Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler und Daniel Köbler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Anweisungen des Bundesverkehrsministers zur Planung von Bundesfernstraßen

und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur


Die Kleine Anfrage 1905 vom 19. September 2013 hat folgenden Wortlaut:
In der Sitzung des Ausschusses des Innern, für Sport und Infrastruktur am 28. August 2013 berichtete Staatsminister Roger Lewentz, dass der Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer das Land Rheinland-Pfalz angewiesen habe, für die Beratungen zum Bundesverkehrswegeplan 2015 Daten auch für Projekte zu erstellen bzw. bereitzustellen, von deren Meldung Rheinland-Pfalz absieht. In diesem Zusammenhang fragen wir die Landesregierung:

  1. Wann und in welcher Form erfolgte die Weisung des Bundesverkehrsministeriums?
  2. Um welche Projekte bzw. Teilabschnitte handelt es sich genau (bitte Angabe der Bundesstraßen- oder Autobahnnummer)?
  3. Auf welcher gesetzlichen Grundlage handelt der Bundesverkehrsminister?
  4. Mit welchen Sanktionen hat das Land Rheinland-Pfalz gegebenenfalls zu rechnen, falls es dieser Weisung nicht nachkommt?

 

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 4. Oktober 2013 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2:
Mit Schreiben vom 7. Juni 2013 hat Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer Datenzulieferungen für den Lückenschluss der A 64 („Nordumfahrung Trier“) sowie den durchgehenden vierstreifigen Ausbau der B 10 zwischen Hinterweidental und Landau angefordert. Mit Schreiben vom 4. Juli 2013 sind entsprechende Daten für die B 51 Westumfahrung Trier („Moselaufstieg“) angefordert worden. Mit Schreiben vom 31. Juli 2013 hat der Bundesverkehrsminister angefordert, die notwendigen Daten für eine Bewertung des sechsstreifigen Ausbaus zuzüglich Standstreifen für den gesamten Streckenzug der A 643 bis zum Autobahndreieck Mainz zur Verfügung zu stellen. Mit diesem Schreiben ist angewiesen worden, die Planungen für einen sechsstreifigen Ausbau zwischen der Anschlussstelle Mombach und der Anschlussstelle Gonsenheim schnellstmöglich durchzuführen.

Zu Frage 3:
Der Bund handelt auf der Grundlage des Artikels 85 des Grundgesetzes, wonach die Landesbehörden als Auftragsverwaltung des Bundes den Weisungen der zuständigen obersten Bundesbehörden unterstehen. Der Vollzug der Weisungen ist durch die obersten Landesbehörden sicherzustellen.

Zu Frage 4:
Der Bund könnte beim Bundesverfassungsgericht auf der Grundlage des Artikels 93 des Grundgesetzes eine Verpflichtungsklage gegen das Land Rheinland-Pfalz anstrengen.


In Vertretung:
Jürgen Häfner
Staatssekretär

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