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Die Kleine Anfrage 3128 vom 27. Februar 2015 hat folgenden Wortlaut:
Die Schiersteiner Rheinbrücke im Verlauf der A 643 ist am 11. Februar 2015 nach der Feststellung von Rissen im Bauwerk für den Gesamtverkehr gesperrt worden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 17. März 2015 wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 und 2:
Es besteht die Vermutung, dass der Schaden im Zusammenhang mit den laufenden Bauarbeiten für die neue Schiersteiner Rheinbrücke entstanden ist. Belastbare Aussagen zur Ursache der Schieflage des Brückenpfeilers sind derzeit noch nicht möglich. Die Untersuchungen hierzu laufen noch. Es kann jedoch ausgeschlossen werden, dass Versäumnisse bei der Instandhaltung des Brückenbauwerks die Ursache für den Schaden am Brückenpfeiler sind.
Zu Frage 3:
Nein.
Zu Frage 4:
Neubau der Schiersteiner Rheinbrücke Für den Neubau der Schiersteiner Rheinbrücke wurde unter hessischer Federführung ein Planfeststellungsverfahren zur Baurechtsbeschaffung durchgeführt. Hierbei hatte sich nach unseren Informationen insbesondere die „Initiative für mehr Lebensqualität“ aus Biebrich für einen verbesserten Lärmschutz engagiert. Weiterhin hatte die Stadt Wiesbaden gegen den Beschluss geklagt, da aus deren Sicht der Umfang der geplanten Lärmschutzmaßnahmen nicht ausreichend war. Durch die Klage wurde die Herstellung zusätzlicher Lärmschutzwände in Schierstein im Rahmen der Maßnahme erreicht.
Sogenanntes Herzstück
Bis die vorgesehene zweite Vorlandbrücke („Lennebergbrücke“, 1 060 m lang, keine Seitenstreifen) errichtet wird, muss das „Herzstück“ der Vorlandbrücke auf der rheinland-pfälzischen Seite entsprechend den neuen Anforderungen und Bedürfnissen erweitert und der Bestand ertüchtigt werden. Das „Herzstück“ stellt die Übergangsanlage (von der neuen Strombrücke auf die bestehende Vorlandbrücke) an der Anschlussstelle Mombach dar. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für die Herstellung des „Herzstücks“ hatten der BUND, die Gesellschaft für Naturschutz und Ornithologie (GNOR), der NABU Mainz sowie der Arbeitskreis Umwelt Mombach e. V. Einwände erhoben, denen größtenteils entsprochen werden konnte.
Ausbau der rheinland-pfälzischen A 643
Nachdem Rheinland-Pfalz den Bund als Baulastträger nicht davon überzeugen konnte, den 6-streifigen Ausbau zwischen der Schiersteiner Rheinbrücke und der Anschlussstelle Mainz-Gonsenheim aufgrund des ökologisch besonders wertvollen Naturschutzgebietes Mainzer Sand auf vier Spuren plus Standstreifen bei Bedarf zu beschränken, wird dort nun gemäß der Weisung des Bundesverkehrsministeriums der 6-streifige Ausbau verfolgt. In der Vergangenheit hat sich hierzu insbesondere das Bündnis „Nix in den Mainzer Sand setzen“ engagiert und sich für einen 4+2-Ausbau der rheinland-pfälzischen A 643 eingesetzt. Am 18. März 2011 fand erstmalig ein Runder Tisch mit dem Bündnis statt. Bislang wurden sechs Runde Tische unter Leitung des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur durchgeführt. Teilnehmende am Runden Tisch sind neben dem Bündnis Vertreter und Vertreterinnen der Stadt Mainz, der Mainzer Stadtratsfraktionen und die betroffenen Ortsvorsteherinnen.
Roger Lewentz
Staatsminister
Hier Anfrage (PDF) herunterladen
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