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Die Kleine Anfrage 2307 vom 6. Mai 2014 hat folgenden Wortlaut:
Der Landesbetrieb Mobilität hat unlängst den Stadtrat Gerolstein über den anstehenden Neubau der „Hochbrücke“ im Zuge der B 410 nahe des Bahnhofs Gerolstein informiert. Festgestellt wurde, dass im Bereich des Teilbauwerks über die Kyll keine ausreichenden Tragreserven mehr vorhanden seien und auch die Brückenköpfe bei der Planung berücksichtigt werden müssten.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 27. Mai 2014 wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Die Brücke wurde 1952 gebaut und nach den damals gültigen DIN-Normen und den darin festgelegten Verkehrslasten bemessen (sogenannte Brückenklasse 30/30). Bis heute haben sich jedoch die Anforderungen der Verkehrsbelastung nach Eurocode (Lastmodell 1) auf ein Vielfaches erhöht. Diese höheren Bemessungsklassen sind das Ergebnis der gestiegenen Anforderungen durch den Verkehr. Für den heutigen Verkehr ist die vorhandene Brückenklasse nicht mehr ausreichend. Im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung hat der Landesbetrieb Mobilität ermittelt, dass weitere Sanierungsarbeiten und eine Verstärkung der Brücke unwirtschaftlich sind.
Zu Frage 2:
Das neue Bauwerk muss neben der Kyll auch sechs Bahngleise in unmittelbarer Nachbarschaft des Bahnhofs überqueren. Die angegebene Bauzeit von rund zwei Jahren ist eine Abschätzung aufgrund von Erfahrungswerten. Weitere Konkretisierungen können erst nach Fertigstellung der Bauwerksplanung und den Abstimmungen mit der Deutschen Bahn gemacht werden.
Zu den Fragen 3 und 5:
Nach den derzeitigen Planungen ist vorgesehen, die neue Brücke neben der bestehenden Brücke zu erstellen. Dadurch kann während des Baus der Verkehr über die bestehende Brücke geleitet werden. Eine Sperrung ist daher nur während des begrenzten Zeitraums der Erstellung der Anschlussbereiche erforderlich. Die exakte Verkehrsführung während der Bauzeit ist noch nicht abschließend festgelegt.
Hierzu bedarf es vor Baubeginn noch der Abstimmung insbesondere mit der Polizei und den Verkehrsbehörden. Der Landesbetrieb Mobilität beabsichtigt die Beteiligten, insbesondere die Stadt Gerolstein und die Gewerbetreibenden in die Abstimmungen mit einzubeziehen.
Zu Frage 4:
Eine weitergehende Minimierung der Belastungen auf der Umleitungsstrecke durch Verlagerung auf andere Verkehrsträger ist nicht möglich, da solche für kleinräumige Verlagerungsmöglichkeiten nicht geeignet sind.
Zu Frage 6:
Die vorhandenen Gehwegbreiten auf der Hochbrücke sind derzeit unzureichend. Ein kombinierter Rad- und Gehweg ist nicht vorhanden. Daher sieht die Planung für die neue Hochbrücke einen Gehweg auf der westlichen Seite von 1,75 m und einen kombinierten Rad- und Gehweg von 3,00 m auf der östlichen Seite vor. Die Hochbrücke ist insbesondere in die Streckenführung des Kylltal radweges einbezogen, der vom Kasselburgerweg über die Hochbrücke in Richtung Innenstadt bzw. Kyll führt. Mit der Erneuerung der Hochbrücke wird somit die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Radfahrer erheblich verbessert.
Zu Frage 7:
Das zukünftige Lichtraumprofil der Brücke wird mit dem Baulastträger Bund abgestimmt.
Roger Lewentz
Staatsminister
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