Kleine Anfrage

der Abgeordneten Stephanie Nabinger, Jutta Blatzheim-Roegler und Andreas Hartenfels (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Salzsäure aus dem Kernkraftwerk Cattenom in der Mosel und


Antwort des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten


Die Kleine Anfrage 1827 vom 26. August 2013 hat folgenden Wortlaut:
Wie erst vier Wochen nach einem Zwischenfall im französischen Atomkraftwerk Cattenom bekannt wurde, sind am 23./24. Juli 2013 58 000 Liter Salzsäure in die Mosel geflossen. Obwohl Salzsäure als stark gesundheitsgefährdend eingestuft ist, darf das Kraftwerk pro Jahr 3 723 Tonnen Chlor-Verbindungen in die Mosel einleiten.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zum Zwischenfall im Atomkraftwerk Cattenom am 23./24. Juli 2013 vor, wann wurde sie darüber unterrichtet?
  2. Welche Auswirkungen auf den Gewässerzustand der Mosel hat die temporäre Einleitung von 58 000 Litern Salzsäure; bestanden Gefahren für die Bevölkerung?
  3. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, die Gefahren für die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz zu minimieren und die Einleitung dauerhaft zu unterbinden?
  4. Wie ist es bei dieser großen Menge der Einleitung von Chlor-Verbindungen mit der Verträglichkeit der Europäischen Wasserrahmen-Richtlinie, die jegliche Verschlechterung der Gewässer verbietet?
  5. Ist der Landesregierung bekannt, wann die Genehmigung der Einleitung von diesen großen Mengen an Chlor-Verbindungen ausgesprochen wurde? In welchem Jahr?
  6. Waren die Anrainerstaaten Luxemburg und Deutschland an diesem Genehmigungsverfahren beteiligt?
  7. Wie bewertet die Landesregierung die Informationspolitik der französischen Betreiber des Atomkraftwerks Cattenom?


Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 18. September 2013 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:

Zu diesem Zwischenfall im Atomkraftwerk Cattenom wurde das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung (MWKEL) als oberste Atomaufsichtsbehörde des Landes Rheinland-Pfalz von der französischen Atomaufsicht ASN per Email vom 13. August 2013 unterrichtet. Die ASN hatte am 13. August 2013 einen Kurzbericht über das Ereignis auf ihrer Homepage unter der Internetadresse www.asn.fr/index.php/L-ASN-en-region/Division-de-Strasbourg/Centrales-nucleaires/Centrale-nucleaire-de-Cattenom/Avis-d-incidents eingestellt.



Demnach waren zwischen dem 23. und 24. Juli 2013 etwa 58 Kubikmeter Salzsäure in den Boden des Geländes des AKW Cattenom gelaufen. Die Salzsäure war für das Auflösen von Rückständen im Kühlturm des Blocks Nr. 3 vorgesehen. Die Ursache für das Auslaufen war ein fehlender Verschluss an einer Pumpleitung. Ein Teil der Salzsäure konnte aus dem Grundwasser zurückgepumpt werden und wurde anschließend über die dafür vorgesehenen Wege in die Mosel abgeleitet. Zusätzlich wurde durch den Betreiber eine Überwachung des Grundwassers eingeleitet.

Nach Ansicht der französischen Atomaufsichtsbehörde ist eine Einwirkung auf die Umwelt außerhalb der Anlage unwahrscheinlich. Das Ereignis habe keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Anlage oder auf den Strahlenschutz gehabt. Dennoch stelle die Undichtigkeit der Leitung sowie der Einleitungsort und -zeitpunkt in die Mosel eine nennenswerte Abweichung dar. Da es sich hierbei um ein konventionelles, nichtnukleares Ereignis handelt, erfolgte keine Einstufung in die INES-Skala.

Über das Ereignis wurde auf der Homepage des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Ernergie und Landesplanung nach Eingang der Informationen der ASN informiert.


Zu Frage 2:
Bei einer Überprüfung der pH-Werte in der grenznahen wasserwirtschaftlichen Messstation Palzem konnte keine Beeinflussung des Gewässerzustands festgestellt werden. Es bestand keine Gefahr für die rheinland-pfälzische Bevölkerung.


Zu Frage 3:
Der Zwischenfall wird von Rheinland-Pfalz auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der internationalen Arbeitsgruppe „Störfallvorsorge – PS“ der internationalen Kommissionen zum Schutze der Mosel und der Saar (IKSMS) gebracht.


Zu Frage 4:
Die Chloridfracht der Mosel, die wesentlich von den französischen Salzeinleitungen der Salzindustrie geprägt wird, lag in den letzten Jahren zwischen 36 und 58 kg/sec. Dies entspricht täglichen Chlorid-Frachten der Mosel von ca. drei Millionen bis fünf Millionen Kilogramm. Die zusätzlich eingeleiteten Chlorid-Frachten durch den Vorfall haben bei der Größenordnung der täglichen Frachten keine große Bedeutung.


Zu den Fragen 5 und 6:
Die letzten größeren Änderungen der Einleitbedingungen fanden 2004 statt. Noch im März 2004 hatte die damalige Umweltministerin Conrad in einem Schreiben an die französische Genehmigungsbehörde für kerntechnische Sicherheit und Strahlenschutz in Paris die rheinland-pfälzische Position gegenüber dem Antrag auf Neuerteilung der Entnahme- und Ableitungsgenehmigung für das Kernkraftwerk Cattenom noch einmal deutlich gemacht. Unter anderem wurde auch für den Stoff Chlorid auf die strikte Beachtung des Minimierungsgebots bestanden.


Zu Frage 7:
Im vorliegenden Fall handelt es sich um ein konventionelles Ereignis ohne Bezug zu Radioaktivität bzw. dem nuklearen Teil der Anlage. Formal besteht daher auf französischer Seite keine Verpflichtung, die Atomaufsichtsbehörden der benachbarten Bundesländer zu unterrichten. Ungeachtet dessen wäre im vorliegenden Fall auch eine unverzügliche Information der Umweltbehörden über den internationalen Warn- und Alarmplan Mosel Saar hilfreich gewesen.


Ulrike Höfken
Staatsministerin

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