Bahn AG und der Anlage 8.7. der LuFV, in der separate Mittel für Infrastrukturprojekte für den SPNV in Rheinland-Pfalz enthalten sind, vor. Eigene Mittel des Landes waren nicht vorgesehen.

Über das geänderte Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bestehen nun neue Finanzierungsmöglichkeiten. Hierbei wäre allerdings eine deutliche finanzielle Beteiligung des Landes und der Kommunen notwendig.

Zu Frage 6:
Das Betriebsprogramm sieht weiterhin einen Stundentakt zwischen dem Flughafen Hahn und Bingen Hbf vor, wobei zweistündlich nach Mainz und Frankfurt eine durchgehende Verbindung ohne Umstieg bestehen soll. In der anderen Stunde soll in Bingen Hbf Anschluss durch Umstieg an die Züge der Linie RE 2 nach bzw. von Mainz und Frankfurt bestehen.

Zu Frage 7:
Die Überlegungen des Güterverkehrsunternehmens WRS sind unabhängig von den Planungen zur Ertüchtigung der übrigen Strecke für den Personenverkehr zu sehen und haben keinen Einfluss auf eventuelle weitere Aktivitäten zur Inbetriebnahme des stillgelegten Streckenabschnitts Büchenbeuren – Hermeskeil für den Güterverkehr.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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