Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Umweltverschmutzung durch ausgelaufenen Diesel auf A 1

und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur

Die Kleine Anfrage 2128 vom 27. Januar 2014 hat folgenden Wortlaut:
Im Artikel des Trierischen Volksfreund vom 10. Januar 2014 „Umweltalarm: Diesel läuft bis aufs Feld“ wird über den Unfall eines Lkw auf der Abfahrt Wittlich-Mitte der A 1 in Wittlich berichtet. Mindestens 250 Liter Diesel sollen große Mengen an Erdreich verschmutzt haben.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über das genaue Ausmaß der Verschmutzung des umliegenden Erdreichs bzw. der Gewässer vor?
  2. Kann durch den ausgetretenen Diesel-Kraftstoff das Grundwasser verschmutzt worden sein?
  3. Wie wird das verschmutzte Erdreich gereinigt/entsorgt?
  4. Welche Umweltschäden sind durch ausgelaufenen Treibstoff wahrscheinlich?
  5. Welche Kosten wurden durch den Unfall bzw. den Arbeitseinsatz der Freiwilligen Feuerwehr Wittlich verursacht?
  6. Nach welchen gesetzlichen Regelungen kann der Unfallverursacher für den entstandenen Schaden belangt werden?
  7. Welche Maßnahmen ergreift die Landesregierung, um solche Umweltgefahren durch den Schwerlastverkehr zu minimieren?

 


Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 18. Februar 2014 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Das Ausmaß der Verschmutzung belief sich auf 30 m3 verunreinigtes Erdreich sowie einen größeren Bereich eines Vorfluters, der durch eine Fachfirma gespült wurde. Das angefallene verunreinigte Material wurde abgesaugt. Dieses Material und das verunreinigte Erdreich wurden von einer weiteren Fachfirma fachgerecht entsorgt.

Zu Frage 2:
Die Maßnahme wurde durch ein Fachbüro gutachterlich begleitet. Das Gutachten, das auch die Fragen bezüglich einer möglichen Verunreinigung des Grundwassers beantwortet, liegt noch nicht vor.

Zu Frage 3:
Für das verunreinigte Erdreich wird eine Bodenanalyse erstellt. Bis die Ergebnisse vorliegen, lagert dieses Erdreich bei der Entsorgungsfirma. Nach Auswertung der Analyse wird entschieden, wie und wo das Erdreich entsorgt wird.

Zu Frage 4:
Die Schadensaufnahme und -beseitigung erfolgte durch Fachfirmen und durch die Feuerwehr. Insofern wird beim derzeitigen Stand davon ausgegangen, dass Umweltschäden nicht entstanden sind.

Zu Frage 5:
Eine Aussage zu den Kosten kann zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht getroffen werden.

Zu Frage 6:
Der Unfallverursacher haftet nach dem Zivilrecht für den Schaden.

Zu Frage 7:
Die Gefahrguttransportvorschriften unterliegen einer ständigen Anpassung an veränderte Anforderungen. Fachleute aus den Behörden der Landesregierung arbeiten fortlaufend an dieser Anpassung auf Bund-Länder-Ebene, um ein Höchstmaß an Sicherheit zu gewährleisten. Zudem werden bauliche Maßnahmen auf der Grundlage bestehender Bauvorschriften und Richtlinien umgesetzt, um besonders gefährdete Wasserschutzgebiete, beispielsweise durch Bordsteinführungen und Ölabscheider, vor solchen Unfällen zu schützen.

Roger Lewentz
Staatsminister

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Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>

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