Kleine Anfrage vom 02.07.2012

Kleine Anfrage
der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur "Autobahnrastanlage Elzer Berg" und

Antwort
des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur

Die Kleine Anfrage 945 vom 2. Juli 2012 hat folgenden Wortlaut:
Nach vorliegenden Informationen ist geplant, am Elzer Berg an der Autobahn 3 zwischen Limburg und Montabaur eine neue Rastanlage zu errichten, die vornehmlich für zusätzlichen Lkw-Verkehr ausgelegt ist. Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche genauen Planungen für eine neue Rastanlage sind nach Kenntnis der Landesregierung am Elzer Berg vorgesehen?
  2. Wie viele Lkw-Stellplätze sind dort nach Kenntnis der Landesregierung geplant?
  3. Beteiligt sich das Land Rheinland-Pfalz finanziell an den Maßnahmen an der Bundesautobahn?
  4. Wie bewertet die Landesregierung den Bedarf an zusätzlichen Lkw-Stellplätzen an Autobahnen vor dem Hintergrund der politischen Zielsetzung, Gütertransporte auf die umweltfreundliche Schiene zu verlagern?

 

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 11. Juni 2012 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2:
Nach aktueller Information durch das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung ist die ursprünglich vorgesehene Erweiterung der bewirtschafteten Rastanlage Limburg/West nicht möglich. Eine eingehende Variantenuntersuchung führte zu der Überlegung, das ehemalige Betriebsstofflager der Bundeswehr in der Gemeinde Elz für eine neue Anlage zu nutzen.
Sie würde auf hessischem Gebiet liegen. Allerdings müsste die Anbindung – zumindest teilweise – auch über rheinland-pfälzisches Gebiet verlaufen. Insofern ist das Land Hessen in Auftragsverwaltung des Bundes für diese Maßnahme zuständig. Nach einer Planskizze soll eine kompakte bewirtschaftete Rastanlage mit Tankstelle in Insellage mit 216 Lkw-Stellplätzen, 124 Pkw-Stellplätzen und zehn Bus-Stellplätzen errichtet werden.

Zu Frage 3:
Nein. Es handelt sich um eine Maßnahme in der Baulast des Bundes.

Zu Frage 4:
Aus umweltpolitischen Gründen und zur Entlastung der Straßen strebt die Landesregierung eine weitere Verlagerung des Güterverkehrs auf Schiene und Wasser an. Allerdings gehen die Verkehrsprognosen davon aus, dass es weiterhin einen erheblichen Zuwachs im Straßengüterverkehr geben wird. Angesichts des erheblichen Zeitdrucks, dem die Beschäftigten im Straßengüterverkehrsgewerbe ausgesetzt sind, kommt es auch aus Gründen der Einhaltung von Lenk- und Ruhezeiten darauf an, diesen Beschäftigten durch Bereitstellung eines ausreichenden Parkplatzangebotes die Einhaltung der Sozialvorschriften zu erleichtern. Derzeit geht der Bund von einem bestehenden Stellplatzdefizit von etwa 14 000 Lkw-Parkständen bundesweit aus. Insofern besteht auch in Rheinland-Pfalz die Notwendigkeit, dieses Defizit abzubauen.

In Vertretung:
Heike Raab
Staatssekretärin



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