Plenarrede

Landesgesetz zur Änderung des Kurortegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5634 – Erste Beratung

Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnenund Kollegen!
Auch wenn es heute in diesem Gesetzentwurf in einem Abschnitt um Fremdenverkehrsgemeinden geht, stehe ich heute hier aber nicht für den Verkehr, sondern als tourismuspolitische Sprecherin. Ich freue mich, auch zu diesem Feld einmal etwas sagen zu können.

Früher fuhr man gerne in Kur. Dies geschah aus unterschiedlichen Gründen. Das diente der Stärkung der geschwächten Gesundheit oder der Gesundheit allgemein oder der Unterstützung der Genesung bei Krankheiten und Leiden verschiedener Art. Das berühmteste Werk über einen Kuraufenthalt ist nach meiner Ansicht „Der Zauberberg“ von Thomas Mann, der durch den Kuraufenthalt seiner Frau Katja im Waldsanatorium in Davos im Jahr 1912 zu diesem Werk der Weltliteratur inspiriert wurde.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENund bei der SPD)

Der Hauptprotagonist des Buches, Hans Castorp, begegnet während eines siebenjährigen freiwilligen Aufenthalts in der abgeschlossenen Welt einer Heilanstalt, eines Sanatoriums im Hochgebirge einer ganz eigenen Welt, in die er, obwohl er eigentlich körperlich gesund ist, quasi eingesogen wird. Ein äußerst spannendes Buch, das auf jeden Fall nicht nur für einen Kuraufenthalt zu empfehlen ist, obwohl es etwas braucht, um es zu lesen.

In den 50er- bis hinein in die 80er-Jahre hatten Kuren, die damals von den Krankenkassen großzügig gewährt wurden, sicherlich Hochkonjunktur. Das geltende Gesetz ist nun 37 Jahre alt. 1978 war tatsächlich das Jahr, in dem ich von Bad Godesberg nach Bernkastel-Kues gezogen bin. Das geltende Gesetz ist also 37 Jahre alt. In dieser Zeit hat sich natürlich einiges gewandelt.Den Älteren unter uns dürften vielleicht noch ein paar Begriffe präsent sein. Man sprach vom Kurschatten.

(Carsten Pörksen, SPD: Na, na! –Weitere Zurufe: Oh, oh!)

War man in einem Kurort, musste selbstverständlich Kurtaxe bezahlt werden. Unvergessen sind sicher auch Kurkonzerte. Rheinland-Pfalz ist reich an Kurorten. Sie teilen sich einin verschiedene Heilbäder, in Radon-Heilbäder, in Felke-Heilbäder, oder einen Gruß an meinen Kollegen Wolfgang Schlagwein, der in seiner Heimatstadt Bad Neuenahr-Ahrweiler, sicher dem mondänsten Kurort in Rheinland-Pfalz, ein Mineralheilbad hat. Mein eigener Wohnort Bernkastel-Kues ist ein heilklimatischer Luftkurort.

Das heißt, Bernkastel-Kues ist eigentlich eine Tourismushochburg, aber oben auf dem Plateau ist die gute Luft. Deswegen dürfen wir uns so nennen. Die von der Krankenkasse verschriebenen Kuren sindlängst dem Rotstift zum Opfer gefallen. Viele Gemeindenin Rheinland-Pfalz nutzen heute aber den Trend des steigenden Interesses an einem Gesundheitsurlaub. Auch die medizinische Rehabilitation hat in einigen Orten eine- – auch wirtschaftliche – Bedeutung.

Mit Erlaubnis der Präsidentin zitiere ich aus den jüngsten Statistischen Monatsheften zur Stadt Bernkastel-Kues:

(Alexander Schweitzer, SPD: Wie viele Kurschatten pro Kur!)

– Nein .„Auch die Stadt Bernkastel-Kues erfreute sich großer Beliebtheit. Bedingt durch den Kurbetrieb in den Vorsorge- und Rehabilitationskliniken verweilten die Gäste (...) im Jahr 2014 hier allerdings deutlich länger (...) als in Trier.“ Die Stadt Trier hat natürlich entlang der Mosel die meisten Übernachtungen zu verzeichnen. Damit zeigt sich aber auch, dass gute und gut geführte Kur- und Rehabilitationsbetriebe wie in Bernkastel für das Land Rheinland-Pfalz eine wichtige wirtschaftliche Bedeutung haben

.Nichtsdestotrotz, der Begriff Kur und alles was damit zutun hat, ist in die Jahre gekommen, wie im Übrigen auch mancher Beherbergungsbetrieb, und es ist Zeit für einen Relaunch. Deswegen ist es aus unserer Sicht auch nötig, das Gesetz anzupassen und die bundeseinheitlichen Begriffsbestimmungen des Deutschen Heilbäderverbandeszu beachten. Damit geht auch einher, dass die staatlich anerkannte Fremdenverkehrsgemeinde – ein Unikum in der Bundesrepublik, das es nur in Rheinland-Pfalz gibt – prädikatsmäßig so nicht mehr aufgeführt werden wird.

Eine weitere Änderung im Gesetzesvorhaben erstreckt sich – man hat es schon erwähnt – auf den Begriff „Bad“.

Hier werden die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen, dass Bäder, die mindestens 20 Jahre dieses Prädikat schon haben, diese Bezeichnung weiterführen. Noch etwas aus meiner Jugend: In dem gesunden rost-braunen, manganhaltigen Wasser von Bad Bodendorf habe ich als Kind oft gebadet. Das hat mir nicht geschadet.

(Glocke der Präsidentin)

Ein Bad Bodendorf ohne „Bad“ wäre für mich ein No-Go.

(Zurufe: Uui!)

Ich hoffe, dass wir mit dieser Vorlage einen Gesetzentwurf haben, dem alle Fraktionen in diesem Hause zustimmen können. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENund der SPD)

Hier vollständiges Plenarprotokoll (PDF) herunterladen



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