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Die Kleine Anfrage 3382 vom 18. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut:
Am 9. Mai 2015 fand in Koblenz auf Initiative von verschiedenen Bürgerinitiativen eine große Demonstration statt, die gegen den zunehmenden Bahnlärm im Mittelrheintal protestierte. Lärm macht krank und stellt ein zunehmendes Gesundheitsproblem dar. Das Mittelrheintal ist eine der zentralen Güterverkehrstrassen in Deutschland und die Belastungen durch Lärm und Erschütterungen sind für die Anwohnerinnen und Anwohner in den letzten Jahren in unerträglicher Weise gestiegen.
Mit der Fertigstellung des Gotthard-Basistunnels in der Schweiz und dem Ausbau der Strecke Emmerich – Oberhausen als Fortsetzung der niederländischen Betuweroute wird sich der Güterverkehr im Mittelrheintal und im weiteren südlichen Verlauf erhöhen. Es droht somit eine weitere Verschärfung der Lärm- und Erschütterungsproblematik. Die Initiativen gegen den Bahnlärm fordern insbesondere ein Nachtfahrverbot für laute Güterzüge im Mittelrheintal.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 9. Juni 2015 wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 und 2:
Die Forderungen der Bahnlärmgegner sind der Landesregierung bekannt. Zu Ihrem Engagement gegen den Bahnlärm hat die Landesregierung in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage 3339 ausführlich Stellung genommen. Hierauf wird verwiesen.
Zu Frage 3:
Auf der Grundlage von Beschlüssen des Beirats „Leiseres Mittelrheintal“ hatte die DB AG ein Gutachten zur Ermittlung zusätzlich sinnvoller baulicher Lärmschutzmaßnahmen im Oberen Mittelrheintal in Auftrag gegeben. Die Finanzierung dieser Untersuchung hatte der Bund übernommen. In dieser Studie wurde eine Reihe weiterer Lärmschutzmaßnahmen ermittelt, zu deren wirtschaftlich sinnvollen Teilen der Beirat eine Umsetzung empfohlen hat. Förmliche Vereinbarungen wurden im Beirat nicht getroffen.
Zu Frage 4:
Die Landesregierung ist im Beirat „Leiseres Mittelrheintal“ durch Frau Ministerin Ulrike Höfken (MULEWF) und Herrn Minister Roger Lewentz (ISIM) vertreten. Fallweise findet eine Vertretung auf Ebene der Staatssekretäre oder durch Mitarbeiter statt.
Zu Frage 5:
Die Maßnahmen aus der Machbarkeitsuntersuchung unterscheiden sich technisch und hinsichtlich der erforderlichen Plan- und Genehmigungsverfahren und müssen untereinander in eine praktikable Umsetzungsfolge gebracht werden. Mit einigen Maßnahmen könnte unmittelbar nach Sicherung der Finanzierung begonnen werden, andere benötigen längere Vorlaufzeiten von bis zu drei Jahren. Nach den im Beirat vorgestellten Planungen der DB AG ist eine vollständige Umsetzung sämtlicher Maßnahmen etwa sechs Jahre nach Sicherung der Finanzierung möglich.
Zu Frage 6:
Die Landesregierung befindet sich mit dem Bund in konstruktiven Verhandlungen zu den Möglichkeiten einer Mitfinanzierung der zusätzlichen Lärmschutzmaßnahmen aus Landesmitteln. Abschließende Entscheidungen dazu sind durch den Ministerrat und den Haushaltsgesetzgeber zu treffen.
Zu Frage 7:
Die Landesregierung hat von Anfang an klargestellt, dass ein zusätzlicher Lärmschutz im Welterbegebiet Oberes Mittelrheintal nur ein erster Schritt sein kann und weitere Lärmschutzmaßnahmen auch im übrigen Mittelrheintal umgesetzt werden müssen. Dazu wurden als positives Zeichen an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger die Orte Leutesdorf und Weißenthurm im Unteren Mittelrheintal sowie Oestrich-Winkel und Eltville im Rheingau in die erste Stufe der Untersuchung einbezogen. In der Sitzung des Beirats „Leiseres Mittelrheintal“ am 11. Mai 2015 in Boppard hat der Vertreter des ISIM erneut auf die Notwendigkeit einer Einbeziehung des Unteren Mittelrheintals in weitere Lärmsanierungsschritte hingewiesen. Mit dem Ziel einer Ausdehnung des nächsten Untersuchungschritts bis in den Bereich von Bonn nimmt zudem ein Vertreter der nordrhein-westfälischen Landesregierung an den Sitzungen des Beirats teil.
Roger Lewentz
Staatsminister
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