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Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Entwurf des Landesgesetzes zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes, des Landeswassergesetzes und des Landesgesetzes über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz soll eine Klarstellung hinsichtlich der Gesetzeslage erfolgen.
Meine Vorredner der antragstellenden Fraktionen, das sind SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, haben sich schon auf die Historie eingelassen, die zu der Entscheidung geführt hat, dass wir heute einen gemeinsamen Gesetzentwurf in ersten Beratung vorlegen.
Ich müsste jetzt vieles wiederholen, wenn ich die Sachzusammenhänge darstellen würde – deswegen haben wir das Gesetz ja zusammen eingebracht –; denn an den grundsätzlichen Punkten und der grundsätzlichen Haltung zu dem Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 18. März 2019 unterscheidet sich nichts. Deswegen möchte ich es in der ersten Beratung kurz machen.
Der Gesetzentwurf fußt ganz erheblich auf einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts in Bayern und kommt zu dem Fazit, dass die Löschwasservorhaltung in Wasserversorgungsanlagen überwiegend nicht der Allgemeinheit zugute kommt, sondern grundstücksbezogen ist.
Im Hinblick auf die Einlassung der AfD möchte ich sagen, wichtig ist noch, die Neuregelung im Sinne einer gesetzlichen Klarstellung hat keine finanziellen Auswirkungen.
Wir freuen uns auf die Beratungen im Ausschuss.
Vielen Dank.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und FDP)
Hier das Plenarprotokoll (PDF) herunterladen
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