Kleine Anfrage vom 21.06.2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur "Umsetzung des Nationalen Radverkehrsplans in Rheinland-Pfalz" und

Antwort
des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur

Die Kleine Anfrage 913 vom 21. Juni 2012 hat folgenden Wortlaut:
Der vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) in Zusammenarbeit mit Experten aus Wirtschaft und Wissenschaft sowie aus Ländern und Kommunen erstellte Nationale Radverkehrsplan (NRVP) bildet die Grundlage für die Radverkehrspolitik in Deutschland. Der bestehende NRVP 2002 bis 2012 hat mit der deutschlandweiten Steigerung des Radverkehrsanteils sowie der Festigung eines Bewusstseins für den Radverkehr vor allem bei Ländern und Kommunen nach Angaben des BMVBS positive Effekte erzielt. Der unlängst vorgestellte neue NRVP hat u. a. zum Ziel, den Radverkehrsanteil in Städten bis 2020 von derzeit elf auf 16 Prozent und in den ländlichen Regionen von acht auf 13 Pro zent zu erhöhen. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche konkreten Maßnahmen und Zielsetzungen (Modal Split) strebt die Landesregie rung an, um den Anteil des umweltfreundlichen Radverkehrs als Alltagsverkehrsmittel zu fördern, z. B. im Bereich Elektrofahrräder/Pedelecs?
  2. Welche Konzepte zur stärkeren Einbindung des Radverkehrs in den öffentlichen Nah verkehr sieht die Landesregierung vor (z. B. Bike & Ride-Anlagen an Bahnstationen, bewachte Radstationen, Mitnahme in Bahnen und Bussen)?
  3. Welche Möglichkeiten zur Förderung des Radverkehrs existieren nach Auffassung der Landesregierung für die Tourismuswirtschaft?
  4. Welche konkreten Maßnahmen wurden in diesem Sektor bereits ergriffen?
  5. Wie schätzt die Landesregierung die Chancen der Umsetzung des NRVP vor dem Hintergrund ein, dass der Bund die finanziellen Mittel für die Förderung der Fahrradinfrastruktur von 100 Mio. € (2010) auf 75 Mio. € (2012) reduziert hat?

 

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Juli 2012 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:
Die Entwurfsfassung des Bundes für den Nationalen Radverkehrsplans (NRVP) 2020 liegt den Ländern gegenwärtig zur Stellungnahme vor. Vor diesem Hintergrund prüft die Landes regierung die mit der Umsetzung des NRVP in Rheinland-Pfalz verbundenen Fragestellungen. Das Ergebnis der bundesweit laufenden fachlichen Abstimmung bis zur offiziellen Vorlage des NRVP 2020 durch den Bund bleibt abzuwarten. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Die Landesregierung sieht im Radverkehr einen integrativen Bestandteil des Gesamtverkehrssystems. Dem gesteigerten Interesse und der zunehmen den Attraktivität des Fahrrads wird insbesondere mit der Schaffung einer umfassenden Radwegeinfrastruktur Rechnung getragen. Zur Radverkehrsförderung verfolgt die Landesregierung weiterhin eine Vernetzung des Umweltverbundes aus Fußgängerverkehr, Radverkehr und ÖPNV. Durch Schaffung fahrradfreundlicher Strukturen in einem sich ergänzenden Verbundsystem soll der Anteil des Radverkehrs insgesamt weiter gesteigert werden.
Die Elektromobilität im Bereich der Zweiräder ist bereits gut entwickelt. Es sind zahlreiche Elektrofahrräder und Pedelecs von deutschen Herstellern am Markt. Die Landesregierung fördert insbesondere durch das Netzwerk Elektromobilität Rheinland-Pfalz (gemeinsam mit Partnern aus [Zuliefer-]Industrie, Handwerk, Fuhrpark- und Parkraumbetreibern, Energiewirtschaft, Kommunen und Wissenschaft) die Errichtung von Ladesäulen für Elektrofahrräder. Darüber hinaus besteht im Rahmen der EU-Förderung (Leader) die Möglichkeit, Projekte im Zusammenhang mit Elektrofahrrädern zu unterstützen.

Zu Frage 2:
Die Landesregierung hat die Fahrradmitnahme insbesondere im öffentlichen Personennahverkehr in den letzten Jahren sukzessive verbessert. Neben dem vermehrten Einsatz von modernen Fahrzeugen wurden mit der landesweiten kostenlosen Fahrradmitnahme wichtige Voraussetzungen zur Förderung des Fahrradverkehrs getroffen. Positiv bewertet die Landesregierung auch den Einsatz
der sogenannten „Regio-Radler“. In sämtlichen der in Rheinland-Pfalz tätigen Verkehrsverbünde bestehen Regelungen zur Fahrradmitnahme auch in Linienomnibussen, Straßenbahnen und auf Fährschiffen. Darüber hinaus gewährt das Land Zuwendungen für den Bau von Fahrradstellanlagen, soweit sie dazu bestimmt sind, dem Übergang vom Individualverkehr auf Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs zu dienen.

Zu Frage 3:
Auf der Grundlage einer attraktiven und verkehrssicheren Radwegeinfrastruktur in Verbindung mit einer nutzerfreundlichen Radwegbeschilderung fördern insbesondere gezielte Marketingmaßnahmen der Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH (RPT) und der regionalen Tourismusorganisationen eine weitere positive Entwicklung des Radtou rismus in Rheinland-Pfalz. So spricht beispielsweise die Aktion „RadHelden Rheinland-Pfalz“ neben Genussradlern auch Rennrad- und Mountainbikefahrer an. Ein Umsetzungsleitfaden „Radtourismus in Rheinland-Pfalz“ wird auf neue Zielgruppen ange passt und soll Hoteliers und Touristiker unterstützen, passende Angebote zu entwickeln. Darüber hinaus leisten einzelbetriebliche Marketingmaßnahmen für die eigenen Produkte (wie Übernachtung, Radverleih, -verkauf, Radreisen, Gepäcktransfer) einen weiteren Beitrag zur Tourismusförderung.
Mittlerweile richten sich auch Beherbergungsbetriebe verstärkt auf Radfahrer ein. So wurden allein im Jahr 2011 17 neue rheinlandpfälzische Betriebe vom ADFC als Bett & Bike-Betriebe mit radlerfreundlicher Ausstattung anerkannt.

Zu Frage 4:
Die generell rückläufige Entwicklung bei den für den Bau von Radwegen vom Bund zur Verfügung gestellten Mitteln spiegelt sich bei den für Rheinland-Pfalz vorgesehenen Mittel nicht unmittelbar wider (2010: 7,4 Mio. €, 2011: 7,5 Mio. €, 2012: 7,1 Mio. €). Ob bzw. inwie weit sich diese für Rheinland-Pfalz vergleichsweise günstige Entwicklung in 2013 fort setzt, bleibt abzuwarten. Allerdings
wird der Aufwand für die Erhaltung bestehender Radwege weiter steigen, sodass sich hieraus Konsequenzen für den Neubau von Radwegen ergeben können.

In Vertretung:
Heike Raab
Staatssekretärin



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