Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Zukunft der Fahrkartenschalter der Deutschen Bahn AG in Rheinland-Pfalz und

Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur


Die Kleine Anfrage 1930 vom 1. Oktober 2013 hat folgenden Wortlaut:
In einer Pressemitteilung vom 20. September 2013 kritisiert der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) ein neues, ab dem 1. Januar 2014 gültiges Provisionsmodell für Agenturen und Reisebüros zum Verkauf von Fahrkarten der Deutschen Bahn AG. Die möglichen Kürzungen der Provisionen können dazu führen, dass ein großer Teil der Fahrkarten-Verkaufsstellen infolgedessen vor der Schließung stehen könne.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über mögliche geplante Provisionskürzungen für Fahrkarten-Verkaufsstellen vor?
  2. Welche Auswirkungen könnten diese Maßnahmen für die Fahrkarten-Verkaufsstellen in Rheinland-Pfalz bedeuten?
  3. Wie viele Fahrkarten-Verkaufsstellen existieren derzeit in Rheinland-Pfalz und mit wie vielen Schließungen wäre zu rechnen?
  4. Welche Auswirkungen haben mögliche Schließungen von Fahrkarten-Verkaufsstellen für die betroffenen Fahrgäste?
  5. Gibt es gesetzliche Regelungen für Verkehrsunternehmen zur Vorhaltung einer ausreichend hohen Anzahl von Fahrkarten-Verkaufsstellen?
  6. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um den Erhalt einer ausreichend hohen Anzahl von Fahrkarten-Verkaufsstellen zu gewährleisten?


Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 21. Oktober 2013 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Die DB Vertrieb GmbH beabsichtigt, ihr Provisionsmodell für Fahrkartenagenturen zum Jahr 2014 grundlegend zu ändern. Dies betrifft allein die Fahrkartenagenturen, also die durch Dritte betriebenen personenbedienten Verkaufsstellen. Die unter dem Namen „Reisecenter“ firmierenden eigenen Verkaufsstellen der DB Vertrieb GmbH sind von dieser Regelung nicht betroffen. Die Agenturen sollen künftig in drei Klassen eingeteilt werden.

Die erste Kategorie „Präsenz“ umfasst alle Agenturen in Bahnhöfen und in Bahnhofsnähe, sofern sie durch die Aufgabenträger bestellt sind. Kategorie zwei „Leisure“ umfasst nicht bestellte Agenturen in
Bahnhofsnähe sowie überwiegend Reisebüros mit DB-Lizenz und einem gewissen Mindestumsatz. „Sonstige“ sind alle darüber hinausgehenden Agenturen mit überwiegend sehr geringen Umsätzen oft ohne eigenes Ladengeschäft. Die Provisionssätze für die Kategorie Leisure sind kaum noch auskömmlich, Sonstige erhalten gar keine Provision mehr.


Zu Frage 2:
Künftig wird es an Bahnhöfen nur noch dort personenbedienten Ticketverkauf geben, wo dies durch die Aufgabenträger gewünscht und mitfinanziert wird. Reisebüros werden sich daher überlegen, ob es sich für sie noch lohnt, DB-Fahrscheine zu verkaufen. Reisebüros spielen aber bei dem sich in Länderzuständigkeit befindenden Nahverkehr im Ticketverkauf faktisch keine Rolle. Dort werden im Wesentlichen Urlaubsreisen mit der Bahn oder Zubringerreisen z. B. zu Flughäfen verkauft.


Zu Frage 3:
Derzeit gibt es in Rheinland-Pfalz 32 Fahrkartenagenturen an Bahnhöfen und im Bahnhofsumfeld. Mit Schließungen ist in Rheinland-Pfalz jedoch nicht zu rechnen. Dies liegt daran, dass die Landesregierung bereits im Jahr 2008 ein Konzept für die Vorhaltung von personenbedienten Verkaufsstellen entwickelt hat. Dieses ist seither gemeinsam mit den beiden Aufgabenträgern, den Zweckverbänden Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord und Süd, umgesetzt worden. Alle relevanten Standorte (über den Bestand hinaus auch einige neue Standorte) wurden bestellt und sind somit von den Maßnahmen der DB Vertrieb GmbH nicht betroffen.


Zu Frage 4:
Fahrgäste können an diesen Standorten ihre Fahrscheine dann nur noch am Automaten kaufen. Ein Verkauf mit persönlicher Beratung ist nur noch telefonisch mit anschließendem Postversand der Fahrkarten möglich. Zu Schließungen wird es jedoch nur dort kommen, wo die Aufgabenträger noch nicht entsprechende vertragliche Regelungen abgeschlossen haben oder bereit sind, diese bis Ende des Jahren 2014 abzuschließen. Dies ist in Rheinland-Pfalz wie dargelegt bereits flächendeckend erfolgt.


Zu Frage 5:
Nein. Vertrieb ist Angelegenheit des Eisenbahnverkehrsunternehmens. Es kann eigenverantwortlich entscheiden, wie es seinen Kunden seine Dienstleistung verkauft.


Zu Frage 6:
Der Anteil, den die personenbedienten Verkäufe am Gesamtverkauf von Nahverkehrstickets ausmachen, sinkt stetig. Die Nutzung neuer Techniken ist mittlerweile so weit verbreitet, dass nur noch ein geringer Teil des Umsatzes über personenbediente Verkaufsstellen erfolgt. Trotzdem hält es die Landesregierung für gerechtfertigt, auch weiterhin an einer möglichst großen Zahl von Standorten personenbedienten Vertrieb vorzuhalten, weil die Kunden dort auch andere Anliegen vorbringen können und sich die Aufgabe des Personals somit auch immer stärker vom reinen Vertrieb zum Service wandelt. Unter Abwägung von Kosten und Nutzen wird das derzeitige Vertriebskonzept weiterentwickelt werden. Landesregierung und Aufgabenträger werden in künftigen Verträgen sachgerechte Anforderungen an die Bereiche Vertrieb und Service festlegen, die dann Vertragsinhalt werden.

Roger Lewentz
Staatsminister

 

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