Plenarrede

Mündliche Anfrage der Abgeordneten Daniel Köbler, Jutta Blatzheim-Roegler, Pia Schellhammer, Ulrich Steinbach, Dr. Dr. Rahim Schmidt und Gunther Heinisch (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), Auswirkung des Urteils des hessischen Verwaltungsgerichtshof zur Südumfliegung

Jutta Blatzheim-Roegler:
Wir fragen die Landesregierung:

  1. Wie lautet der Tenor der Entscheidung und wann ist mit der Begründung zu rechnen?
  2. Welche Auswirkungen erwartet die Landesregierung durch das Urteil für die Bevölkerung in der Stadt Mainz und Rheinhessen?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die Entscheidung hinsichtlich der bisherigen Flugroutenplanungen?

Präsident Mertes: Herr Minister Lewentz, Sie haben das Wort.

Roger Lewentz, Minister des Innern, für Sport und Infrastruktur:
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in Kassel stellt einen wichtigen Etappensieg dar. Die Landesregierung hat die Klage der besonders betroffenen rheinhessischen Gemeinden gegen die Südumfliegung inhaltlich und finanziell unterstützt.

Wir stehen an der Seite der vom Fluglärm stark betroffenen und belasteten Bürgerinnen und Bürger von Mainz und Rheinhessen bis in die Region Bad Kreuznach. Darum trägt das Land die Kosten des Klageverfahrens zur Hälfte. In dem Verfahren spielten auch die vom Land in Auftrag gegebenen Gutachten eine Rolle. Thematisiert wurde besonders die jüngste Expertise zu einer Alternative zu dem sogenannten Fehlanflugverhalten auf die Nordwestlandebahn. Damit hat der Gutachter aufgezeigt, dass die Südumfliegung keineswegs, wie die Deutsche Flugsicherung immer wieder betont hat, alternativlos ist. Mit seiner Entscheidung bestätigt das Gericht insgesamt die Auffassung der Landesregierung.

Die Südumfliegung ist aus Sicherheitsaspekten und Lärmschutzgründen abzulehnen. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hat nach lediglich einem Verhandlungstag am 3. September festgestellt, dass die Festlegung der Abflugstrecken der Südumfliegung rechtswidrig ist und die Kläger in ihren Rechten verletzt. Die Revision hat das Gericht nicht zugelassen. Bei den Abflugstrecken handelt es sich um den nach Norden entlang des Rheins in Rheinland-Pfalz über Laubenheim, Weisenau und die südliche Oberstadt verlaufenden Ast und den nach Rheinhessen geführten Ast der Südumfliegung.

Zu Frage 2:
Vor einer detaillierten Beurteilung der Auswirkungen des Urteils gilt es natürlich, zunächst die Urteilsbegründung abzuwarten und im Einzelnen auszuwerten. So viel lässt sich aber bereits jetzt sagen: Was die unmittelbaren Auswirkungen angeht, ist darauf hinzuweisen, dass das Urteil noch keine Rechtskraft erlangt hat. Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat allerdings zu erkennen gegeben, dass es gegen die Nichtzulassung der Revision Beschwerde einlegen will. Falls der VGH Kassel dieser Beschwerde nicht abhilft, was zu erwarten ist, muss das Bundesver-waltungsgericht darüber entscheiden.

Dies kann einige Monate dauern, sodass die Südumfliegung so lange in der bisherigen Form weiter genutzt werden wird. Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Revision abschließend ablehnen, darf ab diesem Zeitpunkt die Südumfliegung nicht mehr beflogen werden. Wenn bis dahin keine neuen Routen festgelegt sind, muss auf den bisherigen vom Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung zugelassenen Routen der Verkehr abgewickelt werden. Das BAF hat aber bereits angekündigt, sich bereits jetzt für den Fall einer Ablehnung der Revision gemeinsam mit der DFS mit eventuellen alternativen Routen befassen zu wollen.

Ich habe in der letzten Woche die Deutsche Flugsicherung besucht und mit Herrn Professor Scheurle intensiv über diese Themen gesprochen. Welche Routen das sein könnten, ist derzeit offen, sodass auch Aussagen über mögliche Be- oder Entlastungen einzelner Regionen derzeit nicht möglich sind. Die Landesregierung erwartet allerdings, dass es nicht lediglich zu einer Modifikation der Südumfliegung kommt. Das würde in Mainz und in Rheinhessen niemand verstehen.

Zu Frage 3: Das Gericht hat die Südumfliegung gekippt, weil diese auf unzureichenden Sicherheitserwägungen beruht und Alternativen nicht ernsthaft geprüft wurden. Mit dieser Entscheidung bestätigt das Gericht die Auffassung der Landesregierung, die von Anfang an darauf hingewiesen hat, dass Abwägungsmängel nicht zuletzt aufgrund der Vorfestlegung auf die Südumfliegung im Planfeststellungsverfahren bestanden haben. Außerdem fehlten vergleichende Sicherheitsstudien. Die Entscheidung zeigt im Übrigen erneut, dass die Festlegung von Flugrouten auf eine neue rechtliche Basis gestellt werden muss, die mehr Transparenz und mehr Beteiligung der betroffenen Gebietskörperschaften und der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung ermöglicht. Dazu hat die Landesregierung bereits eine entsprechende Bundesratsinitiative eingebracht, die sich noch im Beratungsverfahren befindet. Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)



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