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Die Kleine Anfrage 1828 vom 26. August 2013 hat folgenden Wortlaut:
Nachdem in Rheinland-Pfalz über mehrere Wochen auf zahlreichen Bahnstrecken Zugausfälle durch personelle Engpässe im Stellwerk Mainz zu verzeichnen waren, mussten Fahrgäste erhebliche Verspätungen und Zugausfälle hinnehmen. Bestellte Leistungen wurden somit nicht oder nur mangelhaft erbracht. Für den zuständigen Aufgabenträger Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (ZSPNV) Süd entstanden höhere Aufwendungen, beispielsweise für die Organisation von Ersatzverkehren.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 10. September 2013 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Ungeachtet der Frage, ob und in welchem Umfang betroffene Fahrgäste rechtlich durchsetzbare Ansprüche gegen die Deutsche Bahn AG geltend machen können, hat die Deutsche Bahn AG anlässlich des Runden Tisches zur Stellwerksproblematik am Mainzer Hauptbahnhof angekündigt, dass auch für Nahverkehrskunden Entschädigungen geleistet werden sollen. Zu dem Runden Tisch hatten Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer und ich am 13. August 2013 Bahnvertreter eingeladen. Für Zeitkarteninhaber sind daraufhin zwischen dem Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und der Deutschen Bahn AG entsprechende Regelungen vereinbart worden. Diese sind durch die Deutsche Bahn AG am 30. August 2013 öffentlich bekannt gegeben worden.
Wesentliche Regelungen sind:
Für Kunden mit Einzelfahrscheinen im Nahverkehr wurde keine Entschädigungsregelung vereinbart, weil dies zu unverhältnismäßig hohem Verwaltungsaufwand bei nur geringen Erstattungsbeträgen geführt hätte.
Zu den Fragen 2 und 3:
Weder das Land noch der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd haben mit der Deutschen Bahn Netz AG unmittelbare vertragliche Beziehungen. Die Verträge zur Streckenbenutzung schließen ausschließlich die Eisenbahnverkehrsunternehmen ab. Dabei gilt, dass ausgefallene Züge vom Zweckverband Schienenpersonennahverkehr unabhängig vom Grund des Ausfalls nicht bezahlt werden. Da in dem Zuschuss auch die Infrastrukturbenutzungsentgelte und somit die Trassenentgelte für die Deutsche Bahn Netz AG enthalten sind, erhält auch die verantwortliche Deutsche Bahn Netz AG keine Trassenentgelte.
Zugausfälle und somit Zuschussreduzierungen werden aufgrund der Meldungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen über Zugausfälle bei der Jahresendabrechnung eines jeden Verkehrsvertrages entsprechend als Abschläge berücksichtigt. Ferner gehen durch die geänderte Betriebssituation entstehende eventuelle Zugverspätungen in die Pünktlichkeitsstatistik für die einzelnen definierten Messstellen ein und führen zu weiteren Maluszahlungen der betroffenen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Finanzielle Größenordnungen hierzu sind voraussichtlich erst zum Jahresende 2013 bekannt.
Zu Frage 4:
Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd beabsichtigt, die Kosten der Ersatzverkehre der Deutschen Bahn Netz AG in Rechnung zu stellen. Der Zweckverband ermittelt derzeit die entstandenen Kosten.
Zu Frage 5:
Die Landesregierung sieht mit wachsender Sorge die steigenden Trassen- und Stationspreise, deren Dynamisierungsrate über derjenigen für die Regionalisierungsmittel liegt. Sie ist der Auffassung, dass die von der Deutschen Bahn AG an den Bund zu zahlende Dividende zumindest so lange auszusetzen ist, bis mit diesen Mitteln die personellen Engpässe bei der Deutschen Bahn Netz AG beseitigt sind. Die Landesregierung beabsichtigt, den Bund hierzu über einen Beschluss der Verkehrsministerkonferenz aufzufordern.
Roger Lewentz
Staatsminister
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