Plenarrede

Landesgesetz zur Änderung des Landesstraßengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/5103Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr – Drucksache 17/6017
Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/6034
Mehrbelastungen für die Landkreise und kreisfreien Städte ausgleichen Antrag der Fraktion der AfD – Entschließung – Drucksache 17/6030


Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben schon mehrfach auch im Ausschuss über diese nötige Änderung des Landesstraßengesetzes diskutiert und sind heute in der zweiten Lesung. Zur Erinnerung möchte ich noch einmal sagen, dass es der Landesrechnungshof war, der festgestellt hatte, dass viele Landesstraßen aus rechtlichen Gründen eigentlich Kreisstraßen und viele Kreisstraßen Gemeindestraßen sein müssten und die Landesregierung aufgefordert hat, hier der Gesetzeslage, so wie das Landesstraßengesetz es vorsieht, Genüge zu tun.

Dabei ist anzumerken, dass nach § 3 des Landesstraßengesetzes die öffentlichen Straßen nach ihrer Verkehrsbedeutung, insbesondere unter Berücksichtigung ihrer raumordnerischen Funktion, in die verschiedenen Straßengruppen – Landesstraßen, Kreisstraßen, Gemeindestraßen und sonstige Straßen – eingeteilt werden und anhand der für jede Straßengruppe aufgestellten Voraussetzungen eine Straße daran zu messen ist, ob sie aktuell richtig eingeordnet ist oder nicht.

Es handelt sich hier um eine gebundene Verwaltungsentscheidung, und nur, wenn die betroffene Straße tatsächlich korrekt eingestuft ist, als Kreisstraße beispielsweise, ist eine Förderung durch das Land möglich. Da es zu immer mehr Fällen kam, in denen nicht klar war, ist die Kreisstraße, so wie sie jetzt ist, tatsächlich noch in ihrer raumord- nerischen Funktion richtig eingeteilt, war es nötig, einen Prozess anzustoßen, um zu prüfen, wie die Lage der einzelnen Straßen ist, und dafür auch eine Lösung zu finden. Das Land bzw. das Verkehrsministerium hat sich schon im Herbst 2016 erstmals mit den kommunalen Spitzenver- bänden in Verbindung gesetzt und gesagt: Wir müssen darüber reden. – Ende 2016 begann dann die CDU, mit verschiedenen Anträgen durch die Kreistage zu ziehen und für Aufregung zu sorgen. Der Prozess lief aber schon.

Wir haben das Thema auch im Ausschuss diskutiert, und wir hatten eine Anhörung. Bei dieser Anhörung ist auch noch einmal sehr deutlich geworden, dass das OVG Rheinland-Pfalz ausdrücklich festgestellt hat, dass maßgebend für die straßenrechtliche Einstufung der Straße nicht die übergeordnete Bedeutung einer Anlage sei, die sie an das Verkehrsnetz anbindet, sondern die Bedeutung der Straße im Verkehr entsprechend ihrer Funktion im Gesamtstraßennetz.

Das ist der Grund, warum wir heute Ihrem Änderungsantrag, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, nicht zustimmen können; denn Sie haben einen Änderungsantrag – kurz vor knapp – vorgelegt, in dem viel von Ermessen die Rede ist. Das ist so ein bisschen wie „Wünsch dir was“, legitim für eine Oppositionspartei, aber ehrlich gesagt, auch ein bisschen wenig. Wenn wir Ihrem Vorschlag folgen würden, dann kann ich Ihnen garantieren, dass es nicht lange dauern wird, bevor die erste Klage kommt und der erste Prozess geführt werden muss, weil wir sehenden Auges in eine Gesetzesänderung geraten sind, die laut OVG so nicht zu halten ist.

Ich habe mich auch noch einmal bei den Rettungsdiensten erkundigt, ob es bestimmte Straßen gibt, die sie nicht fahren. Dem ist nicht so. Unabhängig davon, wie eine Straße eingeordnet ist, muss natürlich immer der jeweilige Baulastträger dafür sorgen, dass sie auch benutzbar ist und sie ordentlich benutzbar ist. Das Land hat sich bis jetzt und wird sich auch in Zukunft natürlich daran beteiligen, dass durch entsprechende Fördermaßnahmen auch die Kreise und Gemeinden in die Lage versetzt werden, dass sie die Kosten tragen können. Aber sie müssen selbst dafür sorgen, dass sie zu gegebener Zeit auch eine Instandsetzung der Straße vornehmen.

Wie gesagt, der Rettungsdienst fährt über jede Straße. Er fährt auch über Feldwege, und wo sozusagen auf dem platten Land alles nichts nutzt, fliegt er dann mit dem Hubschrauber. Der Versuch der Opposition zu suggerieren, wenn dieses Straßengesetz jetzt so beschlossen wird, dann werden nicht nur die Gemeinden abgehängt und arm gemacht,

(Glocke der Präsidentin)

sondern dann wird auch die Gesundheit der Bevölkerung infrage gestellt, ist für mein Gefühl ein Argument, das jeglicher Grundlage entbehrt und vor allen Dingen auch überhaupt nicht fair ist.

(Glocke der Präsidentin – Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Großes Bild!)


Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte noch einmal auf diese Karten kurz eingehen, die auch ich für meinen Landkreis bekommen habe, in denen farblich dargestellt wird, welche Straßen für eine Veränderung, so sage ich es einmal, infrage kommen.

Nicht ersichtlich ist – diese Karten sind offensichtlich auch an andere gegangen, ich weiß nicht, wie groß der Verteiler war, möglicherweise auch an Bürgermeister usw. –, ob diese Strecken nach altem Recht abgestuft werden müssten. Bezieht sich das auf das neue Recht? Welche dieser Strecken stehen vor einer Aufstufung, wenn man zwei Gemeinden verbindet, die beispielsweise einer Fusion unterliegen?

Mich hat auch sehr erstaunt, dass dort, was zumindest meinen Kreis betrifft, Straßen angegeben sind, bei denen schon ganz lange klar war, dass diese abgestuft werden, weil sich die verkehrsräumlichen Beziehungen geändert haben, beispielsweise durch den Bau einer Landesstraße, Bundesstraße oder auch im Zuge der Hochmoselbrücke.

Ich finde das nicht redlich. Ich hatte bis jetzt noch keine Zeit, mich mit unserem Landrat darüber auseinanderzusetzen und wollte es eigentlich auch nicht so hoch hängen.

(Abg. Alexander Licht, CDU: Das ist auch falsch, Frau Kollegin!)

Da wir heute aber noch einmal darüber diskutieren, möchte ich anmerken, dass man gerne fachlich jederzeit darüber reden kann. Aber eine Landkarte zu verteilen, mit der suggeriert wird, dass etwa ein Drittel der Straßen morgen nicht mehr da sei, und zwar plötzlich, halte ich nicht für eine sachliche Diskussionsgrundlage.

Im Übrigen werden wir dem Gesetz heute so zustimmen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der SPD und der FDP – Abg. Alexander Licht, CDU: Man sollte Gesetze lesen können, Frau Kollegin!)

– Eine Karte! Das ist kein Gesetz.

 

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