Kleine Anfrage vom 05. April 2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Stephanie Nabinger, Jutta Blatzheim-Roegler und Dietmar Johnen (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zum Thema "Ausrüstung der Dekontaminationsfahrzeuge für Personen (Dekontaminationsfahrzeuge P) der Feuerwehren"

und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur

Die Kleine Anfrage 774 vom 5. April 2012 hat folgenden Wortlaut:
Seit dem 1. Januar 2012 haben sich in dem grenznahen französischen Atomkraftwerk Cattenom neun Zwischenfälle ereignet. Diese reichen von mehrfachen Schnellabschaltungen, Störungen bei der Wiederherstellung der Stromversorgung im nuklearen Bereich bis zur erstmaligen Feststellung von jahrzehntelang unbekannten Lücken im Sicherheitssystem. Diese Vorkommnisse und das steigende Risiko aufgrund des Alters der Reaktoren in Cattenom werfen die Frage der Ausrüstung der Feuerwehren im Notfall auf.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie viele Dekontaminationsfahrzeuge P gibt es in Rheinland-Pfalz und wie viele hiervon stehen den Feuerwehren in den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich und Bitburg-Prüm zur Verfügung?
  2. Bestehen Absichten, weitere Dekontaminationsfahrzeuge P – in den Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich und Bitburg-Prüm – anzuschaffen?
  3. Wie sind die Dekontaminationsfahrzeuge P bestückt?
  4. Wer ist für die Ausstattung und Bestückung der Dekontaminationsfahrzeuge P verantwortlich?
  5. Wer führt nach Kenntnis der Landesregierung die Ausstattung und Bestückung der Dekontaminationsfahrzeuge P aus?
  6. Wird die Ausstattung und Bestückung der vorhandenen Dekontaminationsfahrzeuge P in den vordringlichen Bedarf rücken?
  7. Aus welchen Gründen ist nach Kenntnis der Landesregierung das Dekontaminationsfahrzeug P in der Gemeinde Wincheringen nicht bestückt?

 

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. April 2012 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:
Für die Beschaffung und Unterhaltung von Fahrzeugen, Ausrüstungs- und Ausstattungsgegenständen der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes sind grundsätzlich die Aufgabenträger des Brand- und Katastrophenschutzes, nämlich die kommunalen Gebietskörperschaften, zuständig.
Der Bund ergänzt gemäß § 13 des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) die Ausstattung des Katastrophenschutzes u. a. im Aufgabenbereich ABC-Schutz. Die ergänzende Ausstattung wird den Ländern vom Bund zur Verfügung gestellt, die diese an die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden aufteilen. Im Bereich ABC-Schutz ergänzt diese Bundesausstattung die von den kommunalen Aufgabenträgern aufgestellten Gefahrstoffeinheiten.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
In Rheinland-Pfalz sind zurzeit 19 bundeseigene Dekontaminations-Lastkraftwagen Personen (Dekon-P) stationiert. Im Rahmen des Doppelnutzens stehen diese Fahrzeuge nicht nur für den Zivilschutz des Bundes, sondern vollumfänglich auch für die Feuerwehren und den Katastrophenschutz zur Verfügung. Darüber hinaus existieren auch noch vier ältere, sogenannte Dekontaminationsmehrzweckfahrzeuge (DMF), die der Bund 2009 den Kommunen geschenkt hat, da sie nicht mehr konzeptkonform sind (das heißt, sie entsprechen nicht mehr dem zwischen dem Bund und den Ländern abgestimmten Ausstattungskonzept). Diese DMF aus den Jahren 1976 bis 1980 sind noch im kommunalen Einsatz. Je ein Dekon-P ist in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg stationiert. Der Landkreis Bitburg-Prüm verfügt zurzeit über keinen konzeptkonformen Dekon-P, sondern nur über ein vom Bund geschenktes DMF aus dem Jahr 1978.

Zu Frage 2:
Die Konzeption des Bundes sieht vor, für jeden Landkreis und für jede kreisfreie Stadt in Rheinland-Pfalz eine Dekon-P zur Verfügung zu stellen. Insgesamt sind für Rheinland-Pfalz 17 neue Dekon-P vorgesehen. Da die Landkreise Trier-Saarburg und Bernkastel-Wittlich bereits über diese Bundesfahrzeuge verfügen, sind dort keine weiteren Zuweisungen dieser Fahrzeuge geplant.

Zu Frage 3:
Auf diesen Fahrzeugen ist die komplette Ausstattung verlastet, die für den Aufbau und Betrieb eines Dekontaminationsplatzes benötigt wird. Dabei wird davon ausgegangen, dass ein Durchsatz von ca. 60 Personen pro Stunde erfolgen kann.
Die zentralen Bestandteile sind:

  • je ein luftgestütztes Dusch- und Aufenthaltszelt
  • eine Einpersonenduschkabine
  • ein Wasserdurchlauferhitzer zur Warm- und Heißwasserversorgung
  • ein heißwasserbetriebenes Zeltheizgerät
  • eine Pumpe zur Frischwasserversorgung
  • ein Stromerzeuger
  • Frischwasservorratsbehälter
  • zwei Schmutzwasserpumpen und ein Abwasserbehälter
  • Schlauchmaterial und Armaturen sowie
  • Beleuchtungsmaterial und Elektrokabel.

Das Fahrzeug dient primär dem Transport von Ausstattung zur Dekontamination und der anschließenden hygienischen Reinigung der Einsatzkräfte. Es kann im Rahmen der Gefahrenabwehr bei chemischen, biologischen und radiologischen Kontaminationen zur Dekontamination eingesetzt werden.

Zu Frage 4:
Die Ausstattungskomponenten der Dekon-P wurden unter der Federführung des Bundes in einer Bund/Länder-Arbeitsgruppe festgelegt. Für die Bestückung ist der Bund verantwortlich.

Zu Frage 5:
Für die Beschaffung der Ausstattung und Bestückung der Dekon-P ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zuständig. Ersatzbeschaffungen von Ausstattungsteilen erfolgen dezentral durch die jeweiligen Kommunen oder Trägerorganisationen. Der Bund übernimmt hierfür die Kosten.

Zu Frage 6:
Die vorhandenen Dekon-P sind mit Ausnahme des in Wincheringen stationierten Fahrzeugs alle komplett ausgestattet.

Zu Frage 7:
Der in der Gemeinde Wincheringen stationierte Dekon-P wurde im Jahr 2008 Rheinland-Pfalz zur Verfügung gestellt und dem Landkreis Trier-Saarburg zugewiesen. Es war eines von insgesamt 25 Fahrzeugen bundesweit, die als Option über das Beschaffungsamt nach THW-Standard beschafft wurden. Die fehlende Fachausstattung sollte zu einem späteren Zeitpunkt nachgeliefert werden, da für diese Fahrzeuge eine Gesamtbeschaffung, die kostengünstiger als Einzelbeschaffungen ist, vorgesehen war. Nunmehr hat der Bund festgestellt, dass dieser Dekon-P mit seinem zulässigen Gesamtgewicht von 17 t und seinen Ausmaßen nicht den optimalen Vorstellungen der im Zivilschutz tätigen Katastrophenschutzorganisationen (einschließlich Feuerwehr) entspricht. Die künftigen Dekon-P werden kompaktere Ausmaße haben und leichter sein (14 t). Die Beschaffung der neuen Dekon-P ist in Vorbereitung (Bundesbeschaffungsamt). Mit deren Auslieferung, die für 2013 geplant ist, wird auch der in Wincheringen stationierte Dekon-P seine Beladung erhalten.

Roger Lewentz
Staatsminister



zurück

Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>