Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Geplante Erweiterung einer Schießstand-Anlage in Landscheid, Ortsteil Burg (VG Wittlich-Land)

und Antwort des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten


Die Kleine Anfrage 2284 vom 11. April 2014 hat folgenden Wortlaut:
In den 1970er Jahren wurde eine Schießstand-Anlage in Landscheid errichtet. Die Anlage umfasst Schießstände mit 200-Meter-Bahnen, sowie eine große Anlage für das Wurfscheibenschießen. Die Anlage ist mittlerweile veraltet und müsste saniert werden. Derzeit ist die Anlage maximal zwei bis drei Tage pro Woche geöffnet.

Im vergangenen Jahr erklärte sich ein privater Investor bereit, dort eine gewerbemäßig betriebene Schießanlage zu bauen. Die Firma Target World will laut Presseberichten 3,5 Millionen Euro investieren. Geplant ist ein „Hunting & Sport Shooting Resort“ auf einem 15,3 Hektar großen Areal, das sich über 500 Meter in Nord-Süd- und über 400 Meter in Ost-Westrichtung erstreckt. Vorgesehen sind eine 200 Meter und eine 300 Meter Schussbahn sowie zehn 100 Meter Schussbahnen.

Zusätzlich sollen fünf Hektar Land von der Gemeinde erworben werden, um einen Feldparcours und sogenannte Trap- und Skeet-Stände zu bauen, die dem Wurfscheibenschießen dienen. Geplant sind des Weiteren ein Bogenschießanlage, Gastronomie, eine Jagdschule sowie 400 Quadratmeter Verkaufsfläche für Büchsenmacher. Ein Parkplatz mit ca. 120 Stellplätzen soll sich an das Gelände anschließen. Die Anlage soll sowohl werktags als auch sonn- und feiertags an rund 300 Tagen im Jahr betrieben werden.

In diesem Zusammenhang frage ich die Landesregierung:

  1. Wurde bereits eine Sanierung der bestehenden Schießanlage behördlicherseits angeordnet und wenn ja wann?
  2. Wie ist der Verfahrensstand zur Anlage einer neuen gewerbsmäßigen Schießanlage?
  3. Welche Kriterien im Bereich des Lärmschutzes gelten für gewerbsmäßig betriebene Schießanlangen dieser Größenordnung?
  4. Wird der Umgebungslärm (in unmittelbarer Nähe verläuft die Autobahn A 60, die Airbase Spangdahlem ist nur wenige Kilometer entfernt) in die Lärmuntersuchungen mit einbezogen?
  5. Welche naturschutzfachlichen Untersuchungen müssen im Bereich der Anlage berücksichtigt werden?
  6. Wurde der Jagdverband in die Planung mit einbezogen?
  7. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über das Vorkommen geschützter Arten im Planungsbereich vor?

 

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Mai 2014 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Nein. Zwar liegen im Bereich des bestehenden Schießstandes sowie in Teilflächen des geplanten Erweiterungsbereiches durch den jahrzehntelangen Betrieb der Schießsportanlage mit Bleischroten Bodenbelastungen vor, aus denen sich entsprechend den Vorgaben des Bundes-Bodenschutzgesetzes ein grundsätzlicher Sanierungsbedarf ergibt. Der Schießbetrieb findet jedoch im genehmigten Rechtsrahmen statt und es besteht keine unmittelbare Gefahr durch die Bodenbelastung. Gleichwohl ist unstreitbar, dass der seit Jahrzehnten stattfindende Schießbetrieb an die neuen Umweltbestimmungen angepasst werden muss. Dies ist aber noch bis zu einer Entscheidung über die künftige Ausgestaltung der Anlage zurückgestellt.

Zu Frage 2:
Zurzeit laufen die erforderlichen Verfahren zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Grundlagen für das Vorhaben. Hierfür sind die Aufstellung eines Bebauungsplans („Sondergebiet Schießzentrum“) sowie im Rahmen der kommunalen Planungshoheit die Änderung des bestehenden Flächennutzungsplans erforderlich.

Für die geplante Erweiterung der bestehenden Schießanlage ist anschließend ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchzuführen. Genehmigungsbehörde ist die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich. Ein Genehmigungsantrag wurde noch nicht eingereicht.

Zu Frage 3:
Nach den Vorschriften des Bundes-Immissionsschutzgesetzes darf eine Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer genehmigungsbedürftigen Anlage u. a. nur erteilt werden, wenn sichergestellt ist, dass die von der Anlage ausgehenden Geräusche keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervorrufen können und Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche getroffen wird, insbesondere durch die dem Stand der Technik zur Lärmminderung entsprechenden Maßnahmen zur Emissionsbegrenzung.

Die Beurteilung der von einer gewerblichen Anlage ausgehenden Lärmimmissionen erfolgt an Hand der Vorschriften der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm). Die TA Lärm sieht in Abhängigkeit vom Schutzanspruch der Nachbarschaft unterschiedlich strenge Immissionsrichtwerte vor, die während des Betriebs der Anlage an den maßgeblichen Immissionsorten nicht überschritten werden dürfen. Dabei ist zu beachten, dass der jeweilige Immissionsrichtwert an einem Immissionsort durch die Gesamtheit aller einwirkenden Anlagen im Anwendungsbereich der TA Lärm eingehalten werden muss. Die Beurteilung der Lärmimmissionen erfolgt im Rahmen des Genehmigungsverfahrens an Hand von Lärmimmissionsprognosen. Nach Inbetriebnahme der Anlage wird die Einhaltung der Immissionsrichtwerte durch Lärmimmissionsmessungen überwacht.

Zu Frage 4:
Nein. Verkehrsgeräusche, die der zu beurteilenden Anlage nicht zuzurechnen sind, bleiben bei der Beurteilung der Genehmigungsfähigkeit der Anlage unberücksichtigt. Nach den Vorschriften der TA Lärm werden nur Fahrzeuggeräusche auf dem Betriebsgrundstück sowie bei der Ein- und Ausfahrt, die in Zusammenhang mit dem Betrieb der Anlage entstehen, der zu beurteilenden Anlage zugerechnet und zusammen mit den übrigen zu berücksichtigenden Anlagengeräuschen bei der Ermittlung der Zusatzbelastung erfasst und beurteilt. Darüber hinaus fließen Geräusche des An- und Abfahrtverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen in einem Abstand von bis zu 500 Metern von dem Betriebsgrundstück in die Lärmbeurteilung mit ein.

Zu Frage 5:
Neben der Darstellung der Auswirkungen des Vorhabens auf die einzelnen Schutzgüter gemäß Eingriffsregelung wurden insbesondere Untersuchungen zu den Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Amphibien sowie Wildkatze vorgenommen.

Zu Frage 6:
Nein. Der Landesjagdverband Rheinland-Pfalz e.V. wurde zwar von dem privaten Investor über das Vorhaben informiert, er ist jedoch nicht an den Planungen der Anlage beteiligt. Der Landesjagdverband ist grundsätzlich bemüht, den rheinland-pfälzischen Jägerinnen und Jägern geeignete und preisgünstige Schießübungsmöglichkeiten zu erhalten und ggf. neu zu eröffnen. In diesem Zusammenhang ist er nach eigener Aussage auch grundsätzlich an einer Kooperation mit dem Investor interessiert und lässt sich von diesem über den Planungsstand informieren. Eine Kooperation könnte den Landesjagdverband evtl. auch in die Lage versetzen, das Bereithalten eigener Schießstände, die sich in der Nähe von Landscheid befinden, zurückzufahren.

Zu Frage 7:
Laut Umweltbericht zum genannten Vorhaben kommen im Planbereich folgende 14 Vogelarten der Roten-Liste vor: Baumfalke, Braunkehlchen, Eisvogel, Graureiher, Neuntöter, Rotmilan, Schwarzkehlchen, Schwarzspecht, Sperber, Steinschmätzer, Turteltaube, Uferschwalbe, Waldwasserläufer, Waldschnepfe. Im Bereich der ehemaligen Kiesgruben Burg/Salm gibt es ein Vorkommens-, Brutverdacht der Zwergdommel, der aber noch verifiziert werden muss. Insgesamt werden im Umweltbericht 66 Vogelarten nachgewiesen. An Fledermausarten sind dem Umweltbericht zu Folge Zwergfledermaus, Großer Abendsegler, Bartfledermaus, Wasserfledermaus, Großes Mausohr, Breitflügelfledermaus, Mückenfledermaus sowie Rauhautfledermaus nachgewiesen.

Ulrike Höfken
Staatsministerin

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