Pressemitteilung

Pressedienst 141 / 2020
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Landtag Rheinland-Pfalz

ÖPNV wird Pflichtaufgabe – Neues Nahverkehrsgesetz modernisiert Mobilität im Land

Das heute in erster Lesung im Landtagsplenum debattierte Nahverkehrsgesetz wird dem Öffentlichen Nahverkehr im Land richtungsweisende Neuerungen bringen. Dazu gehören unter anderem die grundlegende organisatorische Neuaufstellung des Öffentlichen Verkehrs sowie die Einführung eines digitalen Landestarif-Tickets, das erstmals ein durchgängiges Reisen mit einem einzigen Ticket quer durch das Land mit Wechseln zwischen den verschiedenen Verkehrsträgern ermöglicht. Darüber hinaus wird der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) zum ersten Mal in einem Bundesland von einer freiwilligen zu einer kommunalen Pflichtaufgabe, die an ein Mindestangebot im ÖPNV geknüpft wird. Die Kommunen erhalten dadurch mehr Handlungsfähigkeit und Investitionssicherheit. Jutta Blatzheim-Roegler, verkehrspolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion, erklärt zum neuen Nahverkehrsgesetz:

„Als erstes Bundesland überhaupt wollen wir dafür sorgen, dass alle Kommunen ein Mindestangebot an Öffentlichem Nahverkehr anbieten können. Dafür haben wir GRÜNEN uns seit vielen Jahren eingesetzt. Die Pflichtaufgabe bedeutet eine entscheidende Stärkung des Öffentlichen Nahverkehrs und ist ein weiterer wichtiger Baustein auf dem Weg zu konsequentem Klimaschutz im Land. Gleichzeitig verbessern wir die Mobilität der Menschen. Das wird insbesondere im ländlichen Raum zu einem zuverlässigen Taktverkehr führen.

Darüber hinaus wollen wir auch ein qualitativ besseres Angebot. Das neue Planungsinstrument Landesnahverkehrsplan, der zukünftig im Fünf-Jahres-Rhythmus verabschiedet wird, soll deshalb nicht nur einen Rahmen für die Taktung bilden, sondern auch Mindeststandards für die gute Ausstattung der Busse festlegen. Für eine gute Ausgestaltung der Standards wird eine Stärkung der Mittel im Landeshaushalt ganz entscheidend sein. Ziel sind emissionsarme, barrierefreie Fahrzeuge, verknüpfte und digitale Mobilität. Aspekte wie etwa die Mitnahme von Fahrrädern oder ein funktionierender WLAN-Zugang während der Fahrt werden deshalb ebenfalls im Fokus stehen. Weiterer Bestandteil ist die Einführung eines digitalen Landestarif-Tickets. Ein einziger Fahrschein fürs Land wird dann für das Reisen quer durch das Land mit Wechseln zwischen den verschiedenen Mobilitätsformen gültig sein. Das Ticket soll dabei auch für Fähren, Taxis, Carsharing, Mietwagen, Leihfahrräder oder E-Scooter gelten.“

Hintergrund:
Das noch geltende Nahverkehrsgesetz aus dem Jahr 1995 wird den heutigen Strukturen und Herausforderungen der Mobilität in Rheinland-Pfalz nicht mehr gerecht. Unter Einbeziehung aller relevanten Akteure wie Verbünde, Verbände, Kommunen, Gewerkschaften und Kammern hat die Landesregierung deshalb die heute debattierte Novelle erarbeitet. Sie sieht eine grundlegende organisatorische Neustrukturierung vor. Die für die Umsetzung und Verzahnung der Mobilitätsangebote nicht mehr zeitgemäße organisatorische Trennung zwischen Schienenpersonennahverkehr und öffentlichem Straßenpersonennahverkehr wird dabei aufgehoben. Damit wird die Verknüpfung von Bus und Bahn verbessert sowie eine Ausweitung des erfolgreichen Rheinland-Pfalz-Takts vom Zugverkehr auf den Busverkehr ermöglicht.

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