Kleine Anfrage

der Abgeordneten Dr. Bernhard Braun und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Sicherheit an Bahnübergängen

und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur


Die Kleine Anfrage 3287 vom 15. April 2015 hat folgenden Wortlaut:
In Ludwigshafen wird an der Oderstraße mittelfristig eine höhengleiche Kreuzung zwischen Schienen und Straße durch einen Tunnel, bzw. eine Brücke ersetzt. Die Interessen der Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer stehen natürlich an erster Stelle. Trotzdem ist zu hinterfragen, ob an dem Bahnübergang Oderstraße die erheblichen Investitionen für ein neues Bauwerk gerechtfertigt sind, zumal bisher keine erhöhten Unfallzahlen in diesem Bereich bekannt sind.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Maßnahmen sind an der Schiene/Straße-Kreuzung Oderstraße geplant?
  2. Wann sollen ggf. geplante Maßnahmen umgesetzt werden?
  3. Welche Kosten entstehen durch das neue Bauwerk und wer hat diese zu tragen?
  4. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden generell höhengleiche Kreuzungen zwischen Schienen und Straßen ersetzt?
  5. Ist eine Ausnahmegenehmigung beantragt? Ist eine Ausnahme möglich?


Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 6. Mai 2015 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Es ist beabsichtigt, die höhengleiche Kreuzung zwischen der Rhein-Haardt-Bahn und der Erschließungsstraße zum Gewerbegebiet „westlich der B 9“ durch den Bau einer Straßenüberführung zu beseitigen.


Zu Frage 2:
Die Landesregierung vertritt die Auffassung, dass eine höhenfreie Kreuzung vor Ab lauf der Ausnahmegenehmigung im Jahre 2020 hergestellt sein sollte.


Zu Frage 3:
Die Höhe der Kosten ist bisher nicht bekannt. Sie wird von der Stadt Ludwigshafen im Rahmen ihrer Planung zu ermitteln sein. Zu tragen sind die Kosten von der Stadt Ludwigshafen, da sie Trägerin des Verkehrsweges ist, der bei der Schaffung der neuen Kreuzung zwischen Bahn und Straße neu hinzukam.


Zu Frage 4:
Die rechtlichen Grundlagen für die geplanten Maßnahmen finden sich im Gesetz über Kreuzungen von Eisenbahnen und Straßen (Eisenbahnkreuzungsgesetz, EKrG), insbesondere in den §§ 2 und 11.


Zu Frage 5:
Auf Antrag der Stadt Ludwigshafen wurde am 30. April 1999 eine zum 1. Juni 2002 befristete Ausnahmegenehmigung zum Betrieb einer höhengleichen Kreuzung erteilt, die zweimal, zuletzt bis 2020, verlängert wurde. Aufgrund der bereits eingetretenen und der zu erwartenden Verkehrszuwächse ist zum Schutz vor möglichen Unfällen aus Sicherheitsgründen eine weitere Verlängerung der Ausnahmegenehmigung aller Voraussicht nach nicht zu vertreten.

In Vertretung:
Günter Kern
Staatssekretär

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