Kleine Anfrage

Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Verwertung biologisch/organischer Stoffe in Rheinland-Pfalz

und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung

Die Kleine Anfrage 1646 vom 6. Juni 2013 hat folgenden Wortlaut:
Im Rahmen der aktuellen parlamentarischen Beratungen zum Landeskreislaufwirtschaftsgesetz sind Fragen zur Verwertung biologisch/organischer Stoffe in Rheinland-Pfalz in der sogenannten „Bio-Tonne“ aufgekommen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. In welcher Form werden von den rheinland-pfälzischen Gebietskörperschaften zurzeit organisch/biologische Reststoffe einge-sammelt und verwertet?
  2. Welche Gebietskörperschaften führen organisch/biologische Reststoffe zurzeit keiner Ver wertung zu und aus welchen Grün-den?
  3. Bis wann müssen diese Gebietskörperschaften ihre organisch/biologischen Reststoffe einer Verwertung zuführen und wie weitsind hier die konzeptionellen Überlegungen vorangeschritten?
  4. Auf welche Art und Weise unterstützt die Landesregierung die Kommunen bei der Entwicklung von Stoffstrommanagementkonzepten für die Bioabfallfraktion?

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Juni 2013 wie folgt beantwortet:
Nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes des Bundes sind Bioabfälle getrennt zu halten und getrennt zu sammeln, soweit dies für eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung unter Beachtung der Abfallhierarchie erforderlich, technisch möglich und wirtschaftlich zumutbar ist. Weil diese bundesrechtlichen Regelungen insoweit abschließend sind, muss sich der Landesgesetzgeber jeder auch nur konkretisierenden Regelung zur Bioabfallentsorgung enthalten. Bioabfälle im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende Garten- und Parkabfälle, Landschaftspflegeabfälle, Nahrungs- und Küchenabfälle sowie Abfälle aus sonstigen Herkunftsbereichen, die mit den vorgenannten Abfällen vergleichbar sind. Aus den jährlichen Erhebungen des Statistischen Bundesamtes über Haushaltsabfälle geht hervor, dass Rheinland-Pfalz beim spezifischen Aufkommen organischer Abfälle im bundesweiten Vergleich seit Jahren einen Spitzenplatz einnimmt und die zweithöchste Erfassungsmenge pro Einwohner aufweist. In der aktuellen Statistik für 2011 werden 147 kg je Einwohner ausgewiesen, mehr als 30 % über dem bundesdeutschen Durchschnittswert von 111 kg je Einwohner. Ein Ergebnis, das sich sehen lassen kann.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die vorgenannte Kleine Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1:
Für die Einsammlung der Bioabfälle stehen den rheinland-pfälzischen Gebietskörperschaften unterschiedliche Erfassungssystemezur Verfügung. Während Nahrungs- und Küchenabfälle über die Biotonne haushaltsnah erfasst werden, werden Garten- und Parkabfälle in der Regel Sammelstellen auf Wertstoffhöfen oder Verwertungs anlagen im Bring- oder Holsystem zugeführt. Die Verwertung selbst erfolgt je nach Abfallart und Struktur des eingesammelten Materials in Vergärungs- und Kompostierungsanlagen, durch direkte landwirtschaftliche Verwertung oder in thermischen Behandlungsanlagen.
In Vergärungsanlagen wird das energetische Potenzial der Abfälle genutzt, indem Biogas produziert wird, das entweder aufbereitet und in das Erdgasnetz eingespeist oder in Blockheizkraft werken mit Kraft-Wärme-Kopplung zur Erzeugung von Strom und Wärme umwelt freundlich genutzt werden kann. Gärreste werden kompostiert und danach als Boden verbesserungsmittel eingesetzt. Bei der Aufbereitung anfallendesholzartiges Material, das für Vergärungs- oder Kompostierungszwecke nicht geeignet ist, wird einer ener ge tischen Verwertung zugeführt, zum Beispiel in Biomasseheizkraftwerken.

Zu Frage 2:
Aus der Landesabfallbilanz 2011 geht hervor, dass alle entsorgungspflichtigen Körperschaften Bioabfälle in unterschiedlichem Umfang und mit unterschiedlichen Lösungen einer Verwertung zuführen. Allerdings haben derzeit landesweit acht öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger noch keine getrennte Erfassung von Nahrungs- und Küchenabfällen, die über die Biotonne erfolgt, eingeführt. Als Gründe genannt werden häufig der ländliche Charakter des jeweiligen Einzugs gebiets mit einem hohen Eigenkompostieranteil, eine gut ausgebaute Gartenabfallerfassung oder auch ökonomische Gründe.

Zu Frage 3:
Gemäß § 11 Kreislaufwirtschaftsgesetz sind Bioabfälle, die einer Überlassungspflicht unterliegen, spätestens ab dem 1. Januar 2015 unter den dort genannten Voraussetzungen getrennt zu sammeln. Die Struktur- und Genehmigungsdirektionen wurden von meinem Ministerium gebeten, in Kontakt mit den Gebietskörperschaften zu treten, die bisher keine flächendeckende Erfassung der Bioabfälle durchführen oder keine Biotonnen eingeführt haben, und zu ermitteln, welche Maßnahmen dort vorgesehen sind, um die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen. Die betroffenen Gebietskörperschaften sind insofern sensibilisiert und nehmen sich dieses Themas an. Konkrete Ergebnisse der Entscheidungsprozesse liegen derzeit noch nicht vor.

Zu Frage 4:
Neben der Bereitschaft, die betroffenen Gebietskörperschaften beim weiteren Prozess proaktiv zu begleiten, wurden in der Vergangenheit für die Entwicklung von Stoffstrommanagementkonzepten wiederholt Zuwendungsmittel des Landes bereitgestellt, soweit die Zuwendungsvoraussetzungen erfüllt waren.

Eveline Lemke
Staatsministerin

 

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