Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zur Unterbrechung der Bauarbeiten an der Moselbrücke Wolf (B 53) bei Traben-Trarbach


und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur


Die Kleine Anfrage 2463 vom 24. Juli 2014 hat folgenden Wortlaut:
Nach Medieninformationen musste der Bau der Moselbrücke, Baulastträger Bund, zwischen den Traben-Trarbacher Stadtteilen Wolf und Rissbach Anfang Juli 2014 unterbrochen werden, da der Landesbetrieb Mobilität (LBM), der den Bau in Auftragsverwaltung für den Bund verantwortet, sicherheitsrelevante Fragen bei der Umsetzung der Baumaßnahme aufgeworfen hat. Demnach erfüllen die Unterlagen für das vor Ort eingesetzte Freibauvorgerüst nicht in allen Punkten die Herstellungsnormen.


Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Worin begründet sich die Kritik des LBM an dem eingesetzten Freibauvorgerüst?
  2. Ist mit zeitlichen Verzögerungen und Erhöhungen der Baukosten an dem Projekt zu rechnen und wer trägt die eventuellen Mehrkosten?
  3. Welche bauausführenden Firmen sind an dem Projekt beteiligt?
  4. Gibt es weitere Brückenbaumaßnahmen in Rheinland-Pfalz, an denen ähnliche Probleme in der Umsetzung festgestellt wurden?


Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 14. August 2014 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Die Moselbrücke Wolf im Zuge der B 53 wird im sogenannten Freivorbauverfahren hergestellt. Dabei werden sogenannte Freivorbaugerüste eingesetzt, um die Betonierlasten eines neuen Brückenabschnittes abzutragen. Diese Freivorbaugerüste bestehen aus Stahlträgern. Die Freivorbaugerüste wurden von der bauausführenden Firma mit Stahlträgern aus China erstellt. Da dieser Stahl nicht die notwendigen Zertifikate besitzt und nicht den europäischen Herstellungsnormen entspricht, sind die Festigkeit und die Materialgüte somit bislang nicht sichergestellt. Um diese Defizite zu beheben, sind ein statisches und ein materialtechnisches Gutachten in Auftrag gegeben worden. Dazu sind noch Materialuntersuchungen erforderlich. Bei positivem Ausgang wird der LBM eine Zustimmung im Einzelfall erteilen, die dann Grundlage für den Einsatz der Gerüste sein wird.

Zu Frage 2:
Zurzeit gibt es keine Verzögerungen aus den Untersuchungen, da die Baufirma an anderer Stelle ungehindert weiterarbeiten kann. Wenn die Materialuntersuchungen positiv verlaufen und eine Zustimmung im Einzelfall erteilt werden kann, ist mit keinen nennenswerten Verzögerungen zu rechnen. Sollte es sich jedoch erweisen, dass die Gerüste nicht eingesetzt werden können, könnten Verzögerungen auftreten. Die Baukosten erhöhen sich dadurch nicht, da sämtliche Mehrkosten, auch die der zusätzlichen Untersuchungen, die ausführende Baufirma zu tragen hat.

Zu Frage 3:
Auftragnehmer ist die Firma PORR aus Wien. Als Subunternehmer für das Freivorbaugerüst arbeitet die Firma Strukturas aus Norwegen.

Zu Frage 4:
Im Bereich des LBM RP gibt es keine weiteren gleichgelagerten Fälle.

In Vertretung:
Randolf Stich
Ministerialdirektor

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