Plenarrede

Landesgesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes und des Landesfinanzausgleichsgesetzes
Drucksache 17/10288
Zweite Beratung


Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Als Sprecherin meiner Fraktion für die Bereiche Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst habe ich an den Beratungen und der Anhörung im Innenausschuss teilgenommen und kann das, was Frau Becker vorhin ausgeführt hat, nur bestätigen. Auch in Gesprächen, in einzelnen Gesprächen, die man mit den Verbänden und den Interessenvertreterinnen und -vertretern führt, wurde von diesen bestätigt, dass es sich bei dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung um ein gutes und sinnvolles, auch um ein zeitlich jetzt notwendiges anstehendes Gesetz handelt.

Der Rettungsdienst dient dem gesundheitlichen Bevölkerungsschutz und ist eine öffentliche Aufgabe. Die Träger des Rettungsdienstes in Rheinland-Pfalz sind öffentlich-rechtliche, aber auch nicht staatliche Organisationen. Tragende Säulen des Rettungsdienstes sind die Sanitäts- und Hilfsorganisationen mit ihren haupt- und ehrenamtlichen Kräften. Denen wurde schon gedankt, aber ich will es noch einmal betonen; denn letztendlich steht bei allen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die wir schaffen, und bei allen technischen Voraussetzungen, die wir ermöglichen, immer noch der Mensch, der Notfallsanitäter, die Notfallsanitäterin oder entsprechend ausgebildete Menschen, wie zum Beispiel die First Responder, an der Stelle, wenn es darum geht, tatsächlich tagtäglich Menschenleben zu retten.

Wir wollen als Land an der Übertragung von Rettungsdienstleistungen als Konzessionsmodell festhalten. Das Rettungsdienstgesetz wird vor dem Hintergrund der neuen EU-Regeln im Vergaberecht und den uns damit eröffneten Spielräumen geändert.

Wir haben auch gesehen, dass die Änderung des Rettungsdienstgesetzes notwendig ist, weil mit dem novellierten Notfallsanitätergesetz ein neuer Tatbestand eingegangen ist, der im Rettungsdienstgesetz berücksichtigt wird.

Im Anhörverfahren haben wir alle relevanten Partnerinnen und Partner gehört. Der Eindruck, der in der Anhörung herauskam, war, der Gesetzentwurf wird ganz überwiegend begrüßt, auch die neue Regelung mit der Aufnahme der First Responder.

Es gab noch eine Diskussion – das möchte ich durchaus an dieser Stelle sagen –, ob die Verlegung innerhalb eines Klinikverbundes unter das Rettungsdienstgesetz fallen soll oder nicht. In der Gesetzesbegründung heißt es, dass die Krankenhausverbünde durch die Regelung privilegiert würden, weil ihnen ein Wahlrecht zwischen eigener Patientenbeförderung und Beförderung durch den öffentlich-rechtlichen Rettungsdienst zustehe. Dieser Analyse schließen wir uns an.

Ein weiterer Aspekt, den ich hier noch einmal aufgreifen möchte, weil er in der Anhörung einen breiten Raum eingenommen hat, ist der Umgang mit einer möglicherweise landesweiten einheitlichen Notarztpauschale. Dazu möchte ich anmerken, dass in der Gesetzesbegründung darauf hingewiesen wird, dass wegen des in Rheinland-Pfalz geltenden Konzessionsmodells die Einführung einer Clearingstelle nicht möglich sei, aber – dafür vielen Dank – als Kompromiss hat man die Möglichkeit für die Bildung von Abrechnungsverbünden auf freiwilliger Basis geschaffen. Wir haben die Hoffnung, dass sich das bewährt.

Zum Landesfinanzausgleichsgesetz, das mit dem Gesetzentwurf zusammenhängt, nur so viel: Die Änderungen in den §§ 18 und 19 des Landesfinanzausgleichsgesetzes verursachen nach unserer Erkenntnis keine unmittelbaren zusätzlichen Kosten für das Land oder die Kommunen. Sie ermöglichen lediglich, künftig Zweckzuweisungen aus dem Landesfinanzausgleichsgesetz auch als Finanzierungsinstrument im Brand- und Katastrophenschutz sowie im Bereich Rettungsdienst nutzen zu können.

(Glocke des Präsidenten)

Insgesamt wird unsere Fraktion diesem Gesetzentwurfselbstverständlich zustimmen.

Danke.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,der FDP und bei der SPD)


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