Plenarrede

Landesgesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/958 über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften
Gesetzentwurf der Landesregierung
Drucksache 17/11877
Zweite Beratung
dazu:Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr
Drucksache 17/12090


Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute die Umsetzung der EU-Richtlinie 2018/958. Diese hat zum Inhalt, die Grundlagefür eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vor Erlass neuer Berufsreglementierungen im Bereich öffentlich-rechtlicher Körperschaften zu schaffen.

Die Richtlinie aus dem Jahr 2018 muss nun bis zum 30. Juli 2020 umgesetzt werden. Änderungen werden im Heilberufsgesetz, im Architektengesetz, im Landesgesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen im Ingenieurwesen sowie über die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz nötig.

Der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr hat der Umsetzung der Richtlinie bereits zugestimmt und befürwortet die Annahme im Plenum. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stimmt dem Gesetzentwurf zu.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

 

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