Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)zu Flugzeugabsturz bei Hetzerath (Kreis Bernkastel-Wittlich)

und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur


Die Kleine Anfrage 2123 vom 23. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut:
Am 12. Januar 2014 stürzte ein zweistrahliger Düsenjet bei seinem Anflug auf den Flugplatz Trier-Föhren circa einen Kilometer nordöstlich der Ortsgemeinde Hetzerath ab. Zu diesem Zeitpunkt herrschte starker Nebel. Bei dem Unglück kamen alle vier Insassen des aus England kommenden Flugzeugs ums Leben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Wer ist Betreiber des Flugplatzes und wie viele Flugbewegungen werden im Durchschnitt pro Tag am Flugplatz Trier-Föhren abgewickelt?
  2. Ist der Landesregierung bekannt, ob es bereits weitere Unfälle am Flugplatz Trier-Föhren gab? Wenn ja, wann und wie viele?
  3. Ist der Landesregierung der genaue Unfallhergang bekannt?
  4. Falls schlechte Sichtverhältnisse zum Unfall geführt haben: Sollte nach Ansicht der Landesregierung über eine Schließung des Flugplatzes bei schlechten Witterungsbedingungen nachgedacht werden?
  5. Im Zuge der Berichterstattung beanstanden Bürger, dass geltende Flugregeln wie Umfliegung von Siedlungsgebieten und Einhaltung der Flugroute nicht eingehalten werden. Welche Möglichkeiten der Kontrolle und ggf. Sanktionen gibt es?
  6. Wie steht die Landesregierung zur Forderung, dass Flugzeuge mit Düsentriebwerken den Flugplatz Föhren generell nicht mehr nutzen sollten?
  7. Über welche eigenen Sicherheitseinrichtungen verfügt der Flugplatz Föhren?

 

 

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 12. Februar 2014 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Die Flugplatz Trier GmbH ist Betreiberin des Verkehrslandeplatzes. Nach deren Auskunft gab es im Jahr 2013 – wie auch im Jahr 2012 – rund 20 000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) am Flugplatz Trier-Föhren. Durchschnittlich gab es damit täglich 56 Flugbewegungen am Flugplatz Trier-Föhren. Allerdings finden insbesondere wegen der Wetterbedingungen in den Sommermonaten täglich mehr Flugbewegungen als im Winter statt.

Zu Frage 2:
Nach Kenntnis der Landesregierung gab es seit dem Jahr 1994 zwölf weitere Unfälle. Ein Unfall ereignete sich im Oktober des Jahres 1994, ein weiterer im Juli und Oktober 1995, im Mai 1996, im Juni 1997, im August 1998, im Oktober 2000, im Juni 2002 und 2004, im Januar 2008, im Oktober 2012 und im Juli 2013. Bei den Unfällen handelt es sich im Wesentlichen um Unfälle ohne Personenschäden.

Zu Frage 3:
Der genaue Unfallhergang wird derzeit von der Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung ermittelt. Ein vorläufiger Untersuchungsbericht ist noch nicht veröffentlicht worden. Bekannt ist, dass im Zeitpunkt des Unfalls am Flugplatz Trier-Föhren starker Nebel mit Sichtweiten von etwa 200 Metern herrschte.

Zu Frage 4:
Es gibt ausreichende Instrumentarien, die insbesondere bei schlechten Witterungsverhältnissen das Anfliegen des Verkehrslandeplatzes Trier-Föhren im Sichtflugbetrieb unterbinden. Bereits im Rahmen der Flugvorbereitung hat sich der Luftfahrzeugführer mit allen Unterlagen und Informationen, die für die sichere Durchführung des Fluges von Bedeutung sind, vertraut zu machen. Für einen über die Umgebung des Startflugplatzes hinausführenden Flug ist auch die ausreichende Information über die verfügbaren Flugwettermeldungen und -vorhersagen erforderlich. Denn beispiels weise sind für den Luftraum G grundsätzlich Mindestwetterbedingungen für Flüge nach Sichtflugregeln von 1 500 Metern Flugsicht – Sicht in Flugrichtung aus dem Führerraum – festgelegt. Vor Flugantritt müssen ferner mögliche schlechte Sichtflugbedingungen bei der Flugplanung und Ausweichflugplätze berücksichtigt werden.

Des Weiteren muss sich der Luftfahrzeugführer nach entsprechenden Regelungen des Sichtanflugverfahrens fünf Minuten vor der Landung per Funk bei der Flugleitung des Platzes anmelden. Der Flugleiter als auch der Beauftragte für Luftaufsicht vor Ort kann so vor schlechten Wetterbedingungen unterhalb der Sichtflugminima warnen. Sofern die Landeabsicht fortbesteht, kann der Beauftragte für Luftaufsicht ein Landeverbot verfügen; wobei ein Verstoß hiergegen strafbewehrt sein kann.

Außerdem muss der Luftfahrzeugführer bei schlechten Sichtflugmindestbedingungen während des Fluges von sich aus seine Flugroute gegebenenfalls ändern bzw. einen Landeversuch abbrechen. Eine vollständige Schließung des Flugplatzes bei schlechten Witterungsbedingungen wäre vor dem aufgezeigten Hintergrund und auch wegen der Betriebspflicht des Flugplatzbetreibers nicht verhältnismäßig. Eine Schließung kann aber im Einzelfall bei einem nicht betriebssicheren Zustand für eine gewisse Dauer – bei starken Beschädigungen oder Eis auf der Bahn – verfügt werden.

Zu Frage 5:
Die an- und abfliegenden Luftfahrzeugführer haben sich an die luftverkehrlichen Regelungen, insbesondere des Flugplatzes und der Platzrunde, zu halten. Vor Ort wird deren Einhaltung beispielsweise von dem Beauftragten für Luftaufsicht überwacht. So wird der Luftfahrzeugführer beispielsweise bei Ungenauigkeiten hinsichtlich der Einhaltung der Platzrundenregelung per Funk von diesem auf den richtigen Flugweg hingewiesen. Insbesondere bei vorsätzlichen oder erheblichen Verstößen wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Zu Frage 6:
Für eine derartige Einschränkung der Betriebsgenehmigung des Verkehrslande platzes Trier-Föhren sieht die Landesregierung aktuell keine durchgreifenden Gründe. Bereits seit dem Jahr 1977 sind am Flugplatz Luftfahrzeuge bis 15 000 Kilogramm ohne Differenzierung nach Propeller- oder Turbinenantrieb zugelassen. Flugzeuge mit Düsentriebwerken zählen grundsätzlich zu den sichersten Fluggeräten.

Zu Frage 7:
Der Verkehrslandeplatz Trier-Föhren verfügt unter anderem über ein Flugplatz-Kennfeuer. Neben der Befeuerung der Start- und Landebahn sind ferner beide Landebahnbetriebsrichtungen mit Präzisionsanflug-Gleitwinkel-Feuern ausgestattet. Darüber hinaus sind sowohl der Rollweg in der einen Betriebsrichtung als auch der Abstellplatz befeuert. Bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung kann im Übrigen der Beauftragte für Luftaufsicht vor Ort einschreiten.

Roger Lewentz
Staatsminister

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Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>

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