Kleine Anfrage

der Abgeordneten Daniel Köbler, Dr. Dr. Rahim Schmidt, Jutta Blatzheim-Roegler, Ulrich Steinbach und Pia Schellhammer (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Lärmpausen am Frankfurter Flughafen

und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur

Die Kleine Anfrage 2654 vom 25. September 2014 hat folgenden Wortlaut:
Am 12. September 2014 hat der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir Modelle vorgestellt, die siebenstündige „Lärmpausen“ für die Bürgerinnen und Bürger, die in den Kommunen um den Frankfurter Flughafen leben, realisieren sollen. Das Land Hessen hat angekündigt, diese konkreten Vorschläge nun in einem „konstruktiven Dialog“ vor der Umsetzung mit allen Beteiligten zu erörtern.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche Kenntnis hat die Landesregierung von der Realisierbarkeit der verschiedenen Varianten für Lärmpausen?
  2. Wie bewertet die Landesregierung die unterschiedlichen Modelle mit Blick auf den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Fluglärm, insbesondere von Rheinhessen und Mainz?
  3. Wie werden das Land Rheinland-Pfalz, die rheinland-pfälzischen Kommunen und die Bürgerinnen und Bürger in dem angekündigten Dialogprozess beteiligt?
  4. Für welche weiteren Maßnahmen zur Reduzierung des Fluglärms setzt sich die Landesregierung ein?

 

Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 16. Oktober 2014 wie folgt beantwortet:

Vorbemerkung:
Die Landesregierung begrüßt alle Anstrengungen, die zu einer Entlastung der vom Fluglärm betroffenen Bevölkerung in Rheinhessen und Mainz führen können. Deshalb ist anzuerkennen, dass die hessische Landesregierung nun aktiv eigene Vorschläge einbringt, um die Wirkung von Fluglärm zu mindern. Die rheinland-pfälzische Landesregierung setzt sich seit Jahren dafür mit Nachdruck ein. Die durch den Ausbau des Frankfurter Flughafens verursachte Lärmbelastung ist schon seit Langem nicht mehr akzeptabel. Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:
Der hessische Verkehrsminister Tarek Al-Wazir hat in einer gemeinsamen Sitzung der Frankfurter Fluglärmkommission (FLK) und des „Forums Flughafen und Region“ am 12. September 2014 ein Lärmpausenkonzept mit fünf unterschiedlichen Modellen für den Frankfurter Flughafen vor- und zur Diskussion gestellt. Auf die fünf Lärmpausenmodelle hat sich eine Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen
und Vertretern des hessischen Verkehrsministeriums, der Fraport AG, der Deutschen Lufthansa und der Deutschen Flugsicherung nach einem langen Beratungsprozess verständigt.

Die Verlängerung der Ruhepausen in der Nacht von bisher sechs auf sieben Stunden soll durch eine Konzentration der Landungen auf drei Bahnen in den beiden Randstunden abends von 22 bis 23 Uhr und morgens von 5 bis 6 Uhr geschehen. Ziel ist es, einen Teil der Anwohner unter der jeweiligen Einflugschneise entweder am frühen Morgen oder am späten Abend zu entlasten.

Die Verkehrsmenge und damit der erzeugte Lärm bleiben allerdings insgesamt unverändert. Ermöglicht werden soll eine Stunde mehr Nachtruhe durch die Nichtnutzung einzelner Bahnen bei gleichzeitiger Bündelung des Flugbetriebes auf die übrigen Bahnen. Das „Forum Flughafen und Region“ hatte zu den einzelnen Modellen am 12. September eine erste überschlägige Berechnung vorgestellt, die die Auswirkungen auf 17 Gemeinden hinsichtlich der Aufwachreaktionen nach dem Frankfurter Nachtindex aufgezeigt hat. Aufgrund des gewählten Abbruchkriteriums für diesen Index befand sich unter den 17 betrachteten Kommunen keine einzige rheinland-pfälzische Kommune.

Nicht nur Hessen ist von Fluglärm betroffen. Die Menschen in Rheinland-Pfalz leiden ebenfalls unter den Lärmbelastungen durch den Frankfurter Flughafen. Die rheinland-pfälzische Landesregierung hat zwischenzeitlich erreicht, dass auch die Auswirkungen der Lärmpausenmodelle auf Rheinhessen und Mainz geprüft werden. Die Fluglärmkommission Frankfurt hat sich in der Sitzung vom 24. September 2014 auf eine Reihe von Prüfkriterien verständigt.

Es werden danach nunmehr auch rheinland-pfälzische Gebiete hinsichtlich nächtlicher Aufwachreaktionen und die Zahl der mit unterschiedlichen Lärmpegeln betroffenen rheinland-pfälzischen Bürgerinnen und Bürger in den Untersuchungen berücksichtigt.

Zu Frage 3:
An dem Beratungsprozess in der Frankfurter Fluglärmkommission nimmt die rheinland-pfälzische Landesregierung mit Gaststatus teil. Von den betroffenen Gebietskörperschaften sind die Landeshauptstadt Mainz sowie der Landkreis Mainz-Bingen Mitglieder der Fluglärmkommission. Über einen darüberhinausgehenden Dialogprozess liegen der rheinland-pfälzischen Landesregierung keine Kenntnisse vor.

Zu Frage 4:
Die Landesregierung hat in der Vergangenheit eine Vielzahl von Maßnahmen vorgeschlagen. Sie nutzt alle ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen und politischen Möglichkeiten zur Verbesserung des Fluglärmschutzes. Die Landesregierung ist der Auffassung, dass gesetzgeberischer Handlungsbedarf für eine substanzielle Verbesserung des Fluglärmschutzes besteht. Sie hat zuletzt
am 1. März 2013 einen sehr weitgehenden Gesetzesantrag zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Fluglärm in den Bundesrat eingebracht.

Die hessische Landesregierung wurde in der Vergangenheit wiederholt aufgefordert, darauf hinwirken, dass die Bevölkerung im Rhein-Main-Gebiet von den nicht mehr zuzumutenden Nachtflügen entlastet und die Alternative Flughafen Hahn nicht von vornherein als untauglich abgelehnt, sondern mit intelligenten Konzepten vorbehaltlos überprüft wird.

In Vertretung:
Günter Kern
Staatssekretär

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