Kleine Anfrage

der Abgeordneten Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Wettbewerb „Regionalentwicklung Hunsrück“

und Antwort des Ministeriums für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung

Die Kleine Anfrage 2935 vom 18. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut:
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Landesplanung hatte im Sommer 2014 einen Wettbewerb zur Förderung der Regionalentwicklung im Hunsrück – jenseits einer einseitigen Unterstützung von flugaffinem Gewerbe am Flughafen Hahn – ausgeschrieben. Die Prämierung fand am 1. Dezember 2014 statt.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Zielsetzung verfolgte die Landesregierung mit dem Wettbewerb?
  2. Gab es eine thematische Spezifikation im Rahmen des Wettbewerbs?
  3. Welche Wettbewerbsteilnehmer sind als Sieger prämiert worden?
  4. Werden die nicht berücksichtigten Wettbewerbsideen in anderer Weise weiter verfolgt?


Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Januar 2015 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Die Hunsrückregion/Flughafen Frankfurt Hahn ist als landesweit bedeutsamer Entwicklungsbereich und -schwerpunkt im gültigen Landesentwicklungsprogramm – LEP IV – ausgewiesen. Den Zielraum zu stärken, ergibt sich weiter als Konsequenz aus dem „Regionalen Entwicklungskonzept Hunsrück/Flughafen Frankfurt Hahn“ aus den Jahren 2006/2007. Der konkrete Auftrag an die Landesregierung für eine strukturpolitische Initiative in der Region Hunsrück ist in der Entschließung zum Nachtragshaushalt vom 18. März 2013 begründet.

Mit dem Wettbewerb sollen in den Landkreisen Bernkastel-Wittlich, Birkenfeld, Cochem-Zell und Rhein-Hunsrück Projekte angestoßen werden, die Chancen für vom Flugbetrieb unabhängige Beschäftigung und Wertschöpfung eröffnen. Ausgewählte Vorhaben sollen die Grundlagen und Perspektiven für Kommunen, Wirtschaft und Lebensqualität in der Hunsrückregion nachhaltig stärken.

Zu Frage 2:
Das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung sondierte mittels einer Studie zunächst die Möglichkeiten in der Region. Darauf aufbauend wurde der Wettbewerb konzipiert und für zwei Gruppen von Adressaten ausgeschrieben. Zum einen für die kommunalen Gebietskörperschaften und sonstige öffentliche Stellen im Hinblick auf Projekte zum „Arbeiten und Wirtschaften im Hunsrück“ und zur „Energie- und Ressourceneffizienz in den Hunsrückgemeinden“. Zum anderen für die Unternehmen in der Region mit dem Ziel der Anregung von innovativen Projekten im Technologiebereich.

Zu Frage 3:
Im Rahmen des Wettbewerbs wurden 55 Projektvorschläge fristgemäß eingereicht. Hieraus wurden 23 Vorhaben für die weitere Förderung ausgewählt.

Im Wettbewerbsbereichs der Kommunen wurden folgende Projektvorschläge ausgewählt:

  • Der Landkreis Bernkastel-Wittlich mit der „Initiative Bio Energiedörfer“,
  • die Gemeinde Morbach mit den Projekten „Nahwärme Morbach“ und „Im Kindergarten wird Sonne gespeichert“,
  • die Verbandsgemeinde Rhaunen mit der „Energieeffizienzverbesserung in der Idarwaldschule“,
  • die Kreisstadt Birkenfeld mit dem Nahwärmeverbund Birkenfeld,
  • der Landkreis Cochem-Zell mit den Projekten „Existenzgründer-Web-Seminare“ und „Cochem-Zeller Bio-Energiedörfer“,
  • die Verbandsgemeinde Zell mit den Studien „Potenzialflächen für regenerative Energien“ und „Reaktivierung von Gewerbeflächen“,
  • die Ortsgemeinde Mittelstrimmig mit einer Studie zur Abwärmenutzung der Biogasanlage in Mittelstrimmig,
  • die Ortsgemeinde Ravengiersburg mit der Studie zur Flächenreaktivierung im Kloster Ravengiersburg,
  • die Ortsgemeinden Mastershausen, Neuerkirch und Külz mit Nahwärmeprojekten sowie
  • die Ortsgemeinde Ellern mit einer Studie für ein Nahwärmenetz.


Ausgewählt wurden weiter der Regionalrat Wirtschaft Rhein-Hunsrück mit dem Projektvorschlag „Regio Camp“ und die Handwerkskammer Koblenz mit dem Projektvorschlag „Aktivbörse für Unternehmen“. Im Wettbewerbsbereich für die Unternehmen in der Region wurden in den Landkreisen sieben Vorschläge für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für eine Förderung ausgewählt.

Zu Frage 4:
Die Projektvorschläge, die im Rahmen des Wettbewerbs aus Gründen des beschränkten Förderbudgets nicht zum Zuge kommen, können im Rahmen der allgemeinen Landesförderung berücksichtigt werden, sofern seitens des Trägers oder der Trägerin ein entsprechender Förderantrag gestellt wird und die grundsätzliche Förderfähigkeit gegeben ist. In dem Fall hat die Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel nach pflichtgemäßem Ermessen über die Förderung zu entscheiden.

Eveline Lemke
Staatsministerin

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Jutta unterstützt die Aktion als Patin an der IGS Morbach und am Gymnasium Traben-Trarbach. Infos hier>>

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