Kleine Anfrage 16-5119

der Abgeordneten Daniel Köbler, Pia Schellhammer und Jutta Blatzheim-Roegler (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) zu Kostensteigerungen bei Bahnhofsumbauten zwischen Guntersblum und Mainz

und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur


Die Kleine Anfrage 3395 vom 20. Mai 2015 hat folgenden Wortlaut:
Derzeit werden in der Stadt Nierstein, der Gemeinde Guntersblum und dem Stadtteil Mainz-Laubenheim die Bahnhöfe ausgebaut: In der Gemeinde Dienheim entsteht außerdem ein eigener Haltepunkt. Die vier Bauprojekte haben gemeinsam, dass die Deutsche Bahn AG aktuell immense Kostensteigerungen gegenüber den Kommunen und dem Land geltend macht. Konkret bedeutet dies für den Bahnhof Guntersblum 7,2 statt 5,6 Millionen Euro, die Haltestelle in Dienheim wird 6,8 statt 5,3 Millionen Euro kosten, der Bahnhof Nierstein 7,2 statt 5,2 Millionen Euro und die Haltestelle in Mainz-Laubenheim ist auch mit 1 Million Euro höheren Kosten geplant. Das Land trägt von diesen Kosten 25 Prozent, die betreffenden Kommunen jeweils 15 Prozent.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie bewertet die Landesregierung die massiven Kostensteigerungen bei den Bahnhofsbauprojekten in Guntersblum, Dienheim, Nierstein und Mainz-Laubenheim vor dem Hintergrund der durch die Schuldenbremse beschränkten Haushaltsmittel in Land und Kommunen?
  2. Kommt es bei Bahnhofsbauprojekten regelmäßig zu Kostensteigerungen, die bei knapp bzw. rund einem Drittel der Gesamtkosten liegen?
  3. Wie bewertet die Landesregierung die Vorgehensweise der betroffenen Kommunen, Zahlungen an die DB zunächst einzustellen, um per Anwalt über den Landesrechnungshof und die Staatsanwaltschaft die Rechtmäßigkeit dieser Kostensteigerungen klären zu lassen?


Das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur hat die Kleine Anfrage namens der Landes regierung mit Schreiben vom 15. Juni 2015 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1:
Die Deutsche Bahn Station & Service AG hat die Landesregierung, den Zweckverband Rhein-Nahe Verkehrsverbund (ZRNN), die Ortsgemeinden Guntersblum und Dienheim sowie die Städte Mainz und Nierstein und den Landkreis Mainz-Bingen darüber informiert, dass aktuelle Kostenprognosen von Kostensteigerungen bei den Bahnhofsmaßnahmen Guntersblum, Dienheim, Nierstein und Mainz-Laubenheim ausgehen.

Die Landesregierung bedauert, dass die von der Deutschen Bahn Station & Service AG prognostizierten Kostensteigerungen entsprechend den Regelungen des Projekt- und Finanzierungsvertrags für die Infrastrukturmaßnahme „S-Bahn-gerechter Ausbau der Nahverkehrsinfrastruktur auf der Strecke Ludwigshafen – Worms – Mainz“ und den Kostenübernahmeerklärungen der vorgenannten Kommunen auch zu Mehrbelastungen beim Land und den betroffenen Kommunen führen können.

Mit der Unterzeichnung des Projekt- und Finanzierungsvertrags für die Infrastrukturmaßnahme „S-Bahn-gerechter Ausbau der Nahverkehrsinfrastruktur auf der Strecke Ludwigshafen – Worms – Mainz“ am 13. Dezember 2012 haben die Vertragspartner Land, Zweckverband Verkehrsverbund Rhein-Neckar (ZRN), Zweckverband Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (ZRNN), Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Süd und DB Station & Service AG die Finanzierungsregelungen im Falle von Kostensteigerungen akzeptiert.

Die Ortsgemeinden Guntersblum und Dienheim sowie die Stadt Nierstein und die Landeshauptstadt Mainz haben mit der Unterzeichnung von Kostenübernahmeerklärungen gegenüber dem ZRNN erklärt, dass der Finanzierungsvertrag zwischen dem ZRNN und der DB Station & Service AG in der Entwurfsfassung vom 3. September 2012 bekannt ist und zugleich grundsätzlich akzeptiert, dass eine Mehrung der Kosten, die zunächst zu Lasten des ZRNN anfallen, die Höhe der Kostenerstattung der Kommune gegenüber dem ZRNN entsprechend verändert.

Zu Frage 2:
Der Landesregierung liegen keine Statistiken vor, welche die Kostenentwicklung von Bahnhofsmodernisierungen beinhalten. In der Regel ist die Deutsche Bahn Station & Service AG Vorhabenträgerin von Bauvorhaben an Bahnhöfen. Regelmäßige Kostensteigerungen – wobei „regelmäßig“ im Sinne von „üblicherweise“ bzw. „im Normalfall“ interpretiert wird – die bei knapp bzw. rund einem Drittel der Gesamtkosten liegen, kommen nach Einschätzung der Landesregierung nicht vor.

Allerdings kommt es nach den Erfahrungen der Landesregierung bei Ausbaumaßnahmen an Bahnhöfen im Einzelfall während der Bauphase zu teilweise hohen Kostensteigerungen.

Zu Frage 3:
Eine unmittelbare Zahlungsverpflichtung der Kommunen an die Deutsche Bahn Station & Service AG besteht nicht. Es obliegt den betroffenen Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverantwortung unter Berücksichtigung der übernommenen vertraglichen Bindungen zu entscheiden, ob sie den gegenüber dem ZRNN eingegangenen Zahlungsverpflichtungen nachkommen wollen.

In Vertretung:
Günter Kern
Staatssekretär

 

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