Mündliche Anfrage vom 05.03.2013

Mündliche Anfrage der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Innerörtliche Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Bundes- und Landesstraßen

Zunehmend ist festzustellen, dass Orte, die von Bundes- oder Landesstraßen durchzogen werden, den Wunsch der Bürgerinnen und Bürger nach einer reduzierten Geschwindigkeit aufbestimmten Streckenabschnitten – in der Regel Tempo 30 km/h – nachkommen wollen. Häufig handelt es sich um kleinere Gemeinden, deren Ortsdurchfahrten aufgrund der engen Bebauung nach dem Eindruck der Anwohnerinnen und Anwohner eine Regelgeschwindigkeit von Tempo 50 km/h nicht zulassen bzw. als sicherheitsgefährdend wahrgenommen werden.

Ich frage die Landesregierung:

  1. Inwieweit sieht die Landesregierung straßenverkehrsrechtliche Spielräume zur Einrichtung von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf einzelnen innerörtlichen Streckenab schnitten, die Bundes- und Landesstraßen betreffen?
  2. Inwieweit unterstützt bzw. fördert die Landesregierung Maßnahmen zur innerörtlichen Verkehrsberuhigung?
  3. In welchen Gemeinden wurde bereits Anträgen auf Geschwindigkeitsbeschränkungen, z.B. aufgrund von baulichen oder verkehrlichen Gegebenheiten oder aus Gründen des Lärmschutzes, bei Bundes- und Landesstraßen stattgegeben?
  4. Welche weitergehenden Einspruchsmöglichkeiten stehen Gemeinden, deren Anträge auf eine streckenbezogene innerörtliche Geschwindigkeitsbeschränkung bei Bundes- und Landesstraßen abgelehnt wurden, zur Verfügung?



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