Kleine Anfrage 17/13612

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Abgesagte Weihnachtsmärkte und Glühweinverkauf
– Drucksache 17/13782 –


Die Kleine Anfrage – Drucksache 17/13612 – vom 10. November 2020 hat folgenden Wortlaut:

Die Adventszeit ist Glühweinzeit. Durch die Absage vieler Weihnachtsmärkte aufgrund der Corona-Pandemie kann dieser nicht wie üblich dort verkauft werden.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung darüber, wie sich abgesagte Weihnachtsmärkte auf die heimische Weinindustrie auswirken?
2. Was unternimmt die Landesregierung, um die heimische Weinindustrie beim Absatz ihrer Produkte ohne Weihnachtsmärkte zu unterstützen?
3. Wenn Verbraucherinnen/Verbraucher Glühwein in Supermärkten kaufen, wie können sie dabei erkennen, dass es sich um heimische Produkte handelt?
4. Welche Initiativen zur Stärkung des Absatzes heimischer Produkte und zur besseren Kennzeichnung hat die Landesregierung ergriffen?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 1. Dezember 2020 wie folgt beantwortet:
Weinbaubetriebe waren im Frühjahr 2020 je nach Vertriebsmix unterschiedlich stark von den Maßnahmen infolge der Corona-Pandemie betroffen. Insbesondere solche Betriebe, die auf die Vermarktung an Endkunden und/oder den Fachhandel und die Gastronomie spezialisiert sind, litten unter deutlichen Absatzrückgängen. Diese Verluste konnten auch in den Sommermonaten nicht aufgeholt werden, zumal Weinfeste und ähnliche Events trotz der Beschränkungslockerungen größtenteils ausfielen. Wein-baubetriebe sind von den neuerlichen Beschränkungen für die Gastronomie ab November und darüber hinaus erneut besonders betroffen. Hinzu kommt in den Wintermonaten der Ausfall von Weihnachtsmärkten, die wichtiger Vermarktungsplatz von Glühwein sind.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorbezeichnete Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Nach Branchenschätzung werden in Deutschland mindestens 50 Millionen Liter Glühwein pro Jahr getrunken. Der Anteil des Konsums auf den Weihnachtsmärkten ist nicht bekannt. Insgesamt dürfte aber der Anteil von deutschem Glühwein im Verhältnis zum Gesamtkonsum eine eher untergeordnete Rolle spielen. Insbesondere „Winzerglühwein“ (Definition siehe Antwort zu Frage 3) ist als Nischenprodukt einzustufen.

Zu Frage 2:
Es gibt kein spezielles Programm, wodurch der Absatz der Produkte der heimischen Weinwirtschaft wegen des Ausfalls der Weihnachtsmärkte unterstützt wird. Indirekt unterstützt das Land die Betriebe bei der Liquiditätssicherung aus dem Nationalen Stützungsprogramm der EU und durch die Liquiditätsprogramme von Bund und Land.

Zu Frage 3:
Dass es sich um ein heimisches Produkt handelt, können Verbraucherinnen und Verbraucher an der sogenannten Herkunftsangabe „Hergestellt in Deutschland“ erkennen. Diese weist jedoch nur auf den Ort, an dem der Glühwein hergestellt wurde, hin. Da es sich bei Glühwein um ein Weiterverarbeitungsprodukt handelt, wird hier auf den Ort der Herstellung abgestellt. Ein Rückschluss auf die Herkunft des verwendeten Weins oder der Trauben ist damit nicht möglich.

Dagegen verlangt die Verkehrsbezeichnung „Deutscher Glühwein“, dass der verwendete Wein aus Trauben, die in Deutschland gewachsen sind, hergestellt wird. Ein weiterer Hinweis kann die Nennung von heimischen Rebsorten wie z. B. Dornfelder sein. Diese Angabe ist nur zulässig, wenn der verwendete Wein zu 100 Prozent aus dieser Rebsorte besteht.

Noch eindeutiger weist die Bezeichnung „Winzerglühwein“ auf eine regionale Herkunft hin. Dieser Begriff darf nur verwendet werden, wenn die eigenen Ausgangserzeugnisse (Wein, Traubenmost) des etikettierenden Betriebs für die Glühweinherstellung verwendet wurden und der Glühwein auch in dem Betrieb hergestellt wurde.

Es besteht Hoffnung, dass sich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern ein Qualitätsbewusstsein entwickelt hat und sie bereit sind, für Winzerglühwein einen deutlich höheren Preis als im Discount zu zahlen. Andernfalls hätten sich Winzer nicht auf das Nischenprodukt des Winzerglühweins spezialisiert.

Zu Frage 4:
Die Landesregierung hatte die Novelle der Weinverordnung initiiert, mit der die Regelungen für den „Winzerglühwein“ geschaffen wurden. Dieser Begriff hat die Vermarktungsmöglichkeiten heimischer Winzerinnen und Winzer deutlich verbessert. Auch die Initiative zur Einführung und Verwendung der Verkehrsbezeichnung „Deutscher Glühwein“ wurde von der Landesregierung mitgetragen.


Dr. Volker Wissing
Staatsminister

 

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