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Die Kleine Anfrage 1827 vom 26. August 2013 hat folgenden Wortlaut:
Wie erst vier Wochen nach einem Zwischenfall im französischen Atomkraftwerk Cattenom bekannt wurde, sind am 23./24. Juli 2013 58 000 Liter Salzsäure in die Mosel geflossen. Obwohl Salzsäure als stark gesundheitsgefährdend eingestuft ist, darf das Kraftwerk pro Jahr 3 723 Tonnen Chlor-Verbindungen in die Mosel einleiten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. September 2013 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Zu diesem Zwischenfall im Atomkraftwerk Cattenom wurde das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) als oberste Atomaufsichtsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz von der französischen Atomaufsicht ASN per Email vom 13. August 2013 unterrichtet. Die ASN hatte am 13. August 2013 einen Kurzbericht über das Ereignis auf ihrer Homepage unter der Internetadresse www.asn.fr/index.php/L-ASN-en-region/Division-de-Strasbourg/Centrales-nucleaires/Centrale-nucleaire-de-Cattenom/Avis-d-incidents eingestellt.
Zu Frage 2:
Bei einer Überprüfung der pH-Werte in der grenznahen wasserwirtschaftlichen Messstation Palzem konnte keine Beeinflussung des Gewässerzustands festgestellt werden. Es bestand keine Gefahr für die rheinland-pfälzische Bevölkerung.
Zu Frage 3:
Der Zwischenfall wird von Rheinland-Pfalz auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der internationalen Arbeitsgruppe „Störfallvorsorge – PS“ der internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS) gebracht.
Zu Frage 4:
Die Chloridfracht der Mosel, die wesentlich von den französischen Salzeinleitungen der Salzindustrie geprägt wird, lag in den letzten Jahren zwischen 36 und 58 kg/sec. Dies entspricht täglichen Chlorid-Frachten der Mosel von ca. drei Millionen bis fünf Millionen Kilogramm. Die zusätzlich eingeleiteten Chlorid-Frachten durch den Vorfall haben bei der Größenordnung der täglichen Frachten keine große Bedeutung.
Zu den Fragen 5 und 6:
Die letzten größeren Änderungen der Einleitbedingungen fanden 2004 statt. Noch im März 2004 hatte die damalige Umweltministerin Conrad in einem Schreiben an die französische Genehmigungsbehörde für kerntechnische Sicherheit und Strahlenschutz in Paris die rheinland-pfälzische Position gegenüber dem Antrag auf Neuerteilung der Entnahme- und Ableitungsgenehmigung für das Kernkraftwerk Cattenom noch einmal deutlich gemacht. Unter anderem wurde auch für den Stoff Chlorid auf die strikte Beachtung des Minimierungsgebots bestanden.
Zu Frage 7:
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein konventionelles Ereignis ohne Bezug zu Radioaktivität bzw. dem nuklearen Teil der Anlage. Formal besteht daher auf französischer Seite keine Verpflichtung, die Atomaufsichtsbehörden der benachbarten Bundesländer zu unterrichten. Ungeachtet dessen wäre im vorliegenden Fall auch eine unverzügliche Information der Umweltbehörden über den internationalen Warn- und Alarmplan Mosel Saar hilfreich gewesen.
Ulrike Höfken
Staatsministerin
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