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Die Kleine Anfrage 1024 vom 20. August 2012 hat folgenden Wortlaut:
Die Förderung des Schienenpersonennahverkehrs ist fester Bestandteil der rot-grünen Regierungspolitik in Rheinland-Pfalz. In den vergangenen Jahren wurden im Rahmen des „Rheinland-Pfalz-Taktes“ zahlreiche Bahnstrecken, aber auch Haltestationen zumeist mit großem Erfolg (neu) eingerichtet.
Für die Verwirklichung des Bahnhaltepunkts Hohenecken an der Strecke Kaiserslautern – Pirmasens sprechen sich immer mehr Bürgerinnen und Bürger aus und es gibt entsprechende Beschlüsse des Ortsbeirats und der Stadt. Auch bei den Parteien gibt es offenbar eine Unterstützung dieser Aktivitäten, z. B. in den Ortsvereinen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. September 2012 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Der Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd hat vor mehreren Jahren eine Machbarkeitsuntersuchung für den Haltepunkt Hohenecken in Auftrag gegeben. Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie war Grundlage für die Stadt Kaiserslautern, eine Planung zu beauftragen. Nach Kenntnis der Landesregierung wurde für den Bahnhaltepunkt die Genehmigungsplanung durchgeführt. Die Stadt Kaiserslautern hat beim Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz einen Zuwendungsantrag eingereicht.
Zu Frage 2:
Im Jahr 2005 wurde vom Zweckverband SPNV Rheinland-Pfalz Süd eine Potenzialuntersuchung für den Haltepunkt Hohenecken veranlasst. Laut diesem Gutachten wird ein Potenzial für Hohenecken von werktäglich ca. 510 Ein- und Aussteigern prognostiziert.
Zu Frage 3:
Gemäß dem Zuwendungsantrag der Stadt Kaiserslautern liegen die Gesamtkosten bei 678 000 €. Davon entfallen 140 000 € auf die Planungskosten und 538 000 € auf die Baukosten. Die Stadt hat beim Land Zuwendungen in Höhe von rund 457 000 € beantragt. Alle nicht durch Zuwendungen gedeckten Kosten sollen von der Stadt Kaiserslautern getragen werden.
Zu Frage 4:
Die Landesregierung kann zum Zeitpunkt der Realisierung derzeit keine konkreten Angaben machen. Die Realisierung der Maßnahme obliegt zunächst der Stadt Kaiserslautern als Vorhabenträgerin. Nach Prüfung des Zuwendungsantrages müssen im Übrigen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für den Erlass eines Zuwendungsbescheides geschaffen werden. Weiterhin sind für einen Realisierungsbeginn die planungsrechtlichen Voraussetzungen nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz erforderlich.
Zu Frage 5:
Der Haltepunkt „Hohenecken Arte Floristik, Kaiserslautern“ ist kein Bahnhaltepunkt, sondern eine Bushaltestelle, die von den Linien 101, 104, 111 und N 4/124 der Stadtwerke Kaiserslautern bedient wird. Der Bahnhaltepunkt Hohenecken wurde bislang nicht im Kursbuch der Deutschen Bahn AG veröffentlicht. Lediglich auf dem Netzplan Rheinland-Pfalz/Saarland, der beispielsweise in den Zügen aufgehängt wird, ist der Haltepunkt als Planung teilweise dargestellt.
Zu Frage 6:
Die Stadt reichte am 12. Januar 2010 beim Landesbetrieb Mobilität Kaiserslautern einen Zuwendungsantrag zum Neubau des Haltepunktes Kaiserlautern-Hohenecken ein. Im Anschluss an die Einreichung des Zuwendungsantrags wurde durch den Antragsteller die Frage der barrierefreien Zuwegung nochmals geprüft. Der Zuwendungsantrag wurde noch nicht beschieden. Im Einvernehmen
mit der Stadt Kaiserslautern hat das Land in den letzten Jahren eine Reihe – aus Sicht der Stadt – dringlichere Verkehrsinfrastrukturvorhaben unterstützt.
Zu Frage 7:
Nein.
Roger Lewentz
Staatsminister
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